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Deutsch-Schweizer Steuerabkommen blockiert EU-Verhandlungen

„Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen verbessert die Möglichkeit der Bundesregierung, sich innerhalb der EU für den automatischen Informationsaustausch einzusetzen.“ So antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Diese Woche bewies ein Vorfall beim Finanzministertreffen der EU-Länder das Gegenteil: Dort verhinderten Österreich und Luxemburg erneut die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz zur Erweiterung […]

„Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen verbessert die Möglichkeit der Bundesregierung, sich innerhalb der EU für den automatischen Informationsaustausch einzusetzen.“ So antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Diese Woche bewies ein Vorfall beim Finanzministertreffen der EU-Länder das Gegenteil: Dort verhinderten Österreich und Luxemburg erneut die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz zur Erweiterung der EU-Zinsrichtlinie – mit Verweis auf die Steuerabkommen mit Deutschland und Großbritannien. Dahinter steckt aber nicht etwa die Sorge um die Schweiz, sondern knallhartes Eigeninteresse.

Bislang gilt für die beiden Länder nämlich eine Sonderregelung: Anstelle wie die übrigen EU-Mitgliedsstaaten einen automatischen Informationsaustausch durchzuführen und Zinseinkünfte an die jeweiligen Heimatländer zu melden, dürfen sie für eine Übergangszeit eine anonyme Quellensteuer erheben und an die betreffenden Staaten abführen. Eine Klausel in der Zinsrichtlinie besagt jedoch, dass sie unter bestimmten Bedingungen zum automatischen Informationsaustausch überwechseln müssen. Österreich und Luxemburg fürchten nun, dass dieser Fall in der Folge der Verhandlung mit der Schweiz eintreten könnte – und blockieren deshalb lieber jeglichen Ansatz zu Verhandlungen.

Dabei verweisen sie explizit auf die beiden Steuerabkommen, die die Schweiz mit Deutschland und Großbritannien geschlossen hat. Das darin ausgehandelte Modell einer anonymen Abgeltungssteuer könne doch auch als europäisches Modell in Betracht gezogen werden, erklärte der luxemburgische Finanzminister nach dem Treffen in Brüssel. Das Steuerabkommen verbessert also keineswegs die Möglichkeiten, den automatischen Informationsaustausch in der EU vollständig umzusetzen. Es weckt im Gegenteil Begehrlichkeiten bei den Ländern, die ihr Bankgeheimnis mit Zähnen und Klauen verteidigen.

Und die Schweiz? Die kann sich zurücklehnen und das Gezanke der EU-Staaten aus der Ferne beobachten. Auch die Schweiz will den automatischen Informationsaustausch um jeden Preis von sich fernhalten. Das Steuerabkommen mit Deutschland hilft ihr dabei.

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