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Bundesverfassungsgericht: Es gibt keine Menschenwürde zweiter Klasse

Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht das Leben von mehr als 130.000 in Deutschland lebenden Asylbewerber/innnen und Kriegsflüchtlingen grundlegend verändert. Die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien evident unzureichend, menschenunwürdig und damit verfassungswidrig. Die Richter verlangen, dass die Leistungen ab sofort rückwirkend auf das Niveau von HartzIV angehoben werden müssen. Der Richterspruch ist ein enorm wichtiger […]

Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht das Leben von mehr als 130.000 in Deutschland lebenden Asylbewerber/innnen und Kriegsflüchtlingen grundlegend verändert. Die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien evident unzureichend, menschenunwürdig und damit verfassungswidrig. Die Richter verlangen, dass die Leistungen ab sofort rückwirkend auf das Niveau von HartzIV angehoben werden müssen. Der Richterspruch ist ein enorm wichtiger Schritt für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die bisher in extremer Armut weit unter HartzIV Niveau leben. Betroffen sind auch mehr als 40.000 Kinder.

Wie unser Kampagnenpartner Pro Asyl begrüßen wir das heute gesprochene Urteil.
Mit unserer Kampagne haben wir in den vergangenen Monaten die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Anhebung der Leistungen auf HartzIV-Niveau gefordert.

So weit gehen die Richter in ihrem heutigen Urteil nicht. Der Gesetzgeber muss die Höhe der Leistungen unverzüglich neu berechnen. Dabei müsse er sich an den Leistungen von HartzIV und Sozialhilfe orientieren. Einschränkungen der Leistungen können nur sehr begrenzt anhand der besonderen Lebenssituation der betroffenen vorgenommen werden.

Angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen und der bisherigen Untätigkeit des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht eine Übergangsregelung getroffen. Rückwirkend und solange, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung nachgekommen ist, erhalten die Betroffenen ab sofort Leistungen auf HartzIV-Niveau.

Das Gericht hat in seinem heutigen Urteil nur die Frage der Leistungshöhe bewertet. Das von uns kritisierte System von Essenspaketen und Gutscheinen, die Unterbringung in Sammellagern sowie die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung waren nicht Teil des Urteils.

20.6.2012: Aktion mit Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht von PRO ASYL, Campact, die Flüchtlingsräte und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg anlässlich der mündlichen Verhandlung zum Asylbewerberleistungsgesetz. – Foto: Gustavo Alabiso

Trotzdem ist das Urteil ein Meilenstein.

Das Gericht stellt klar, dass es beim Existenzminimum um ein Menschenrecht geht:

„Das Grundgesetz erlaubt es nicht, das in Deutschland zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige unter Hinweis auf das Existenzniveau des Herkunftslandes von Hilfebedürftigen oder auf das Existenzniveau in anderen Ländern niedriger als nach hiesigen Lebensverhältnissen geboten zu bemessen“, so die Richter.

„Auch migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber (…) niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen (…) zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen“, heißt es weiter. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren.

Wichtig ist auch die Klarstellung, dass das Existenzminimum nicht nur die physische Existenz des Menschen erfasst. Es gehöre auch dazu, die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen sowie eine Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicherzustellen.

Mit diesen Klarstellungen schränkt das Gericht den zukünftigen Spielraum des Gesetzgebers erheblich ein.

Wenn es jetzt auch nicht mehr so dringlich ist: Wir sind der Meinung, dass es weiterhin eine kritische Überprüfung des Gesetzes braucht. Wenn es nicht um Abschreckung gehen kann, dann müssen auch das Sachleistungsprinzip, die Lagerunterbringung und die Einschränkung der medizinischen Leistungen fallen, weil alle diese Maßnahmen letztlich auf die Würde und Entscheidungsfreiheit der Flüchtlinge zielen. Es gibt keinen Grund, Schutzsuchende als Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 als Sondergesetz zur Abschreckung und Diskriminierung von Menschen beschlossen. Es gehört abgeschafft.

Wir sind jetzt gespannt wie es weiter geht. Wird es jetzt, wo sich die Situation der Flüchtlinge und ihrer Kinder entspannt, eine schnelle Reaktion der Regierung und den Versuch geben die Regelsätze wieder zu kürzen? Oder bleibt Ursula von der Leyen wie bisher untätig? Wir werden unsere Kampagne nun zunächst einstellen und die weiteren Schritte der Regierung genau beobachten. Wenn Frau von der Leyen einen unzureichenden Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes vorlegt, werden wir die Kampagne wieder aufnehmen.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

11 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. @Thomas R., Paul S., Sascha R. und july:

    Wäre es der Sache nicht angemessener, sich zunächst Gedanken darüber zu machen, wie Recht und Menschenwürde für die Menschen hergestellt werden, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen und nicht „Arbeitsunwillige“ sind, sondern Erwerbstätige?
    Die vielleicht Arbeit aufgenommen haben in der trügerischen Hoffnung, Ihre und die Situation ihrer Familie in Richtung Erreichen des Existenzminimums verbessern zu können?

    Im Blogbeitrag von Ende Februar wurde an einem beispielhaften Fall geschildert, was geschieht, wenn ein Minilohn gemäß § 7 Abs. 2 AsylbLG zur Verrechnung mit den AsylbLG-Regelsätzen herangezogen wird: Nicht nur, dass das Existenzminimum unerreichbar bleibt. Auch die Regelung dieses Paragraphen zu den Freilassungsbeträgen ist höhnisch und ebenfalls ein grober Verstoß gegen die Menschenwürde.

    Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist jetzt der Abstand von unten hinauf zum Existenzminimum erheblich verringert worden und eine erfreulich andere Ausgangslage entstanden.
    Das Gesetz selbst und mit ihm der besagte Paragraph über die Verrechnung von Erwerbseinkünften bestehen vorläufig jedoch weiter, so dass es genug Anlass gibt, sich den Kopf zu zerbrechen, wie dies abgeschafft werden kann.

  2. ich hoffe nur, dass es nicht doch noch ein Hintertürchen um noch schnell ein anders Gesetz zu verabschieden. Um so wenig Geld wie möglich auszahlen zu müssen. Ich würde mich freuen wenn alles glatt über die Bühne gehen würde und die Leute mehr Geld erhalten. Auch würde ich mich gerne der Frage von Thomas Reichmann anschließen. Ob somit auch die Sanktionspolitik der Jobcenter für sogenannte „ARBEITSUNWILLIGE“ hinfällig ist?

  3. @FrankEMeyer

    Das mit dem Verzögern könnte in diesem Fall schwierig werden.

    Auszug aus der Pressemitteilung:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html

    “ Bis zu deren Inkrafttreten [der neuen Regelungen] hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden
    Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im
    Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches zu berechnen.“

    Die Damen und Herren Bank-Vasallen können sich dieses Mal also ruhig Zeit lassen 🙂

  4. Ein schönes Urteil, aber es wird laufen wie immer. Die Bundesregierung wird zähneknirschend Nachbesserung versprechen und dann das Urteil so lange wie möglich ignorieren, dann schnell ein neues, unausgereiftes Gesetzt verabschieden womit sich die Situation der Asylbewerber entweder gar nicht, oder noch mehr verschlechtert und das ganze wird dann noch als große Wohltat des Staates verkauft und die Regierung hat wieder Geld gespart bis zur nächsten Verfassungsklage.

  5. Ist mit diesem Urteil nicht auch das Anrecht auf existenzsichernde Leistungen für ALLE Hartz IV Empfänger bestätigt und damit die Sanktionspolitik der Arbeitsämter für „Arbeitsunwillige“ hinfällig?

    • Interessante Frage. Tatsächlich sollte die Menschenwürde ja auch für „Arbeitsunwillige“ gelten. Das würde ja de facto das bedingungslose Grundeinkommen bedeuten (womit die Frage wohl auch schon als beantwortet gelten kann)

    • Der Gedanke kam mir auch in den Sinn. Es wäre jedenfalls schön, wenn wir dieses System des Zwangs und der Erniedrigung endlich verabschieden dürften.

    • Natürlich freut es mich auch, dass die asylsuchenden Menschen in diesem Land etwas mehr Gleichbehandlung erfahren.

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