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Investoren-Schiedsgerichte: Lobbying in eigener Sache

Heute hat die FAZ einen bemerkenswerten Artikel abgedruckt. Darin werden Investorenklagen auf „Schadensersatz“ in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe verteidigt – von der Anwältin einer Kanzlei, die damit gutes Geld verdient. Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung antwortet ihr mit einem Leserbrief: Zu dem heutigen Beitrag »Schiedsgerichte sind keine geheime Paralleljustiz der Konzerne« von Patricia […]

Heute hat die FAZ einen bemerkenswerten Artikel abgedruckt. Darin werden Investorenklagen auf „Schadensersatz“ in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe verteidigt – von der Anwältin einer Kanzlei, die damit gutes Geld verdient. Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung antwortet ihr mit einem Leserbrief:

Zu dem heutigen Beitrag »Schiedsgerichte sind keine geheime Paralleljustiz der Konzerne« von Patricia Nacimiento muss leider noch einiges hinzugefügt werden. Wichtig ist vor allem, dass die Autorin hier einen Werbebeitrag in eigener Sache verfasst hat. Sie ist Partnerin bei Norton Rose Fulbright LLP, eine der weltweitend führenden in Investitions-Schiedsgerichten tätigen Anwaltsfirmen. Allein im Jahr 2011 hatte die Firma 10 solcher Schiedsgerichtsverfahren laufen – vorwiegend Investor-Klagen gegen Kanada unter dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA. Darunter befanden sich Klagen der Chemiefirma Dow gegen kanadische Pestizidgesetzgebung oder der Papierfirma Abitibi-Bowater, die sich von einer kanadischen Provinz 130 Millionen Dollar Steuergelder zahlen liess. Die Provinz hatte die Wasser- und Holzrechte von Abitibi-Bowater annulliert, nachdem die Firma die Papierfabrik geschlossen hatte. Auch Norton Rose Fulbright LLP hat dabei sehr gut verdient – aus kanadischen Steuergeldern.

Kanada hat eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit, die USA auch und Europa auch. Niemand braucht eine teure Investitions-Paralleljustiz, die im Gegensatz zu ordentlichen Gerichten eben nicht Recht »Im Namen des Volkes« spricht. Im Gegensatz zu Frau Nascimientos Ausführungen ist das bisher unter OECD-Staaten nicht üblich, sondern die Ausnahme. Ihre Hinweise darauf, dass das erste derartige Abkommen bereits 1959 mit Pakistan geschlossen wurde, sind daher irreführend. Sie sollte in der Lage sein, das Rechtssystem Pakistans von den Rechtssystemen Europas und der USA unterscheiden zu können. Ich möchte nicht, dass Norton Rose Fulbright LLP demnächst auch noch deutsche Steuergelder kassiert für Investoren-Klagen, die vor ein normales Verwaltungsgericht gehören.

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