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CETA: Eine Investoren-Waffe gegen die Demokratie

Milliardenschwere Konzernklagen gegen unsere Gesetze drohen, wenn CETA in Kraft tritt: Welch gefährlicher Zündstoff sich in Regeln zum „Investitionsschutz“ verbirgt, erschließt sich Nicht-Fachleuten nur schwer. Der Handels- und Investitionsexperte Peter Fuchs (Power Shift e. V.) hat den Vertragstext genau unter die Lupe genommen.

Milliardenschwere Konzernklagen gegen unsere Gesetze drohen, wenn CETA in Kraft tritt: Welch gefährlicher Zündstoff sich in Regeln zum „Investitionsschutz“ verbirgt, erschließt sich Nicht-Fachleuten nur schwer. Der Handels- und Investitionsexperte Peter Fuchs (Power Shift e. V.) hat den Vertragstext genau unter die Lupe genommen – wir dokumentieren seine Analyse in mehreren Teilen:

Endlich Zugang zum Text

Am 13. August leakte die Tagesschau den kompletten Text des EU-Kanada-Abkommens CETA. Seither können die ungeliebten Zaungäste der Handelspolitik – die Bürgerinnen und Bürger – endlich lesen, was die Verhandler hinter verschlossenen Türen ausbaldowert haben. Auch NGOs, Gewerkschaften, Parlamente, Medien und Wissenschaft können nun tun, was sie offiziell immer noch nicht dürfen: an die mühsame Lese- und Analysearbeit gehen.

1.521 Seiten umfasst der Vertrag. Laut Süddeutscher Zeitung hat die Bundesregierung ihn letzte Woche den Regierungen der Bundesländer geschickt – mit einer Rückmeldefrist bis Ende August. Die, die der Vertrag betrifft, sollten ihn also nicht genau und kritisch lesen – und erst recht nicht auf den Gedanken kommen, noch „umfassende Änderungsanträge“ zu formulieren, da diese „nicht mehr zielführend“ seien. Demokratische Mitbestimmung von unten nach oben ist offensichtlich nicht gefragt.

Warum das Ganze?

Um CETA politisch zu beurteilen, muss man nicht unbedingt bis ins letzte Detail des in schwierigem Juristenenglisch verfassten Vertrages und seiner Anhänge vordringen. Denn gerade beim umstrittenen Vertragsteil über Investitionen gilt: Die EU und Kanada blieben schon vor Aushandlung der Details jede befriedigende Antwort schuldig auf die grundlegenden, dringenden Fragen:

  • Warum und für wen bedarf es überhaupt eines Investitionsschutzkapitels und eigener Investor-Klagerechte in einem Schiedssystem jenseits rechtsstaatlicher Verfahren?
  • Warum sollen Investoren mit kanadischer Niederlassung in Europa besser behandelt werden als europäische Investoren? Und umgekehrt: Warum sollen EU-Investoren in Kanada besser behandelt werden als dort einheimische Firmen? Hinweis: Hohe Investitionsschutzstandards z.B. über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinaus und eigene internationale Klagerechte sind eine klare Besserbehandlung ausländischer Investoren!
  • Vor allem aber: Warum sollen private, profit-orientierte Schiedsrichter dazu ermächtigt sein, sich über demokratisch beschlossene Gesetze, über das Verwaltungshandeln sämtlicher Regierungsstellen und sogar über die Entscheidungen höchster ordentlicher Gerichte hinwegzusetzen? Warum sollen kommerzielle Anwälte die Macht haben, öffentliche Haushalte zu enormen Entschädigungszahlungen zu verpflichten?
Investorenschutz als Waffe zur Politikbekämpfung

Die Antwort internationaler Wirtschaftslobbys sowie der auf Investorklagen spezialisierten Anwaltsbranche auf diese Fragen ist klar: Investitionsabkommen mit eigenen Klagerechten für internationale Investoren sind wirksame Waffen im Kampf gegen „politische Risiken“. Sie werden genutzt, um Eigentums- und Profitinteressen durchzusetzen und Politik, die diese ‚gefährdet‘, zu bekämpfen. Eine Broschüre mit dem Titel „Hilfe, ich werde enteignet“ der deutschen Außenwirtschaftsfördergesellschaft Germany Trade & Invest spricht aus, was aus Investorensicht zu bekämpfen ist:

„Durch Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann ein Staat – ohne den Eigentumstitel des Investors anzurühren – die Investition wirtschaftlich schwer beeinträchtigen oder sogar wertlos machen. Der Staat kann z.B. neue Steuern einführen, […], kann Umweltgesetze einführen […] oder durch Absenkung staatlich regulierter Tarife, z.B. im Strom-, Gas- oder Telekommunikationssektor oder bei Mautstraßen, die […] Finanzierung eines Projekts zerstören. Auch die bereits erwähnte Abschaffung der Sonderwirtschaftszonen […] ist ein Beispiel regulatorischen Handelns, das […] im Einzelfall einer indirekten Enteignung gleichkommen kann.“ (S. 5)

Verfasst wurde diese steuerfinanzierte Broschüre u. a. vom Hamburger Investment-Anwalt Richard Happ. Dessen Kanzlei Luther vertritt derzeit schon zum zweiten Mal den schwedischen Vattenfall-Konzern in einer Investor-Staat-Klage gegen Deutschland. Happ will für den Konzern 3,7 Milliarden Euro Entschädigung für den Atomausstieg herausschlagen – aufzubringen vom Steuerzahler.

Investitionsschutz im CETA: Schutzstandards und Klagerechte zur Politikbekämpfung

Happ und seine Kolleg/innen aus der ‚Schieds-Industrie‘ der Kanzleien und Prozessfinanzierer, die mit Investor-Staat-Klagen viel Geld verdienen, dürften sich angesichts von CETA auf weitere Geschäfte freuen. Ihnen wird mit dem CETA-Investitionsschutzkapitel ein mächtiges Werkzeug, ja geradezu eine Waffe in die Hand gelegt, um Politik und staatliches Handeln in Europa und Kanada anzugreifen.

Das Kapitel „10. Investment“ soll nicht etwa die Geschäftspraktiken internationaler Investoren regulieren. Darum geht es nie in internationalen Investitionsabkommen. Das Kapitel regelt vielmehr,
a) wie die Unterzeichnerstaaten mit internationalen Investitionen und Investoren umzugehen haben – hierzu verpflichten sich die Staaten zur Einhaltung bestimmter Investitionsschutzstandards;
b) wie Investoren im Fall einer angeblichen Verletzung dieser Standards vorgehen können: Ihnen wird das Privileg gegeben, direkt vor internationalen Schiedsstellen – also außerhalb der bestehenden Rechtssysteme der Vertragsparteien – im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren gegen die Gaststaaten oder die EU zu klagen.

Zu den Inhalten des geleakten Text im Einzelnen:

1. Breite Definition von Investitionen und Investoren
Für CETA wie für viele andere Investitionsabkommen gilt: Der Begriff „Investition“ wird extrem weit definiert, der Geltungsbereich des Abkommens damit sehr weit ausgedehnt. Vermögenswerte jedweder Art („every kind of asset“), die von Investoren des einen Vertragsstaats direkt oder indirekt im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats angelegt werden, sollen geschützt werden. Dazu zählen u.a. das Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen, Firmenanteile, Aktien, Anleihen und Portfolioinvestitionen, die so genannten „Rechte des geistigen Eigentums“ (wie Urheberrechte, Patente, Marken, Sortenschutzrechte), öffentlich-rechtliche Konzessionen (z. B. im Bergbau) und andere Ansprüche auf Geld oder Leistungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben.

‚investment‘ means: Every kind of asset that an investor owns or controls, directly or indirectly, that has the characteristics of an investment, which includes a certain duration and other characteristics such as the commitment of capital or other resources, the expectation of gain or profit, or the assumption of risk. Forms that an investment may take include: (a) an enterprise; (b) shares, stocks and other forms of equity participation in an enterprise; (c) bonds, debentures and other debt instruments of an enterprise;
(d) a loan to an enterprise; (e) any other kinds of interest in an enterprise;
(f) an interest arising from: (i) a concession conferred pursuant to domestic law or under a contract, including to search for, cultivate, extract or exploit natural resources, (ii) a turnkey, construction, production, or revenue-sharing contract, or (iii) other similar contracts;
(g) intellectual property rights; (h) any other moveable property, tangible or intangible, or immovable property and related rights; (i) claims to money or claims to performance under a contract. (S. 150)

Den Begriff “Investor” definiert der CETA-Text ebenfalls sehr weit:

[…] a Party, a natural person or an enterprise of a Party (…) that seeks to make, is making or has made an investment in the territory of the other Party. (S. 150)

Er umfasst auch Investoren, die eine Investition noch gar nicht getätigt haben, sondern diese erst planen (‘seek to make’).

Lediglich reine ‘Briefkastenfirmen’ (Filialen oder Repräsentanzen, im Unterschied zu Niederlassungen) sind ausgeschlossen (“other than a branch or a representative office”). Unternehmen sollen eine “substantielle Geschäftstätigkeit” im Territorium einer Vertragspartei vorweisen (“substantial business activities in the territory of that Party”). Hiermit wird das so genannte ‘Forum Shopping’ – das gezielte Ausnutzen von Investitionsschutz-Regeln durch geschicktes Platzieren von Investitionen oder Unternehmensteilen – zwar möglicherweise etwas erschwert. Jedoch gibt es keine verbindliche Definition dessen, was eine “substantielle Geschäftstätigkeit” denn ausmacht – im Zweifel bleibt die Entscheidung über das Vorhandensein eines geschützten Unternehmens dem Schiedstribunal überlassen.

Unstrittig ist, dass US-Konzerne mit einer relevanten Geschäftstätigkeit in Kanada künftig unter den Regelungsbereich des CETA fallen – und somit auch die Klagerechte werden nutzen können.

Ende Teil 1 – Fortsetzung folgt –

Beim EU-Kanada-Gipfel am 25. September 2014 soll der Startschuss für die Ratifizierung von CETA gegeben werden. Wir möchten nicht, dass eine konzernnahe Schattenjustiz über demokratische Gesetze befindet. Diesem Risiko darf uns die Bundesregierung nicht aussetzen. Sigmar Gabriel darf dem CETA-Abkommen nicht zustimmen. Unterzeichnen Sie bitte unseren Appell:

Zur Person


Peter Fuchs, Jahrgang 1964, Volkswirt & Sozialökonom, arbeitet zu internationaler Handels- & Investitionspolitik bei PowerShift e.V. in Berlin. Er ist Koordinator der deutschen NGO-„Arbeitsgruppe Handel“ unter dem Dach des Forum Umwelt & Entwicklung, hat das bundesweite Bündnis „TTIP-Unfairhandelbar“ mit aufgebaut und ist auf europäischer Ebene seit langem im Seattle to Brussels-Netzwerk aktiv.

 

 

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16 Kommentare

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  1. hi zusammen,

    wenn man dass so liest, dann sollte man als erstes mal die Definition von Investor überarbeiten. Investoren sind für mich solche Typen wie Börsenhändler, Banker (Aktien und andere Wertpapiere), Makler, diejenigen die Währungen und Immobilien (Firmen, Grundstücke, Gebäude) oder in Rohstoffe wie seltene Erden oder Gold, Silber, Kupfer handeln und verkaufen.

    Als zweites meine ich, dass auch beim Punkt nachgearbeitet werden muss. Patente sind für mich KEINE Wertpapiere. Patente sind ein Dokument über geistiges Eigentum und solche Dokumente kann man eigentlich nicht als Handelsware betrachten. Außerdem gibt es in meinen Augen viele Dinge, die man eigentlich gar nicht patentieren kann, die aber trotzdem patentiert werden wie etwa Samen, menschliche Zellen, Tiere und alle was in der Natur so vorkommt. Von daher: hier gehört vieles bei den ganzen Patenten gestrichen.

    Dann zum Dritten Punkt Medizin:
    es muss aufgepasst werden, dass etwa die sogenannten Generika nicht vom Markt verdränt werden. Denn die Welt braucht solche Generika, weil die Kosten im Gesundheitswesen explodiert sind und keiner mehr weiss, wie dass eigentlich noch bezahlt werden soll. Auch die Kassenbeiträge sind bereits viel zu hoch und die Löhne halten mit diesen Entwicklungen nicht mehr Schritt.

    Dann ist der nächste Punkt Vier in diesem Abkommen ist das Urheberrecht. Hier kritisiere ich, dass nicht sauber zwischen Urheberrecht und Copyright unterschieden wird. Urheberrecht ist die geistige Schöpfung von einem Werk. Copyright dagegen ist die Vervielfältigung. Das sind für mich zwei völlig verschiedene Dinge. Und genau dass bringen die Herren Abmahnanwälte wohl gerne bewusst durcheinander, wenn die uns wegen Filesharing anklagen wollen um hier bewusst mehr Geld rauszuholen.
    Denn: mit Filesharing wird in meinen Augen kein geistiges Eigentum in Frage gestellt. Nein, beim Filesharing geht es um die Vervielfältigung und dass bedeutet für mich: auch wenn ich ein Werk vervielfältige, so bleibt das geistige Eigentum trotzdem beim ursprünglichen Schöpfer. Dass heißt: beim Filesharing geht KEIN geistiges Eigentum auf uns User über, sondern nur das Recht an der Kopie des Werkes und eben NICHT am Originalwerk!!

    Als Punkt Fünf sehe ich die Internet-Freiheit an
    Hier gibt es immer mehr Überwachung durch staatliche Stellen und private Unternehmen. Gegen die Privaten Unternehmen sind bereits etliche Kräuter gewachsen, die man anwenden kann gegen diese Unternehmen:

    a) Wechsel der Suchmaschine auf andere Suchmaschinen
    b) Umstieg von Windows zu Linux
    c) Wechsel von closed-source Software zu echter opensource-Software (denn da gibt es bereits sehr viele Alternativen angefangen von Betriebssystemen über Email-Programme, weiter über Internet-Browser, weiter über Multimedia-Programme, weiter über Filesharing-Programme, weiter über gute Office-Lösungen, weiter über gute Grafikprogramme bis hin zu opensource-Grafiktreibern)

    Aber gegen die staatlichen Stellen wird es schon wesentlich schwieriger, weil hier die Hardware-Hersteller nicht mitspielen. Denn beim BIOS gibt es mit Coreboot bereits eine freie Alternative zum UEFI-BIOS. Nur: kein Hardware-Hersteller ist bereit, hier umzusteuern, weil wohl viele von denen von staatlichen Stellen korrumpiert wurden und durch solche Gesetze wie bei uns in Deutschland das g10-Gesetz, der Artikel 10 Absatz 2 Grundgesetz und weitere solche Geheimgesetze.

    Außerdem gibt es auch für den Windows-Bootmanager bereits eche opensource-Alternativen wie zum Beispiel den Grube-Bootmanager in Linux und andere.
    Von daher sollten alle Bankautomaten, Behörden, Ämter, Krankenhäuser, Krankenkassen, usw. alle auf Linux umgestellt werden. Zusätzlich sollten all diese genannten und auch wir User die ganzen Internet-Router dieser Konzerne auf den Müll hauen und auf Internet-Router der Marke Eigenbau umsteigen. Auch dass geht leichter als man denkt.

    Dazu braucht man lediglich einen älteren Computer (derzeit – noch – mit i586-Architektur) und dass hier:

    http://distrowatch.com/table.php?distribution=IPFire

    Dass installieren und dann erst eure Computer anschließen. Darüber hinaus solltet ihr KEINE Daten mehr auf euren PCs/Notebooks/Tablets speichern, sondern besser auf externen Festplatten oder auf eurer selbstgebauten Home-Cloud.

    Dazu braucht ihr nur diese kleinen Home-Cloudserver, die es für lau in jedem Tech-Store gibt. Dann im ersten Schritt sämtliche vorinstallierte Software und vorinstallierte Betriebssystem runterwerfen und ein freies Linux draufinstallieren. Im zweiten Schritt dann OwnCloud installieren und dass Ganze dann an euren Internet-Router Marke Eigenbau anschließen.

    Darüber hinaus muss diese elektronische Gesundheitskarte weg, dieser neue E-Reisepass und dieser neue E-Personalausweis müssen weg. Das alles sind nämlich ebenfalls Teile des geplanten Totalüberwachungsstaates. Und mit den derzeitigen Berichten über diese Länderumstellungen wird nur von dieser staatlichen Spionage abgelenkt!! Fallt nicht drauf rein!!

    Dann zum Punkt Nr. 6: Stromversorgung und Trinkwasserversorgung:
    hier muss sichergestellt werden, dass solche Dinge wie Trinkwasserversorgung, Stromversorgung und Grundnahrungsmittel nicht in private Hand gelangen. Sowas muss kommunal und damit in staatlicher Hand bleiben.

    Punkt Nr. 7: diese sogenannten „Geheimgerichte“ als Paralellstruktur
    sowas ist bereits über die UN-Menschenrechts-Charta und über die EU-Grundrechte-Charta eigentlich absolut verboten und darf NICHT gemacht werden!!

    Wir sehen also: dieses Abkommen darf in der bestehenden Form niemals durchkommen!! Wehrt euch und schickt dieses Abkommen in die Tonne!!

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