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Nach Flashmob Verbot: Offener Brief an Dietmar Woidke

Anfang August wurde unser Flashmob in Wittbrietzen gegen TTIP von der Polizei in Brandenburg verhindert. Im Offenen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke fordern wir eine Antwort darauf, warum die SPD und die brandenburgische Polizei derart mit friedlichen – wenn auch kritischen – Bürger/innen umgehen.

Anfang August wurde unser Flashmob in Wittbrietzen gegen TTIP von der Polizei in Brandenburg verhindert. Im Offenen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke fordern wir eine Antwort darauf, warum die SPD und die brandenburgische Polizei derart mit friedlichen – wenn auch kritischen – Bürger/innen umgehen.

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Offener Brief an Dietmar Woidke:

Ihre Wahlkampfveranstaltung am 4. August 2014
Rechtswidriger Ausschluss von Campact-Aktiven

Sehr geehrter Herr Dr. Woidke,

am Montag vorvergangener Woche wollten rund 30 Campact-Aktiven an der SPD-Wahlkampfveranstaltung in Wittbrietzen teilnehmen. Das Ziel war, Sie durch mitgebrachte Schilder dazu aufzufordern, das EU-US-Handelsabkommen TTIP im Bundesrat abzulehnen. Die Bürger/innen wurden jedoch auf Veranlassung der SPD von der Polizei an der Teilnahme gehindert. Dieser Ausschluss geschah rechtswidrig, wie uns inzwischen von Juristen bestätigt wurde.

Die Veranstaltung war eine öffentliche Versammlung im Sinne des Art. 8 GG („eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“, BVerfG, 1 BvR 1190/90 vom 24.10.2001). Der Versammlungscharakter gilt auch für eine als Strohballenfest „mit leckere(n) Grillspezialitäten und Getränke(n)“ beworbene Wahlkampfveranstaltung, auf der ein Spitzenkandidat und andere Parteimitglieder auftreten.

Vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt ist auch

…namentlich der Zugang zu einer bevorstehenden oder sich bildenden Versammlung. Andernfalls liefe die Versammlungsfreiheit Gefahr, durch staatliche Maßnahmen im Vorfeld der Grundrechtsausübung ausgehöhlt zu werden. (vgl. BVerfGE 69, 315 [349])

Kritische Meinungsäußerungen sind, auch wenn Sie der Meinung der Veranstalter widersprechen, ausdrücklich erlaubt und grundrechtlich geschützt:

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt auch nicht nur solche Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen, die die Ziele der Versammlung oder die dort vertretenen Meinungen billigen, sondern kommt ebenso denjenigen zugute, die ihnen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies in der Versammlung zum Ausdruck bringen wollen. (BVerfG 84, S. 203ff.)

Von einer Versammlung ausgeschlossen werden dürfen nur Personen, die durch eine grobe Störung die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung verhindern. Einfach nur Schilder hochhalten fällt ganz sicher nicht in diese Kategorie. Was eine grobe Störung ist, liegt überdies im Ermessen der Polizei, nicht in dem des Veranstalters.

Wir sind zu Ihrer Versammlung gekommen, um Sie mit Schildern dazu aufzufordern, TTIP im Bundesrat abzulehnen. Ihre Wiederwahl als Ministerpräsident, zu der Ihre Wahlkampfveranstaltung beitragen sollte, ist dafür logische Voraussetzung. Die von uns geplante Teilnahme ist damit geradezu ein Bilderbuch-Beispiel dessen, was das Bundesverfassungsgericht als die grundgesetzlich geschützte, kritische Teilnahme an einer Versammlung definiert:

…die Versammlung in ihrem Bestand hinzunehmen und abweichende Ziele allein mit kommunikativen Mitteln zu verfolgen.

So heißt es in unserer Einladung an die Campact-Aktiven:

Bei der Aktion werden wir Plakate hochhalten, immer wenn Ministerpräsident Woidke die Stichworte auf unseren Pappen in seiner Rede nennt: Demokratie, gute Arbeit, gesunde Umwelt, Transparenz, Datenschutz. Dann halten wir die Pappen hoch und zeigen, dass TTIP all diese Dinge gefährdet. Direkt darauf drehen wir die Plakate um und fordern ihn auf: Stoppen Sie TTIP!
Wichtig: Unsere Aktion ist eine vom Versammlungsrecht gedeckte Meinungsäußerung im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung der SPD. Wir stören die Veranstaltung nicht, sondern drücken sichtbar, aber freundlich und gut gelaunt unsere Erwartung an Dietmar Woidke aus. (Aktions-Ankündigung Campact)

Warum gehen die SPD und die brandenburgische Polizei derart mit friedlichen – wenn auch kritischen – Bürgerinnen und Bürgern um?

Für eine Antwort wären wir dankbar. Wir würden uns zudem freuen, wenn Sie die Gliederungen des SPD-Landesverbands, dem Sie vorsitzen, sowie die brandenburgische Polizei, für die Sie als Ministerpräsident Verantwortung tragen, an die Rechtslage erinnern.

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Autor*innen

Janine studierte Journalistik und Kunst-und Medienwissenschaft mit Fokus auf Medienpolitik und neue Technologien. Als Journalistin arbeitete sie für TV, Radio und Online-Redaktionen und engagierte sich für Reporter ohne Grenzen e.V. 2011 wechselte sie zu einer Online-Agentur und entwickelte als User-Experience Designerin nutzerfreundliche und nutzerzentrierte Web-Konzepte. Bei Campact war sie von 2014 bis 2021. Alle Beiträge

11 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Hallo Aktionsteilnehmer vom 4.8. in Wittbrietzen,
    gibt es außer mir noch jemanden, der bereit wäre, den vorgeschlagenen Weg einer Klage zur Klärung des Sachverhaltes zu gehen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Ich habe am 8.9. in einem Brief an Campact meine Bedingungen und meine Bereitschaft dazu mitgeteilt – mit den weiteren Kontaktdaten. Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich ausnahmsweise mal nicht als Einzelkämpferin auftreten müsste.
    Herzliche Grüße und lasst uns Mut entwickeln!

  2. Hallo, allein das Wissen, „Dieser Ausschluss geschah rechtswidrig,“ bringt nichts – leider !
    Eine Klage beim Verwaltungsgericht zur Klärung des Sachverhaltes ergibt ein Urteil und erst das zeigt den Beteiligten, dass ihr Verhalten rechtswidrig war.
    Nur ein Betroffener kann diese Klage einreichen und sollte es auch tun !

    • Hallo, ich war eine Betroffene und hatte mich ebenso wie ein Aktiver mit mir dazu Campact gegenüber ausführlich schriftlich geäußert. Wenn wir zu zweit wären könnte ich mir eine Klage vorstellen. Und dann würde ich wohl – nach vorheriger Rücksprache und Abklärung mit dem Campact-RA – auch persönlich unsere Sache vertreten können. Geld für einen RA habe ich nicht. Dafür ein anstrengendes 64-jähriges Leben durchlebt – und das warnt mich vor erneuter Überforderung. Von daher kommt mein Zögern.

  3. „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

    -Benjamin Franklin

  4. Mich würde interessieren, ob eine solche widerrechtliche Aktion eigentlich Konsequenzen für die anordnende Person hat? Oder muss man einen solchen Machtmissbrauch hinnehmen und kann sich lediglich öffentlich darüber beklagen?

  5. Wir sind in Deutschland wieder soweit, dass die Freiheit der Andersdenkenden mit Polizeieinsätzen eingeschränkt wird. Als ob es gerade im Land Brandenburg nicht wirklich gesellschaftgefährdente Probleme, wie steigender Drogenmissbrauch und Rechtsextremismus geben würde, werden Aktivisten einer Bürgerbewegung – die für den Erhalt einer lebenswerten Gesellschaft eintreten, an ihrem Demonstrationsrecht gehindert.

    • Ich freue mich sehr das die freien Onlinetedakteuer immer mehr werden und wir nicht nur die Systempresse lesen müssen.
      Danke dafür

    • Finde ich alles sehr komisch , warum ist die Polizei nicht da wenn es darum geht die Bürger vor der braunen Scheiße den Nazis zu schützen ? Im Gegenteil sie hilft Ihnen noch , ist mir sehr unverständlich ,ich habe immer Gedacht die Polizei schützt den Bürger was sicher ein Irrtum von mir !!

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