Gentechnik
Experten-Anhörung im Bundestag: Starke Argumente für ein strenges Gentechnik-Gesetz
Gegen Gentechnik in der Landwirtschaft gibt es viele überzeugende Argumente. Dies ist bei der Sachverständigen-Anhörung des Landwirtschafts-Ausschusses des Bundestags zum Gentechnikgesetz heute Nachmittag einmal mehr klar geworden: Insgesamt standen sieben Experten und Expertinnen den Abgeordneten Rede und Antwort. Vier davon traten für strenge Regeln für Gentechnik-Anbauer ein (Prinz Felix von Löwenstein vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, […]
Gegen Gentechnik in der Landwirtschaft gibt es viele überzeugende Argumente. Dies ist bei der Sachverständigen-Anhörung des Landwirtschafts-Ausschusses des Bundestags zum Gentechnikgesetz heute Nachmittag einmal mehr klar geworden: Insgesamt standen sieben Experten und Expertinnen den Abgeordneten Rede und Antwort. Vier davon traten für strenge Regeln für Gentechnik-Anbauer ein (Prinz Felix von Löwenstein vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Mute Schimpf, die Rechtsanwältin Katrin Brockmann und Rechtsanwalt Achim Willand), drei sprachen sich für laxe Regeln und damit für Gentechnik auf unseren Äckern aus (Jens Rademacher vom Deutschen Bauernverband, Herr Garthoff von der Firma Bayer AG für die Industrievereinigung Biotechnologie und Professorin Broer vom Fachbereich Agro-Biotechnologie der Universität Rostock).
Dabei bot sich den Abgeordneten des Ausschusses ein ungewöhnliches Bild: Die Zuschauertribüne des Saales der Anhörung war keinesfalls leer, wie dies bei Anhörungen zu Gesetzesvorhaben in der Regel der Fall ist. Nein – stattdessen waren rund 100 Bürger/innen zur Sitzung gekommen, um den Abgeordneten auf die Finger zu schauen – darunter vierzig Campact-Aktive aus Berlin, die wir per Email über die Veranstaltung informiert hatten. Die Bundestagsverwaltung hatte sogar einen größeren Raum organisieren müssen, als ursprünglich geplant – es hatten sich einfach zu viele angemeldet.
Nachdem alle sieben Sachverständigen ein fünfminütiges Eingangsstatement abgegeben hatten, legten die Politiker/innen mit ihren Fragen los. Je nach Fraktionsstärke durften sie mehr oder weniger Fragen stellen: Die Abgeordneten der Regierung verfügten über mehr Redezeit als jene der Opposition. Die Sachverständigen antworteten:
Überzeugend legten die Gentechnik-Kritiker/innen dar, dass der Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz und die dazugehörige Verordnung zur Guten fachlichen Praxis ungenügend seien, da sie nicht darauf abzielten, die Verschmutzung von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft mit Gentechnik zu vermeiden. Stattdessen sei es nur noch das Ziel der Regelungen, die Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf 0,9 Prozent zu begrenzen.
Dass es nur noch darum gehe, zeigten die viel zu geringen Abstände, die Anbauer von Gentechnik-Mais laut den geplanten Regeln zur konventionellen (150 Meter) bzw. ökologischen Landwirtschaft (300 Meter) einhalten müssten – eine Verschmutzung durch Pollenflug bis zu 0,9 Prozent werde so wahrscheinlich. Zudem schaffe der Entwurf lediglich ab der Grenze von 0,9 Prozent Rechtssicherheit darüber, dass Gentech-Anbauer für Schäden auf anderen Feldern haften müssten. Eine Verschmutzung von 0,9 Prozent durch Pollenflug sei jedoch inakzeptabel, so die Experten und Expertinnen. Denn, dies betonten sie immer wieder, der Pollenflug sei nur einer von vielen Wegen, auf denen GVO-Verunreinigungen statt fänden: Auch durch die gemeinsame Nutzung von Mähdreschern bei der Ernte, bei der Aussaat sowie während der Produktion, der Lagerung und beim Transport von Saatgut böten sich viele Einfallstore für GVO-Verschmutzungen. Ein Gesetzentwurf, der sich alleine auf Kontamination durch Pollenflug konzentriere, greife daher viel zu kurz. Stattdessen wäre ein Regelwerk angemessen, dass die Trennung von Gentechnik und Nicht-Gentechnik über die gesamte Prozesskette hinweg gewährleiste. Und beim Pollenflug müssten Abstands- und Haftungsregelungen geschaffen werden, die GVO-Verschleppungen auf 0,1 Prozent begrenzten. Ab dieser Schwelle können Gentechnik-Verunreinigungen nachgewiesen werden.
Die kritischen Sachverständigen bemängelten zudem, dass die Gentechnik-Anbauer Auflagen wie Abstandsregelungen oder Haftungsregeln nach den Plänen der Bundesregierung dann umgehen können, wenn der benachbarte Landwirt dem zustimmt oder sich auf Anfrage nicht dazu äußert. Es sei es nicht hinnehmbar, dass ein möglicherweise viel zu schlecht informierter Landwirt in die Verunreinigung seiner Ernte einwillige. Oder dass sein Schweigen, etwa weil es im Urlaub sei, als Zustimmung zur Verschmutzung mit Gentechnik gewertet werde. Zudem seien immer viel mehr Menschen als nur der direkt benachbarte Bauer von der schleichenden Verunreinigung unserer Felder betroffen.
Die Gentechnik-Befürworter/innen unter den Experten konnten diesen starken Argumenten nur wenig entgegen halten. So stellten sie fest, dass es beim Gentechnik-Gesetz ja lediglich um finanzielle Dinge wie Haftungsregelungen gehe, und keinesfalls um die Vermeidung von Risiken für die Gesundheit des Menschen oder für Ökosysteme. Denn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) lasse nur solche GVO zum Anbau zu, mit denen keinerlei solcher Risiken verbunden seien. Dafür stehe die EFSA als unabhängiges und neutrales Gremium, so die engagierte Gentechnik-Befürworterin Boer, seit Jahren maßgeblich an GVO-Feldversuchen in Deutschland beteiligt. In einem Nebensatz ließ die Forscherin dann fallen, dass auch sie der EFSA beratend zur Seite stehe.
Verfolgen Sie das Live-Video der Anhörung auf den Seiten des Bundestages!