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Frankreich verlängert Anbauverbot des Gen-Mais MON810 – Druck der Welthandelsorganisation auf Gentechnik-Verbote wächst

Die französische Regierung handelt in diesem Fall umsichtiger als der deutsche Landwirtschafts-Minister Horst Seehofer. Letzterer hat im Dezember das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) angewiesen, den kommerziellen Anbau des Gen-Mais MON 810 in Deutschland wieder freizugeben. Anders dagegen die Regierung in Paris: Sie hat am letzten Samstag das Anbauverbot für den 810-Gen-Mais des US-Saatgutkonzerns […]

Die französische Regierung handelt in diesem Fall umsichtiger als der deutsche Landwirtschafts-Minister Horst Seehofer. Letzterer hat im Dezember das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) angewiesen, den kommerziellen Anbau des Gen-Mais MON 810 in Deutschland wieder freizugeben. Anders dagegen die Regierung in Paris: Sie hat am letzten Samstag das Anbauverbot für den 810-Gen-Mais des US-Saatgutkonzerns Monsanto – der einzigen Gen-Pflanze, die bisher in der EU in großem Stil kommerziell angebaut wird – verlängert. Ein Erfolg! Der Bauer und Globalisierungskritiker José Bové hatte sich seit dem 3. Januar mit einem Hungerstreik für die Verlängerung des Anbauverbots eingesetzt.

Am Freitag war eine Expertenkommission, die der französische Präsident Nicolas Sarkozy eingesetzt hatte, zu dem Ergebnis gekommen, dass „ernsthafte Bedenken“ gegen MON810 vorliegen. Die ursprünglichen Studien zu MON810 hätten eine Verstreuung auf einigen hundert Metern erwähnt. Doch eine kürzliche Studie in Kanada belege, dass diese Verbreitung mehr als hundert Kilometer betragen könne, so die Kommission. Zudem sei die gentechnische Veränderung, die dazu führe, dass MON810 für den Schmetterling und Mais-Schädling tödlich giftig sei, auch für andere Organismen und Lebewesen gefährlich. Bis die „Unklarheiten“ hierüber geklärt seien, empfiehlt die Kommission aus Gründen der Vorsicht ein Moratorium des Anbaus.

Der Gen-Mais ist nicht nur in Frankreich vorerst „vom Acker“ – auch in anderen EU-Ländern wie Polen, Ungarn, Österreich und Griechenland ist MON810 verboten. Die europäischen Regierungen berufen sich bei diesen Verboten auf eine so genannte Ausnahmeklausel im Gentechnik-Recht der EU, nach der die Mitgliedstaaten solche Gen-Pflanzen, die wie MON810 EU-weit bereits zum Anbau zugelassen sind, dann auf ihrem nationalen Gebiet verbieten dürfen, wenn neue Erkenntnisse über Risiken vorliegen.

Jene EU-Staaten, die den Anbau von MON810 verboten haben, stehen unter großem Druck der EU-Kommission, welche die Verbote aufheben möchte. Die Brüsseler Behörde wird ihrerseits „von oben“ unter Druck gesetzt: Der EU drohen Strafzölle in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr, weil Verbote von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in mehreren Mitgliedstaaten gegen die Welthandelsverträge verstoßen. Dass die Verbote unvereinbar mit dem Welthandelsrecht sind, entschied Anfang 2006 das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) nach Klagen der USA, von Argentinien und Kanada. In diesen Ländern wird bereits in großem Stil Gen-Saat angebaut. Diese möchten die Gentechnik-Anbau-Länder auch nach Europa exportieren – Verbote „stören“ dabei. Bisher bestehen die angegriffenen GVO-Verbote in den europäischen Mitgliedstaaten weiter. Eine letzte Frist zur Umsetzung des WTO-Urteils ist am 11. Januar abgelaufen. Damit drohen der EU nun Sanktionen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die EU-Mitgliedsstaaten sich nun nicht vor der Gentechnik-Lobby ducken – sondern klar „Nein“ zum schleichenden Einzug der Gentechnik sagen. Frankreich geht hier mit gutem Beispiel voran.

Viel zu tun bleibt dagegen für die deutschen Gentechnik-Kritiker/innen: Landwirtschaftsminister Horst Seehofer möchte der Gentechnik noch rechtzeitig zur Anbausaison 2008 den Einzug auf die deutschen Äcker ermöglichen: MON810 hat er zugelassen, die Anbau-Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora, EU-weit noch nicht zugelassen, treibt er auf nationalem Boden bereits voran. Und noch vor Ende Januar möchte er ein Gentechnik-Gesetz vom Bundestag beschließen lassen, das erhebliche Erleichterungen für Gentechnik-Bauern enthalten soll.

Wehren Sie sich gegen die Pläne von Landwirtschafts-Minister Seehofer! Belagern Sie mit uns den Bundestag!

Überzeugen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten davon, eine Verwässerung des Gentechnik-Gesetzes nicht zuzulassen! Machen Sie mit bei unserer Wahlkreisaktion!

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