Gesundheit Soziales
Bundestag verabschiedet Pflege-Reform – Erfolge bei der Pflegequalität
Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Pflegeversicherung verabschiedet. Im Herbst, als das Bundeskabinett seinen Entwurf des Gesetzes erarbeitete, hatten über 5.000 Campact-Aktive in einem Online-Appell an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Familienministerin Ursula von der Leyen, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und die Vorsitzende der Koalitionsfraktionen Volker Kauder (CDU/CSU) und Peter Struck (SPD) gefordert, bei der Pflegereform […]
Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Pflegeversicherung verabschiedet. Im Herbst, als das Bundeskabinett seinen Entwurf des Gesetzes erarbeitete, hatten über 5.000 Campact-Aktive in einem Online-Appell an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Familienministerin Ursula von der Leyen, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und die Vorsitzende der Koalitionsfraktionen Volker Kauder (CDU/CSU) und Peter Struck (SPD) gefordert, bei der Pflegereform für eine menschenwürdige Behandlung von Pflegebedürftigen einzutreten (mehr zu unseren Forderungen hier). Anlass für die Campact-Forderungen war ein Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) vom August 2007 gewesen, der zu dem Schluss gekommen war, dass die Würde Pflegebedürftiger in Deutschland oftmals verletzt wird: Jede dritte pflegebedürftige Person in Deutschland bekommt nicht angemessen zu essen oder zu trinken, über vierzig Prozent der Menschen in ambulanter Pflege werden nicht oft genug umgebettet und liegen sich wund.
Nachdem die Bundesregierungen unseren Forderungen mit ihrem Gesetzentwurf im Oktober 2007 nicht gerecht wurde, hat der Bundestag in den letzten Wochen bei den Vorschriften zur Pflegequalität nachgebessert. Daher können wir bei der Sicherung der Pflege-Qualität nun einige Erfolge verbuchen: Anders als von der Bundesregierung geplant, sollen die Qualitäts-Kontrollen von Pflegeeinrichtungen und -anbietern nun in der Regel nicht mehr angekündigt, sondern grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Zudem sollen die Prüfungen nicht nur alle drei Jahre, wie von der Regierung gewünscht, sondern jährlich erfolgen. Damit wurden zwei wichtige Forderungen unserer Kampagne erfüllt.
An anderen Stellen wurde zwar auch nachgebessert – aber nicht in ausreichendem Maße: Wie wir bereits im Herbst formuliert haben, ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätskontrollen ein richtiger und wichtiger Schritt. Von der Bundesregierung wurde diese Veröffentlichung gewollt und vom Bundestag nun verabschiedet. Allerdings genügt dies nicht. Denn Prüfergebnisse müssen so verständlich veröffentlicht werden, dass sie von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch tatsächlich verstanden werden. Nur dann werden Prüfberichte von vielen gelesen, und es wird für Pflegeanbieter attraktiv, in gute Qualität zu investieren. Hinter dem Beschluss des Bundestages, dass die Prüfergebnisse „nach einer Bewertungssystematik“ eingeordnet sowie Zusammenfassungen der Prüfergebnisse „an gut sichtbarer Stelle in jeder Pflegeeinrichtung“ ausgehängt werden müssen, stand gewiss die Absicht, dass Prüfergebnisse von den Betroffenen tatsächlich gelesen werden (können). Allerdings haben die Abgeordneten an entscheidender Stelle nicht nachgebessert: Darüber, welche Informationen auf welche Weise veröffentlicht werden und wie die Bewertungssystematik auszusehen hat, soll weiterhin eine Kommission entscheiden, in der ausgerechnet jene sitzen, die überprüft werden: die Pflegeanbieter. Interessenvertreter/innen von Pflegebedürftigen sowie Verbraucherschützer/innen sollen an dem Verfahren lediglich „beteiligt“ werden. Somit können die schwarzen Schafe unter den Pflegeanbietern die Verständlichkeit der Prüfberichte torpedieren. Geht es nach ihnen, werden unangenehme Ergebnisse überhaupt nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Ein weiteres Schlupfloch für Qualitätssünder bleibt, dass Heime und ambulante Dienste weiterhin selbst Gutachter damit beauftragen können, ihre Einrichtung zu überprüfen, um so Prüfungen durch externe, unabhängige Gutachter einzuschränken.
Insgesamt stellen die nun verabschiedeten Regelungen erste Schritte auf dem Weg zu einer menschenwürdigen Behandlung von Pflegebedürftigen dar. Der große Wurf ist den Politiker/innen hiermit nicht gelungen. Mit weiteren Reformen müssen die Politiker/innen dafür sorgen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet werden. Es muss neu definiert werden, wann eine Person pflegebedürftig ist. Bislang wird dies hauptsächlich an körperlichen Einschränkungen bemessen. Demenzkranke und psychisch Kranke fallen dabei durchs Raster. Zudem wird, in Folge dieses verengten Begriffs der Pflegebedürftigkeit, auch bei Qualitätskontrollen in Heimen vor allem danach geschaut, dass körperliche Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken gestillt sind. Für eine menschenwürdige Behandlung sind dies zwar zwingend notwendige, jedoch keineswegs hinreichende Bedingungen. Das Leben von Pflegebedürftigen ist dann menschenwürdig, wenn diesen eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft sowie ein weitgehend selbst bestimmter, ihren sozialen Bedürfnissen entsprechender Alltag ermöglicht werden. Zudem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung endlich solidarisch und gerecht finanziert werden. Nur so wird eine menschenwürdige Pflege für alle garantiert.