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Europäische Lebensmittelbehörde EFSA verschiebt Stellungnahme zu Gen-Mais MON810

Ob der gentechnisch veränderte Mais MON810 weiter in Europa angebaut werden darf ist derzeit unklar. Eine Prüfung der Europäischen Lebensmittelbehöre steht noch aus.

Eigentlich sollte die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) bis zum 10. Januar 2009 ihre Stellungnahme zur erneuten Zulassung des Gen-Mais MON810 (zum Anbau sowie als Futter- und Lebensmittel) für den europäischen Markt veröffentlichen. Der Gen-Mais wurde vor über zehn Jahren für einen begrenzten Zeitraum, der nun abgelaufen ist, zugelassen. Doch bisher blieb die wissenschaftliche Behörde, die der Europäischen Kommission unterstellt ist und zu jeder europäischen Gentechnik-Zulassung Stellung nimmt, stumm.

Aus Brüsseler Expertenkreisen verlautet, dass die EFSA-Wissenschaftler beim Monsanto-Konzern, der die MON810-Zulassung beantragt hat, zusätzliche Informationen beantragt haben. Diese habe der Konzern inzwischen nachgereicht. Die Wissenschaftler benötigen nun Zeit, um diese neuen Informationen auszuwerten. Mit der Veröffentlichung einer Stellungnahme wird derzeit Anfang März gerechnet.

Die Stellungnahmen, welche die EFSA in der Vergangenheit vorgelegt hat, waren höchst unzulänglich: Hinweisen auf Risiken der Gentechnik-Produkte wurde nicht weiter nachgegangen, da sie als irrelevant betrachtet wurden. Einwände von Seiten einzelner Mitgliedstaaten gegen Gentechnik-Zulassungen wurden nicht ausreichend beachtet. Die EFSA-Wissenschaftler werden seit langem dafür kritisiert, dass sie aufgrund ihrer Verstrickungen mit der Gentechnik-Lobby einen Pro-Gentechnik-Kurs fahren. Der EU-Umweltministerrat hat im Dezember Vorschläge formuliert, wie die EFSA reformiert werden muss, um diesen Mängeln Abhilfe zu schaffen. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, steht jedoch in den Sternen.

Doch nicht nur die wissenschaftliche Risikobewertung der EFSA bedarf der Reform. Auch der politische Prozess der Entscheidung über die Gentechnik-Zulassungen, der folgt, nachdem die EFSA ihre Stellungnahmen veröffentlicht hat, ist ungenügend. Zunächst stimmen die europäischen Regierungen über die Zulassung ab: im so genannten Komitologieausschuss, und dann im EU-Ministerrat. Kommen in beiden Gremien keine qualifizierten Mehrheiten für oder gegen die Zulassung zustande, entscheidet die EU-Kommission. Letzteres ist bisher der Normalfall: Während die gewählten EU-Regierungen in der Genehmigungsfrage gespalten sind, gibt die Kommission in letzter Instanz grünes Licht für die Zulassungen. Das Vorsorgeprinzip, nach dem die Kommission aufgrund der wissenschaftlichen Unsicherheit über Gentechnik-Risiken die Zulassungen ablehnen müsste, missachtet die Kommission damit. Obwohl das Vorsorgeprinzip in den Gentechnik-Gesetzen der EU verankert ist.

Wir müssen Druck auf die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner machen! Sie muss in Brüssel mit Nein stimmen, wenn es um die Zulassung von MON810 geht – damit unter den europäischen Mitgliedstaaten eine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung zustande kommt, und die Kommission den Gen-Mais nicht im Alleingang zulassen kann.

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