Bald werden wir wissen, ob in Deutschland weiter Gen-Mais angebaut werden darf: Agrarstaatssekretär Gert Lindemann hat am Mittwoch gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, dass nach den Plänen des Landewirtschaftsministeriums die Entscheidung über die Aussaat spätestens am 15. April stehen wird. Damit wird die Entscheidung rechtzeitig vor der Mais-Aussaat kommen, die nach Einschätzung Lindemanns dieses Jahr nicht vor dem 20. April beginnen kann.
In einer Vorab-Meldung der aktuellen Print-Ausgabe des Spiegel heißt es:
„Intern hat Aigner ihre Beamten angewiesen, alle Argumente zu sammeln, die ein Verbot rechtfertigen würden. Ihre Fachleute argumentieren jedoch, dass es sehr schwer ist, die Schädlichkeit von MON 810 für die Natur juristisch wasserdicht darzulegen. Deswegen bestehe die Gefahr, dass Monsanto mit einer Klage gegen einen Verbotsbescheid Erfolg haben werde. Am Ende könnte der US-Konzern sogar Schadensersatzansprüche in Höhe von sechs bis sieben Millionen Euro zugesprochen bekommen.“
Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Ergebnissen unserer aktuellen Studie, die Campact gemeinsam mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) veröffentlicht hat: Es liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken des Gen-Mais vor, die ein Verbot des Gen-Mais MON810 in der Sache gebieten und juristisch rechtfertigen.
Zudem vergisst der Spiegel zu erwähnen, dass es Monsanto nicht gelungen ist, die nationalen Anbau-Verbot in unseren Nachbarstaaten juristisch zu kippen. Somit scheinen die möglichen Schadensersatzansprüche lediglich das letzte Argument der Gentechnik-Befürworter zu sein, ein Verbot zu verhindern.