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Gen-Mais MON810 bleibt verboten – Monsanto am Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert

Wir können aufatmen: Das Verbot des Gen-Mais MON810, das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) Mitte April erlassen hat, bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag des Gentechnik-Konzerns Monsanto ab, wie ein Gerichtssprecher heute mitteilte. Monsanto wollte die Aussaat des Gen-Mais noch in diesem Frühjahr per Eilentscheid durchdrücken. Über 33.700 Campact-Aktive haben in den letzten beiden […]

Wir können aufatmen: Das Verbot des Gen-Mais MON810, das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) Mitte April erlassen hat, bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag des Gentechnik-Konzerns Monsanto ab, wie ein Gerichtssprecher heute mitteilte. Monsanto wollte die Aussaat des Gen-Mais noch in diesem Frühjahr per Eilentscheid durchdrücken. Über 33.700 Campact-Aktive haben in den letzten beiden Wochen mit einem Appell gegen die Klage Monsantos protestiert.

Damit ist das Verbot von MON810 vorerst gesichert. Ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Agro-Gentechnik: Erstmals hat ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Gen-Mais-Verbots bestätigt. In der Begründung hoben die Richter hervor, dass nach vorläufiger Prüfung eine „Gefahrenlage“ bestehe, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. „Neuere Untersuchungen könnten (…) darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde“, so das Gericht (Pressemitteilung des Gerichts ).

Monsanto möchte die herbe Niederlage nicht auf sich sitzen lassen. Der Konzern hat bereits angekündigt, weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Anbaus von MON810 zu prüfen. Doch der Konzern hat Gegenwind bekommen: Selbst das Verwaltungsgericht Braunschweig, das in der Vergangenheit eher gentechnikfreundlich geurteilt hat, erteilte dem Vorsorgeprinzip im Umgang mit den Risiken des Gen-Mais nun die Vorfahrt vor Konzerninteressen.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist der kommerzielle Anbau von Gen-Mais vorerst von unseren Äckern verbannt. Unser Protest hat zu diesem Erfolg entscheidend beigetragen!

Auch in den nächsten Monaten bleiben wir am Ball: Dann sollen die EU-Regierungen in Brüssel darüber abstimmen, ob neuer Gen-Mais in Europa zum Anbau zugelassen wird. Mit Aktionen machen wir Druck auf die Bundesregierung aufbauen, gegen die Zulassung von neuen Gen-Mais-Sorten zu stimmen! Haben Sie unsere Postkarte gegen neue Zulassungen von Gen-Mais schon unterschrieben?

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