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Monsanto scheitert auch vor Oberverwaltungsgericht: Gen-Mais MON810 bleibt weiter verboten!

Der Gentechnik-Konzern Monsanto erleidet eine weitere Niederlage: Das Verbot des Gen-Mais MON810 bleibt weiter bestehen. Gestern bestätigte auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit des Verbots. Ein wichtiger Sieg für uns: Den Politiker/innen wird ein großer Spielraum beim Umgang mit den Risiken der Gentechnik eingeräumt. Unser großer Kampagnenerfolg hat eine weitere […]

Der Gentechnik-Konzern Monsanto erleidet eine weitere Niederlage: Das Verbot des Gen-Mais MON810 bleibt weiter bestehen. Gestern bestätigte auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit des Verbots. Ein wichtiger Sieg für uns: Den Politiker/innen wird ein großer Spielraum beim Umgang mit den Risiken der Gentechnik eingeräumt.

Unser großer Kampagnenerfolg hat eine weitere Feuerprobe überstanden: Das Verbot des Gen-Mais MON810 wurde gestern auch vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt. Nachdem das Braunschweiger Verwaltungsgericht Anfang Mai das Verbot, das Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner Mitte April erlassen hatte, im Eilverfahren für rechtmäßig erklärt hatte, war der Gentechnik-Konzern Monsanto bei den Lüneburger Richtern in Berufung gegangen. Vergeblich!

Die Richter bestätigten in ihrem Urteil im Kern das Urteil der Vorinstanz: Aufgrund des Vorsorgeprinzips durfte die Landwirtschaftsministerin den Gen-Mais auch dann aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über Risiken verbieten, als diese Erkenntnisse noch nicht unangreifbar und abgesichert waren. Bei solchen Risiko-Entscheidungen stehe der Politik ein „Beurteilungsspielraum“ zu, der „gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar“ sei (Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg)

Das diese Ansicht nun von einem zweiten Gericht bestätigt wurde, ist ein großer Erfolg für uns. Auch die Rechtsprechung scheint verstanden zu haben, dass es in einem Bereich wie der Agro-Gentechnik, der von großer wissenschaftlicher Unsicherheit über Risiken geprägt ist, folgendes gelten muss: Demokratisch legitimierte Volksvertreter/innen entscheiden darüber, wie viel Risiko einer Gesellschaft zugemutet werden kann. In Europa und Deutschland sind die Politiker/innen dabei an die Anwendung des Vorsorgeprinzips gebunden, so steht es in den Gesetzen: Sie müssen Gefahren auch dann abwehren, wenn über Risiken für Mensch und Umwelt noch wissenschaftliche Unsicherheit besteht.

Im Herbst soll das Gen-Mais-Verbot im Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Braunschweig verhandelt werden. Doch ein Erfolg Monsantos erscheint auch hier unwahrscheinlich: Die Richter haben bereits in ihrem Eilentscheid Anfang Mai sehr differenziert begründet, warum das Verbot rechtmäßig ist – und eindeutig für dieses Stellung bezogen. Es scheint unwahrscheinlich, dass die Richter in ihrem nächsten Urteil von dieser Linie abweichen. Auch Landwirtschaftsministerin Aigner gab sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung gestern zuversichtlich.

Das Urteil zeigt ein weiteres Mal: Unser Protest wirkt! Das von uns erkämpfte Verbot hat Bestand!

Doch wir müssen weiter am Ball bleiben: In den nächsten Monaten möchte die Europäische Kommission zwei neue Gen-Mais-Varianten zulassen. Die deutsche Bundesregierung muss hier klar Stellung beziehen und mit einem NEIN in Brüssel gegen die Zulassungen stimmen.

Unterschreiben Sie unseren Appell an die hier maßgeblichen Minister/innen Schavan, Aigner und Gabriel!

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