EU-Kommission lässt ACTA prüfen
Die Europäische Kommission hat heute verkündet, das Urheberrechtsabkommen ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten prüfen zu lassen. Die Kommission will damit Befürchtungen der Netzgemeinde widerlegen. Trotzdem ist diese Meldung drei Tage vor dem zweiten europaweiten Anti-ACTA-Aktionstag ein Erfolg der Bewegung. Bedeutet sie doch, dass länderübergreifender Protest politische Entscheidungen […]
Die Europäische Kommission hat heute verkündet, das Urheberrechtsabkommen ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten prüfen zu lassen. Die Kommission will damit Befürchtungen der Netzgemeinde widerlegen.
Trotzdem ist diese Meldung drei Tage vor dem zweiten europaweiten Anti-ACTA-Aktionstag ein Erfolg der Bewegung. Bedeutet sie doch, dass länderübergreifender Protest politische Entscheidungen in der EU direkt beeinflussen kann. Und dass, obwohl er noch nicht einmal zentral organisiert wurde sondern auf das Engagement Einzelner vor Ort baut und basisdemokratisch zu seinen Entscheidungen kommt. Ganz im Gegenteil zu den Behauptungen der EU-Kommission handelt es sich hier eben nicht um eine breit angelegte Kampagne zum Schutz von Partikularinteressen sondern um ein Aufkeimen einer europäischen Zivilgesellschaft, die bei wichtigen Entscheidungen mitreden will.
Bei der nun anstehenden Prüfung durch den EuGH sind die Fragestellung, unter der geprüft wird, und was alles geprüft wird von entscheidender Bedeutung. Viele Befürchtungen von ACTA-Gegnern basieren nicht nur auf dem eigentlichen Vertragstext sondern auf den nicht-öffentlichen Verhandlungsprotokollen. Diese Protokolle sollen teilweise in einer zweiten Richtlinie, der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern – IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) juristisch bindend umgesetzt werden. Die Verknüpfung des schwammig formulierten ACTA mit einem rigiden IPRED stellt damit die eigentliche Gefahr dar. Heribert Prantl sieht deshalb auch in der jetzt beauftragten Prüfung eine Bewährungsprobe für den EuGH und hofft, dass das Gericht sich durch dieses Verfahren von einem Wettbewerbs-Gerichtshof für Wirtschaft und freien Handel zu einem Gerichtshof der sozialen Rechte und der Bürgerrechte weiterentwickelt.
Vorausgesetzt das EuGH käme trotzdem zu dem Schluss, dass der Vertragstext grundrechtskomform sei, bliebe ein großes Problem von ACTA weiter bestehen: Mitnichten handelt es sich bei dem Abkommen um eine zeitgemäße – d.h. den Verhaltensweisen im Netz angepasste – Fassung des Urheberrechts. Vielmehr sichert es vor allem großen Medienkonzernen ihre Einnahmen und ignoriert die immer wichtiger werdenden direkten Beziehungen zwischen Produzierenden und Konsumierenden.
Das nächste Etappenziel muss deshalb sein, die EU-Kommission dazu zu bringen, gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren eine Debatte über eine Neugestaltung des Urheberrechts zu debattieren und einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.
Die für Samstag geplanten europaweiten Proteste finden auf jeden Fall trotz der Entscheidung der Kommission statt, auch wenn sie teilweise ihren Charakter ändern werden.
ACTA ad acta!