Damit kommt die Kommission vermutlich einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs zuvor, die gerade vom irischen High Court vorbereitet wird. Dieser geht davon aus, dass die bestehende Richtlinie nicht mit den europäischen Grundrechten konform ist. Ob allerdings mit Änderungen beim Datenschutz Bedenken im Bereich der Grundrechte ausgeräumt werden können, darf bezweifelt werden.
Ob sich die Überarbeitung auf das angestrebte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der bestehenden Richtlinie auswirkt, ist noch nicht bekannt.