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Neue Online-Aktion: Schwarz-Gelb macht Ihre Daten zur Ware

Ärgern Sie sich öfter über unerwünschte Werbung im Briefkasten? Fragen Sie sich dann auch, woher die Werber Ihre Adresse haben? Künftig könnte es darauf eine einfache Antwort geben: von Ihrer örtlichen Meldebehörde! Still und leise, im Schatten von Eurorettung und Europameisterschaft, hat Schwarz-Gelb im Bundestag eine Neuregelung des Meldewesens beschlossen, die den Datenschutz faktisch aufhebt. […]

Ärgern Sie sich öfter über unerwünschte Werbung im Briefkasten? Fragen Sie sich dann auch, woher die Werber Ihre Adresse haben? Künftig könnte es darauf eine einfache Antwort geben: von Ihrer örtlichen Meldebehörde! Still und leise, im Schatten von Eurorettung und Europameisterschaft, hat Schwarz-Gelb im Bundestag eine Neuregelung des Meldewesens beschlossen, die den Datenschutz faktisch aufhebt. Meldebehörden sollen Adressdaten an Werbetreibende und Adresshändler verkaufen dürfen – ohne dass Sie das verhindern können.

Ursprünglich sollten die Rechte der Bürger/innen mit der Neuregelung gestärkt werden. Doch dieses Ziel wurde genau ins Gegenteil verkehrt. In letzter Minute haben Abgeordnete von Union und FDP die kritischen Änderungen in den Gesetzesentwurf eingeschleust. Sie schwächen den Datenschutz gleich doppelt: War zunächst vorgesehen, dass Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sollen sie nun grundsätzlich herausgegeben werden können – es sei denn, man hat der Weitergabe im Voraus aktiv widersprochen.

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So schnell kann’s gehen: Abstimmung über das neue Meldegesetz in 57 Sekunden

Aber selbst dieser schwache Schutz bleibt praktisch ohne jeden Wert. Werden die Daten zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten angefragt, soll der Widerspruch nicht gelten. Da man für eine Melderegister-Auskunft jedoch stets bereits vorhandene Daten benötigt, greift dieser Fall faktisch immer. Für Adress-Händler ist diese Neuregelung Gold wert: Bislang kamen sie nur über illegale Umwege an die Daten heran. Wieder einmal haben die Lobbyisten der Adressfirmen dafür gesorgt, dass eine geplante datenschutzfreundliche Regelung in ihr Gegenteil verkehrt wurde.

Doch noch ist das Gesetz für die Werbewirtschaft zum Glück nicht in Kraft: Voraussichtlich im September muss erst noch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Bis dahin wollen wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein FoeBuD e.V., mindestens 100.000 Unterschriften sammeln und sie den Ministerpräsident/innen im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion überreichen. Dazu sind wir auf dem richtigen Weg: Seit dem Start der Online-Aktion heute morgen haben schon über 43.000 Menschen (Stand: 13.30 Uhr) unterzeichnet! Und auch aus Politikerkreisen regt sich Widerstand: Verbraucherministerin Aigner (CSU) hat sich bereits von dem Gesetz distanziert, und auch aus den ersten Bundesländern kommen erste kritische Stimmen. Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bremen haben bereits angekündigt, im Bundesrat gegen die Regelungen zu stimmen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die anderen Länder nachziehen!

Schützen Sie Ihre Adresse vor den Datenhändlern und machen Sie mit bei der Online-Aktion – jede Unterschrift zählt!

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Autor*innen

Appelle, Aktionen und Erfolge: Darüber schreibt das Campact-Team. Alle Beiträge

14 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    nachdem ich die Aktion gegen die Weitergabe der persönlichen Daten durch die Meldeämter unterstützt hatte, wollte meine Ehefrau, die sogar einen anderen Namen hat, ebenfalls die Aktion unterstützen. Das war aber leider nicht möglich, weil wir beide die gleiche E-Mail-Adresse haben, und deshalb das Programm unverständlicher Weise den Protest meiner Frau nicht angenommen hat.

    Ich finde, dass dies müsste geändert werden, damit die Aktion schneller zu einem vollen Erfolg werden kann.

    • Seit dem Start unserer neuen Kampagnen-Software ist die mehrfache Teilnahme an einer Online-Aktion mit derselben E-Mail-Adresse nicht mehr möglich. Die politische Wirksamkeit unserer Aktionen hängt davon ab, dass der/die Politiker/in jede Aktionsteilnahme als Meinungsäußerung eines/einer Bürger/in wahrnimmt. Nun sind Identitäten im Internet schwer zu überprüfen. Campact kann und will nicht genau überprüfen, wer hinter jedem Besuch unserer Website steht.

      Statt dessen kontrollieren wir, dass mit jeweils einer E-Mailadresse nur einmal an Campact-Aktionen teilgenommen werden kann und dass Besucher/innen nur solche E-Mailadressen verwenden können, die Ihnen selbst gehören. Die Überprüfung erfolgt beim ersten Besuch unserer Website durch die Aktivierung eines per E-Mail zugesendeten Bestätigungslinks oder durch Login auf unserer Seite.

      Wenn Sie und Ihre Frau beide an einer unserer Online-Aktion teilnehmen wollen (worüber wir uns natürlich sehr freuen), benötigen Sie also jeweils eine eigene E-Mail-Adresse. Bei vielen Providern ist die Einrichtung einer zweiten Mail-Adresse kostenlos (http://www.testberichte.de/f/0/2888/3950.65252/1.html).

  2. Leider ist die Petition in dieser Form für mich nicht unterzeichnungsfähig, obwohl ich gerne unterschreiben würde. Der Text müsste anders formuliert werden:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am späten Abend des 28. Juni 2012 beschloss die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens ohne weitere Aussprache in geänderter Form.
    Die Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau erklärte die Abstimmung für beschlussfähig, obwohl nur 26 Abgeordnete anwesend waren und damit nach § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Bundestag nicht beschlussfähig war, da nicht die geforderte „Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend“ war. Für einen Abbruch hätten entweder eine Fraktion oder Petra Pau die Beschlussfähigkeit des Parlaments anzweifeln müssen.
    Der ursprüngliche Gesetzentwurf sollte die bisherige Praxis, dass Adressdaten weitergegeben werden dürfen, wenn der betroffene Bürger dem nicht schriftlich widersprochen hat ändern, so dass zukünftig Adressdaten nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn eine Zustimmung durch den Bürger erteilt wurde.
    Diese Passage wurde kurz vor der Abstimmung aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

    Ich fordere Sie auf: Sorgen Sie im Bundesrat dafür, dass Meldeämter Daten nicht an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien weitergeben dürfen, es sei denn die betreffende Person hat dem ausdrücklich zugestimmt!

    Mit freundlichen Grüßen

    Über eine Reaktion von campact würde ich mich freuen.

    Grüße
    Etienne

    • Die Art und Weise, wie das Gesetz zustande kam, ist auf jeden Fall kritikwürdig. Nicht nur beim Meldegesetz, auch sonst nehmen außerhalb der Kernzeiten meist nur wenige, nämlich die Fachpolitiker der Fraktionen an den Abstimmungen teil. Diese Praxis hat sich im Konsens aller Fraktionen etabliert (siehe auch hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/meldegesetz-wo-der-bundestag-wirklich-versagt-hat-a-843628.html). Das kann man kritisieren. Uns geht es bei unserer Kampagne aber nicht um die Arbeitsweise des Bundestags, sondern um den Inhalt des Meldegesetzes. Daher ist der Appell auch nur darauf fokussiert.

    • Frau Jacoby, ich denke darüber anders.
      Zum Einen:
      Wären wesentlich mehr oder – wie nach der Geschäftsordnung des Bundestages erforderlich – entsprechend viele Abgeordnete anwesend gewesen, vielleicht wäre es nicht zu diesem Abstimmungsergebnis gekommen …
      Warum bloß zu so später Stunde (kurz vor 22.00 Uhr)? Oder war es beabsichtigt, gerade zu diesem Zeitpunkt, weil auch das für Deutschland wichtige Fussballspiel stattfand – denn da hatte wohl
      das Gros der Nation – auch die Mehrheit der Abgeordneten (?) – großes Interesse hierfür, dieses Meldegesetz, was kurzfristig geändert wurde, noch durchzuwinken?
      War es denn wirklich so dringend, dass die Abstimmung noch kurz vor der Sommerpause erfolgen musste?
      Obwohl eine Änderung erfolgte, gab es keine weitere Aussprache? Wie das?!
      Hätte man also die Abstimmung nicht zu einer Tageszeit stattfinden lassen können, wo erstens, wie gesagt, wesentlich mehr Abgeord-nete zugegen gewesen wären, zweitens, wo vielleicht mehr Aufmerksamkeit und Interesse seitens dieser bestanden hätte (oder sind Abgeordnete wohl Schichtarbeiter?!)?
      Zur vorgerückten Zeit scheint dies wohl eher unmöglich!
      Zum Anderen:
      Warum wurde dieses Meldegesetz kurz vor der Abstimmung geändert und wer hat es veranlasst? Das würde mich schon sehr interessieren …
      Warum all diese Fragen?!
      Weil ich glaube, je mehr ich über das Prozedere bezüglich des Meldegesetzes nachdenke, dass es sich bei der ganzen Sache um ein recht abgekartetes Spiel handeln könnte – jedenfalls habe ich nach längerem Überlegen diesen Eindruck gewinnen müssen …
      Nun ja, das ist eben meine Ansicht.
      Und jetzt – müsste vielleicht, nachdem so viel Kritik von vielen Seiten laut wurde, das Gesetz noch einmal geändert werden (hoffentlich nicht ein weiteres Mal verschlimmbessert!), damit es im Bundesrat
      Zustimmung findet.
      Welch eine überflüssige Mehrarbeit – das zeugt gewissermaßen nicht gerade von guter Handwerkskunst der Bundestagsabge-ordneten!
      Ja, das war wohl tatsächlich ein Schuss in den Ofen …
      Denn jetzt wird die breite Öffentlichkeit erst recht die Angelegenheit hinsichtlich des Meldegesetzes mit Argusaugen verfolgen …
      Und so soll es im allgemeinen Demokratieverständnis auch sein.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich finde Ihre Initiative sehr gut und begrüssenswert. Eigentlich müssten die Massen auf die Straße stürmen und
    protestieren. Die Regierung begeht hier ganz klaren Rechtsbruch. Ein Appell diesen zu korrigieren finde ich fast viel zu schwach.
    Wir und unsere Kunden, die ehrliches und gutes Marketing machen wollen, werden mit Anforderungen und Bürokratie in Sachen
    Datenschutz bombadiert und hier alles uptodate zu halten ist fast unmöglich. Während wir darunter stöhnen, bricht die Regierung geltendes Recht.

    Wenn wir als Bürger Recht brechen werden wir bestraft – zurecht!
    Wenn die Regierung Recht bricht bitten wir freundlich in einem Appell das zu korrigieren.
    Der Ton muss schärfer werden! Wenn wir die Gesetzte des Datenschutzes brechen – blechen wir!
    Frau Merkel muss das widerufen, in aller Form und Entschuldigung bitten und den Fehler einräumen.
    Eigentlich gibt es bei offensichtlichen und klaren Rechts- und sogar Verfassungsbruch nur eine Maßnahme – den Rücktritt.

    Wenn die Opposition schläft und zur Abstimmung nicht kommt….ein Totalversagen…

    Unsere Demokratie ist absolut am Boden – Tiefer geht es nicht mehr!

  4. Die Petition greift zu kurz: Mal abgesehen von der skandalösen Hinterzimmer-Gesetzgebung sollte grundsätzlich allen Ämtern die Veräusserung perönlicher Daten untersagt werden. Beispiel Baubehörde: Die legt den Bauantrag solange auf Eis, bis der letzte Bauunternehmer, Handwerker oder sonstige Anbieter Gelegenheit hatte, den Briefkasten des Antragstellers mit Werbepost zu verstopfen, auch wenn im Bauantrag angekreuzt wurde, dass man keine Adressweitergabe wünscht. 10 Kilo Werbemüll und 6 Monate später darf man dann endlich bauen, obwohl vorher schon Zinsen für den Grunderwerbs- und Baukredit auflaufen. Wer wem was dafür bezahlt, entzieht sich meiner Kenntnis aber wieviel auch immer dafür gezahlt wird, wiegt das kaum den Schaden auf, der dem Bauherrn im Wartestand durch diese Hinhaltetaktik entsteht. Die Behörden werden schliesslich mit unseren Steuergeldern alimentiert und sollten keine Geschäfte mit unseren anvertrauten Daten machen dürfen. Das ist nur ein Beispiel für institutionalisierte Korruption zum Nachteil der Bürger.

  5. Liebes Campact-Team,

    Im Übrigen möchte ich noch etwas zu diesem Thema sagen:
    Der Beschluss des Meldesgesetzes erfolgte gerade zu dem Zeitpunkt, als Deutschland ein wichtiges Spiel bestreiten musste, also am 28. Juni
    spätabends …
    Klar, dass nur eine geringe Abgeordnetenpräsenz im Bundestag vertreten war!
    Frage ist die:
    Wie GERING von etwas mehr als 600 Abgeordneten insgesamt?
    400, 200, 100 oder gar nur 50 – das wären ja weniger als 10% aller
    Bundestagsabgeordneten, die über ein Gesetz abgestimmt hätten!
    Also keine Mehrheit!
    Gibt es diesbezüglich auch eine klare Regelung, WIE VIELE Abgeordnete
    ANWESEND sein MÜSSEN, damit über ein Gesetz beschlossen werden KANN?
    Da sieht man jedoch auch, wie wichtig dieses Gesetz war – so eben mal
    schnell DURCHGEWUNKEN, weil das Fussballspiel WICHTIGER war?!
    Wie ernst haben die Abgeordneten ihre Arbeit angesehen – allemal HALBHERZIG, wie ich meine! Sonst hätten sie die Abstimmung vertagt –
    auf einen späteren und günstigeren Zeitpunkt verlegt, spätestens nach der Sommerpause.
    Oder war es pure Absicht? Allerdings ist jetzt ERST RECHT Kritik laut geworden – von allen Seiten, und NUN muss dieses Gesetz NOCH EINMAL überarbeitet werden! ÜBERFLÜSSIGE MEHRARBEIT …
    Aufgrund der Tatsache, wie viele zu welchem Zeitpunkt über das Gesetz
    abgestimmt haben, zeigt doch nur – für mich jedenfalls -, dass NICHT WENIGE der Bundestagsabgeordneten nicht ernsthaft (lediglich 08/15!)
    ihre Arbeit als VOLKSVERTRETER ausüben!
    Wieder einmal ein Grund für Politikverdrossenheit seitens der Bürger?
    Ich denke, ein Grund mehr für mich und für viele andere sicherlich, sich
    ebenfalls an der Demokratiearbeit zu beteiligen, d.h. nicht nur allein bei Wahlen ein Kreuzchen zu machen (das wäre das Wenigste für mein Demokratieverständnis!):
    Z.B. bei den den Online-Kampagnen von Campact oder AUCH bei vielen anderen, ähnlichen Organisationen o. dgl. teilzunehmen!

    MfG

    Marina

    • Liebe Marina,

      nach der Geschäftsordnung des Bundestages ist das Parlament beschlussfähig, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist“. Die Beschlussfähigkeit kann von einer Fraktion, von einem Zwanzigstel der Mitglieder des Bundestages oder vom Sitzungsvorstand angezweifelt werden. Es ist jedoch gerade bei vermeintlich „unbedeutenden“ Gesetzen oft der Fall, dass viel weniger Abgeordnete im Plenum sitzen, ohne dass die Beschlussfähigkeit angezweifelt wird. Die benötigte „einfache Mehrheit“ für ein Gesetz ist in dem Fall die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.

      Mehr Informationen: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_erl/gescho08.html

    • Danke für Ihre Auskunft …
      Dennoch bleibt ein gewisser schaler Nachgeschmack bzgl. des Beschlusses des Meldegesetzes und seines Zustandekommens.

    • Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz:
      Die Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau erklärte die Abstimmung für beschlussfähig, obwohl nur 26 Abgeordnete anwesend waren und damit nach § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Bundestag nicht beschlussfähig war, da nicht die geforderte „Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend“ war. Für einen Abbruch hätten entweder eine Fraktion oder Petra Pau die Beschlussfähigkeit des Parlaments anzweifeln müssen.

  6. Hey Leute,

    hab schon drauf gewartet, daß Ihr Euch dieses Themas annehmt!
    Trotzdem eine Bitte: …

    Das Echo scheint klar! Umfragen zu diesem Thema zeigen breite Ablehnung an allen Fronten! Somit scheint ein „Nein“ im Bundesrat obligatorisch. … In meinen Augen gehöhrt hier aber noch etwas ganz Anderes in die Debatte!

    Ich finde, das Land sollte klar erfahren wer hier mit diesem veränderten Gesetzentwurf aus offensichtlich reiner Interessensneigung heraus gehandelt hat (Müßte sich ja anhand der Protokolle nachvollziehen lassen)! Auch finde ich gehört hier eine Debatte darüber in Gange gesetzt wie unsere Parlamentarier offensichtlich mit „Randthemen“ umzugehen pflegen ( „Kann ich mich nicht profilieren, brauch ich auch nicht zur Abstimmung hin!“ ). Wie hoch ist die Gefahr für den Versuch über derartige Vorstöße demokratiefeindliche oder unfreiheitliche Gesetztesänderungen zu platzieren.

    Also bitte nicht nur Kontra sondern auch Aufklärung fordern!
    Gruß Murmel,

  7. Ich möchte allzu gerne wissen, WER IM EINZELNEN für dieses Meldegesetz
    VERANTWORTLICH war!
    Diejenige/n Person/en bei der schwarz-gelben Regierungskoalition, die ein solches Gesetz auf den Weg gebracht haben, sind doch selbst von der gesetzlichen Regelung betroffen, ODER NICHT?!
    Sind Politiker oder andere bedeutende Personen wie sogenannte Promis und VIPs wohl davon ausgeschlossen?
    Denn wie anders lässt sich so ein regelrecht AMBIVALENTES Verhalten seitens der besagten politisch Verantwortlichen erklären?!
    Haben wir Bundesbürger somit auch in puncto Datenschutz eine
    ZWEIklassengesellschaft?
    Oder ist Schwarz-Gelb einfach nur DUMM-dreist, als diese Koalition
    dieses Meldegesetz entstehen ließ?
    Wie gesagt:
    Gegen Dummheit gibt es kein Kraut …
    Ehrlich, ich verstehe den Beschluss im Bundestag für das Gesetz wirklich nicht!

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