400 Euro für ein winziges WG-Zimmer? Seit einem Jahr auf Wohnungssuche und 50 Bewerber/innen bei jeder Besichtigung? Die Miete verschlingt das halbe Einkommen? In vielen Städten ist das mittlerweile üblich. Drastisch steigende Mieten verdrängen Menschen aus ihrem Stadtteil und zerstören den sozialen Zusammenhalt. Insbesondere Student/innen, Familien und Renter/innen finden keinen bezahlbaren Wohnraum mehr.
Bund und Länder müssen endlich eingreifen. Eine erste Initiative kommt jetzt aus Hamburg: Bürgermeister Olaf Scholz will über den Bundesrat ein Gesetz vorlegen, das Steigerungen der Mietpreise begrenzt. Mit einem Appell verlangen wir, dass Bund und Länder das Gesetz annehmen – und es deutlich verschärfen. Sobald wir 50.000 Unterschriften beisammen haben, wollen wir sie Scholz und Bundesbauminister Ramsauer überreichen.
Wohnen muss bezahlbar sein: Unterzeichnen Sie jetzt unseren Appell!
Mit unserem Appell fordern wir, dass künftig neu vereinbarte Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen – und nicht 20 Prozent, wie es der Vorschlag von Scholz vorsieht. Zudem muss die ortsübliche Vergleichsmiete so berechnet werden, dass preistreibende Faktoren eine geringere Rolle spielen. Auch die Steigerung bestehender Mieten muss gedämpft werden. Bisher ist ein Aufschlag von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren legal – und vielerorts üblich.
Demnächst wird zudem darüber entschieden, ob und wie viel Geld der Bund bis 2019 für die soziale Wohnraumförderung in den Ländern beisteuert. Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf an günstigen Wohnungen wird immer größer – schon jetzt fehlen bundesweit vier Millionen Sozialwohnungen. Weil ihre Förderung ausläuft, landen jedes Jahr über 100.000 Sozialwohnungen auf dem „freien Markt“ – zu entsprechend höheren Mietpreisen. Neu gebaut wird aber fast nur für einkommensstarke Zielgruppen. Auch Durchschnittsverdiener finden deshalb oft keine bezahlbare Bleibe mehr.
Daher müssen Bund und Länder dringend mehr Geld für sozialen Wohnungsbau in die Hand nehmen – und damit klug umgehen. Bisherige Bauprojekte gingen langfristig auf Kosten von Mieter/innen und Steuerkasse, während Banken und Investor/innen enorme Renditen einstrichen. Dass es auch anders geht, zeigt sozial nachhaltiger Wohnungsbau in Österreich. Sind unsere Baupolitiker/innen lernfähig? Helfen wir ihnen gemeinsam auf die Sprünge!
Statt hier mal wieder auf den Staat als Retter zu appellieren, sollte man sich mal lieber ein paar grundsätzliche Gedanken über unser Wirtschaftssystem machen, das solche Verwerfungen produziert. Dazu empfehle ich den Kommentar „Wohnungsnot und steigende Mieten: Wohnung als Ware“, als MP3 herunterzuladen sowie nachzulesen unter http://www.freie-radios.net/53577
Hoppla, da konnte ich mich nicht zwischen den Optionen „auf den Staat […] zu hoffen“ und „an den Staat […] zu appellieren“ entscheiden, daher der Formulierungsfehler. Pardon.
Es ist schon ein großes Privileg, Vermögenswerte weitgehend gegen Wertverfall schützen zu können, indem man ein Miethaus erwirbt. Das ist den wenigsten Mitbürgern vergönnt.
Es scheint aber sehr zweifelhaft, dass daraus auch noch ein leistungsloses Einkommen geschöpft werden kann. Die Renditen überschlagen sich im Immobilienmarkt 25% bis 30% sind keine Seltenheit.
Noch weniger einsichtig ist, dass dies zum Nachteil der meisten anderen Rechtsgenossen geschieht. Eigentum verpflichtet (Artikel Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz)
Die Begrenzung von Mietpreissteigerungen auf eine Kostenmiete wäre, so gesehen, ein kleiner Schritt, ein Baustein zu einer angemessenen Veränderung. Machen Sie deutlich, dass Sie nur die Partei oder die oder den Abgeordnete(n) wählen, die sich nachvollziehbar und erfolgreich für die Belange der Mieter einsetzen.
Vorschläge
Die Zweckentfremdung muss ab sofort beendet werden und bereits zweckentfremdeter Wohnraum muss in kürzester Frist dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen müssen hohe Bußgelder verhängt werden. Einige Beschlagnahmungen würden das Verantwortungsbewusstsein der betroffenen Mietshauseigentümer rasch in die rechten Bahnen lenken.
Einführung eines sofortigen vorläufigen, allgemeinen Stopps der Mietpreiserhöhungen. Nur in begründeten Fällen sollen Mietpreissteigerungen nach behördlicher Prüfung zugelassen werden.
Meine Vorschläge sind u.a. die Rentabilität eines Mietshauses in jedem Einzelfall durch eine gesonderte Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung festzustellen, Obergrenzen für Kapitalzinsbelastungen festzusetzen und danach die Kostenmiete zu berechnen.
Erneuerungs- oder Modernisierungsmaßnahmen dürften nur mit den tatsächlichen Kosten aus den Abschreibungsbeträgen in die Kosten eingehen und nicht mit willkürlichen Prozentsätzen. Außerdem müssen die Maßnahmen begründet und angemessen sein.
Geerbte Immobilien dürften kalkulatorisch höchstens in der Höhe der Abschreibungsbeträge und in die GuV eingehen, die sich aus der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ergibt. Der Marktpreis oder der Kaufpreis sind unbeachtlich. Umgehungsgeschäfte sind nichtig.
Die Herkunft des Geldes bei erworbenen Immobilien müsste genau nachgewiesen werden. In den Fällen, in denen das Geld aus dem Ausland käme, müsste eine Unbedenklichkeit nachgewiesen werden und ggf. das Geld beschlagnahmt und in das innereuropäische Ausland wieder zurückgeführt werden. Unangemessen hohe Kaufpreise dürften nicht den Ertrag der Immobilie in der GuV schmälern.
Das würde alles sofort preisdämpfend wirken. Alleine schon eine ernsthafte Diskussion darüber würde schon helfen.
Hallo,
alles richtig in der Theorie – unterstütze ich voll!
Aber wir stehen gerade als Familie mit einer Räumungsklage vor Gericht wg.Eigenbedarfklage.
Und wir suchen und suchen und suchen und suchen eine Bleibe – finden aber keine passende Wohnung und die Gerichtskosten werden immer teurer und der psychische Druck immer höher!
Gibt es auch eine Form der direkten Unterstützung?
Denn die Politik dauert ja meist Jahre ….
ich wohne seit 7 jahren in meiner whg. nun wird die miete für mich unbezahlbar. muss der vermieter die im mietvertrag stehende kündigungsfrist von 6 monaten lockern wenn ich an bezahlbaren wohnraum komme? denn kein vermieter würde 6 monate ne wohnung leer stehen lassen. muss der vermieter mir da entgegenkommen?? denn ich will keine mietschulden machen
@Tony DEBEST
in Berlin ist es völlig egal, ob Sie bei einem Großinvestor oder einem kleinen Privaten mieten. Mit jedem neuen Mietspiegel gibt es eine Anpassung nach oben. Meine Miete verdoppelt sich ca. alle 12 Jahre. Laut Statistischem Bundesamt entspricht die Teuerung im Wohnungsbau etwa der Inflationsrate. Demnach sollte meine Miete in 10 Jahren um höchstens 7,5-9 % steigen. Das Argument: Mietnomaden/Vandalismus halte ich für eine Kampegne. Einen „systematischen Vertverlust durch immer neuen Auflagen“ gibt es nicht, weil diese Kosten nicht nur vom Mieter übernommen werden, sondern für alle Ewigkeit auf die Miete aufgeschlagen werden. Dass Investoren unter diesen Bedingungen 50% Gesamtverluste hinnehmen sollen, müssten Sie mal belegen. Ich glaube Ihnen das nicht. Was meinen Sie mit dem Wiener Modell? Aktuell kostet eine 60 m2 Wohnung in der Wiener Innenstadt 850 Euro warm. Auf eine Gemeindewohnung warten Sie locker zehn Jahre. Das ist die Folge verfehlter Wohnungspolitik.
Wir sprechen von keinem „Wiener Modell“, sondern beziehen uns aktuell auf ein Projekt in Salzburg, das als vorbildliches Beispiel vom European Housing Forum ausgezeichnet wurde. Die Quadratmetermiete dort ist 4,78 Euro nettokalt. Mehr Informationen in Kurzform finden Sie z. B. in dem taz-Bericht http://www.taz.de/Sozialer-Wohnungsbau/!105262/ und in den Links auf unserer Kampagnenseite https://www.campact.de/mieten/.
Auch insgesamt steht die österreichische Wohnungspolitik im internationalen Vergleich relativ gut da: Der EU-weiten Erhebung EU-SILC zufolge liegt Österreich bei den Wohnkosten mit durchschnittlich 17,4 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 22,9 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Wohnkostenbelastung bei über 30 Prozent!
Über die Hälfte aller österreichischen Haushalte lebt in öffentlich geförderten Wohnungen. Dass es auf dem privaten Mietwohnungssektor in Österreich – der ja immer noch einen großen Teil des Bedarfs decken muss – hohe Mieten gibt, schließt das allerdings nicht aus, wie Ihr Hinweis zeigt. Vielen Dank für die Information!
Wohnen muss bezahlbar BLEIBEN, aber allein durch die Modernisierung ( Wärmedämmung) stieg meine Miete um fast 30 %. Dieses sollte auch einmal beachtet werden: Die Kosten können mit 11% jährlich auf die Miete umgelegt werden. Die einfache Rechnung: Kreditkosten für die Modernisierung ca. 4 – 6%
Einnahmen 11%. Es rechnet sich !!!
Den Appell unterzeichnet ich gern, aber dazu hat es Olaf Scholz nicht gebraucht. Die Bundesratsinitiative gibst schon – von Rot-Rot aus Berlin. 2011.
Mfg
AP
Der Berliner Senatsentwurf ist uns bekannt (Bundesrats-Drucksache 637-10). Seine Behandlung im Bundesrat wurde vor längerer Zeit gestoppt und würde nur dann fortgesetzt, wenn Berlin ihn wieder aufrufen würde – was die inzwischen schwarz-rote Berliner Koalition jedoch nicht tut.
Der Senatsentwurf hat überwiegend andere Forderungen als unser Appell – übereinstimmend ist nur die Forderung, Mietsteigerungen bei bestehenden Verträgen von 20 % in 3 Jahren auf 15 % in 4 Jahren zu begrenzen.
Hingegen will der Entwurf keine rechtlich durchsetzbare Obergrenze bei Neuvermietungen schaffen. Er will für den aufgrund formaljuristischer Schlupflöcher in der Praxis untauglichen § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch spezielle Anwendungsfälle schaffen – doch ohne an seiner Untauglichkeit in der Praxis etwas zu ändern. Nach § 5 WirtschStG sind Mietpreise von 20 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete ordnungswidrig, aber nur sofern (!) dem Vermieter bewusstes Ausnutzen der Notlage von Mietern im Einzelfall nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist in der Praxis fast nie möglich. Der Gesetzentwurf will daran nichts ändern, sondern zielt darauf ab, neben der Vergleichsmiete der gesamten Stadt auch die Vergleichsmiete einzelner Stadtteile zur Bezugsgröße zu machen. Ob das Mietsteigerungen in Berlin insgesamt bremsen könnte oder eher dazu führt, dass sich die soziale Spaltung der Stadt, Gentrifizierung und Ghettoisierung beschleunigen, möchte ich mal dahingestellt lassen. Denn insofern sich an der Vorsatz-Erfordernis und damit an der mangelnden Durchsetzbarkeit des Gesetzes nichts ändert, handelt es sich um eine reine Änderung auf dem Papier, die für die Praxis kaum Auswirkungen hat.
Auch gibt es keinen Ansatz in dem Senatsentwurf für eine Neuberechnung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“. Derzeit werden bei der Berechnung ausschließlich Mieten berücksichtigt, die in den letzten 4 Jahren neu vereinbart oder geändert – d. h. in 99 % der Fälle erhöht – wurden. Das ist ein zentraler Grund dafür, dass Mieten auch in bestehenden Mietverträgen so schnell steigen. Denn bis zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“ dürfen Vermieter alle 15 Monate die Miete erhöhen. Wir fordern deshalb, auch unveränderte Mieten in die Berechnung einzubeziehen und den zeitlichen Bezugsrahmen auf 10 Jahre auszudehnen. Tatsächlich ist dies eine Forderung, die die SPD-Bundestagsfraktion bereits einmal in einem Antrag formuliert hat – die Linkspartei fordert Ähnliches, den Grünen geht das bisher noch etwas zu weit. Ohne Vergleichsmieten-Neuberechnung jedoch wird es keine wirksame Dämpfung der Preisentwicklung geben – weder bei Neuverträgen noch in bestehenden Mietverträgen.
Bitte hört nicht bei 50.000 Unterschriften auf! Da ist viel mehr drin.
Wir hören dann auch nicht auf – je mehr Unterschriften, desto besser! Die 50.000er-Marke haben wir uns nur für eine erste Aktions-Etappe gesetzt. Wir wollen mindestens 50.000 Unterschriften haben, wenn wir sie an Olaf Scholz übergeben – damit Scholz seine für das erste Quartal 2013 geplante Bundesratsinitiative schärfer fasst. Und dann geht es weiter…
Ich bin gegen Mieterhöhungen überhaupt. Das Argument, die Miete müsse erhöht werden, um den Vermieter gegen die Inflation zu schützen, stimmt nicht. Der Vermieter nimmt an der Wertsteigerung der Wohnung teil. Im Verkaufsfall erhält er in der Regel einen höheren Wert als den Kaufpreis.
Diese Wertsteigerung wird üblicherweise mit 2-3 % kalkuliert. Sie entspricht im langfristigen Vergleich der Inflationsrate.
Wenn der Vermieter dazuhin eine Mieterhöhung erhält, wird der Mieter enteignet. Das ist ja leider auch das Ergebnis auf dem Immobiliensektor: Der Eigentümer sichert sich gegen die Inflation mit dem Kauf einer Wohnung und der Mieter steht am Ende ohne eigene Wohnung da, obwohl er ein Leben lang für eine Wohnung gezahlt hat.
Es wäre natürlich der Idealfall würden alle Mieten und Preise über die Jahrzehnte gleich bleiben.
Doch wenn z.B. die laufenden Unterhaltungskosten, Handwerkerkosten, Materialkosten, Versicherungskosten usw. steigen — was sie i.d.R. tun — warum sollte dann ausgerechnet die Miete eingefroren werden?
Sollen auf diese Weise Vermieter zum Verkauf ihres Wohneigentums animiert werden, weil bei steigenden ‚Rahmenkosten‘ eine Vermietung irgendwann zum Verlustgeschäft wird? …
Bitte nicht vergessen: Der Vermieter/Eigentümer ist zum Instandhalten der Immobilie verpflichtet. Ich habe noch nie von dem Fall gehört, dass z.B. ein Mieter einen fällig werdenden Hausfassadenanstrich (ca. alle 10 Jahre nötig) bezahlt oder für die Anschaffung einer neuen Zentralheizungsanlage sorgt …
Das sind teils immense Kosten, die weniger der Wertsteigerung denn dem Erhalt der Bewohnbarkeit der Immobilie dienen.
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You’ll have to look both ways if you want to cross the street.
Nicht nur recht vielen Privatpersonen sind die Mieten zu hoch, auch manchen
Geschäften … Wie ich z.B. von Dritten in meiner Stadt gehört habe, war dies vielleicht sogar ein Grund für eine Geschäftsaufgabe an einem Standort.
Ob es Einzelfälle sind und bleiben, weiß ich nicht zu sagen …
Falls nicht, dann kann eine Stadt durch vermehrten und über längeren Zeitraum andauernden Leerstand von (wichtigen) Büro- und Geschäftsräumen wie auch solchen Gebäuden zumindest an Attraktivität für seine Einwohner und auch für seinen Umkreis verlieren. Auch die Vielseitigkeit an Angeboten und Preisgestaltung – mangels ausreichenden Wettbewerbs – erleidet einen gewissen, u.U. nicht zu gering erachtenden Schaden. Im schlimmsten Fall könnte dies durchaus möglich sein.
Wenn ich z.B. daran denke:
Ein Haus, wo überwiegend Gering- und Geringst-verdiener wohnen, wird saniert (u.a. Wärmedämmung), was durchaus begrüßenswert ist – bei den hohen und künftig weiter ansteigenden Energiepreisen, – ALLERDINGS werden die Kosten,
welche bei diesen weitreichenden Baumaßnahmen entstanden sind, z.T. auf die Mieter abgewälzt, also es besteht eine gewisse Kostenbeteiligung, was ich auch noch verstehen könnte, ABER die o.a. Menschen, die wirklich nur kleine Einkünfte
beziehen, können unmöglich diese tragen. Und ich weiß nicht, ob die zuständige Stelle der Stadt – wie selbstverständlich – bereit ist, die durch Bausanierung und -verschönerung entstandenen Mieterhöhungen zu übernehmen – auch bei Hartz-
IV-Empfängern (?) … Wenn nicht, dann müssten sich die Betreffenden im schlimmsten Fall nach einer neuen wie auch günstigen Bleibe Umschau halten,
was sich jedoch bei dem derzeitig sehr angespannten Wohnungsmarkt recht schwierig gestaltet, zumal da sich gerade in meiner Stadt auch eine wachsende Zahl von Studenten – auch seit dem Wegfall der Wehrpflicht – auf Suche nach einer kostengünstigen Wohnung ist.
Klar, dass mehr Sozialwohnungen gefragt sind! Aber bei den zunehmend klammen Kassen der Kommunen?! –
Kurzum:
Wenn sich z.B. die Bundesregierung ALLEIN auf die Eurorettung fokussiert und dahingehend regelrecht spezialisiert hat – wie mir scheint, dann bleiben Problem- und Fragelösungen hinsichtlich von Bau günstiger Wohnungen … UND VIELES ANDERE MEHR (!) deutlich im Hintertreffen oder bleibt u.U. sogar total auf der Strecke …
Zum Thema Modernisierung/Wärmedämmung:
Ich weiß von einem Fall aus Hamburg, wo vom feinsten renoviert, modernisiert und gedämmt wurde. Und das alles komplett zulasten der Wohnungsbaugesellschaft.
Sicher haben sie irgendwelche EU-Gelder und etliche Wärmedämm-Fördermittel für die Umbauaktion erhalten.
Außerdem wurde (löblicherweise!) Wohnraumnachverdichtung betrieben und noch eine Maisonettewohnung je Haus oben drauf gepackt. Für diese ‚Minihäuser‘ im Haus müssen die neuen Mieter in Hamburg natürlich ordentlich blechen. So dürfte einiges an Umbaukosten über kurz oder lang wieder eingefahren werden.
Die Mieter, die den langen Umbau ertragen mussten, wohnten in der Bauphase übrigens mehrere Monate (aufgrund der Lärm- und Staubbelästigung) mietfrei! In anderen Monaten – mit weniger Belästigung – wurde die Miete zu 50 – 75 % fällig soweit ich informiert bin.
Das Bauvorhaben ist durchaus gelungen würde ich sagen. Für die Mieter gibt es in diesem Beispiel eigentlich nur Vorteile. Die Miete ist nicht gestiegen.
Im Osten werden reihenweise Häuser abgerissen!
Wahrscheinlich würde es die bundesweite Wohnungsnot schon merklich lindern, wenn man die Abwanderung vom Osten in den Westen verringern würde!
In Halle besitzt die HWG so viele Wohnungen, dass sie sich die Vergleichsmieten selbst liefert. Seit die HWG Wohnungen an die Nord-LB verkauft hat („Sale and lease back“), flattern HWG-Mietern alle 1.5 Jahre die Mieterhöhungsgesuche ins Hause. Mieterhöhungen, die gar nicht mit Preissteigerungen, Sanierungen oder ähnlichem begründet werden, sondern allein damit, dass es gesetzlich erlaubt sei.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3332
Ob eine gesetzliche Mietsteigerungsgrenze so wahnsinnig viel nutzt, wage ich zu bezweifeln. Die Vermieter finden schon Schlupflöcher oder holen sich das Geld eben über andere Wege, zusätzliche Gebühren, Nebenkosten etc. Bezahlbare Mieten werden am besten durch ein großes Wohnungsangebot sichergestellt.
Ich bin kürzlich von Solingen nach Marl gezogen. Es hat über ein Jahr gedauert, bis ich eine gescheite Wohnung gefunden habe. Ich bin ja HartzIV-Empfänger und hochgradig sehbehindert. Ein maximal 50 Quadratmeter großes Ein-Zimmer-Appartment für 229 € Kalt, wie für einen Alleinstehenden von der ARGE vorgegeben, ist kaum zu finden und aufgrund meiner Behinderung für mich viel zu klein, weil ich ja Platz für die Hilfsmittel und auch im Ganzen mehr Stauraum benötige, damit ich meine Sachen auch alle wieder finde. Ich brauche also ca. 60 Quadratmeter und zwei Zimmer. Auch ist es hilfreich, wenn der Waschmaschinenanschluss in der Wohnung ist. Darüber hinaus ist das Umfeld sehr wichtig. Ich benötige eine Busanbindung, wenigstens ein Lebensmittelgeschäft, Ärzte, eine Bank und eine Kirchengemeinde in fußläufiger Nähe zur Wohnung. Auch sollte diese Wohnung nicht unbedingt im sozialen Brennpunkt liegen, damit ich mich auch gefahrlos im Wohnumfeld bewegen kann, ohne belästigt oder angepöbelt zu werden. Auch eine Wohnung direkt an der Hauptstraße ist nicht zu empfehlen, wenn keine Ampeln in der Nähe sind. All das ist mit HartzIV nicht unbedingt vereinbar. Es war also klar, dass ich einen Teil der Miete selbst aufbringen muss, was Gott sei Dank möglich ist. Bis 300 € Kaltmiete bin ich hochgegangen, aber auch das war schwierig. Zwar gibt es in dieser Preislage genug freie Wohnungen in der benötigten Größe, aber die sind entweder zu weit vom Zentrum weg oder haben hier in Marl oft Nachtstromspeicher-Heizungen. Da zahlt man sich ja dumm und dämlich. Auch sind das oft Häuser, die vor, während oder kurz nach dem Krieg gebaut wurden. Die Bausubstanz und die Ausstattung ist dementsprechend. Ich hätte zu viel Geld für die Renovierung reinstecken müssen. Manche Vermieter wollen auch keine HartzIV-Empfänger. Ich habe aber letztendlich eine Wohnung gefunden. Auch die passt nicht zu 100 %. Sie liegt in der dritten Etage. Ich werde also, wenn ich im Alter die Stufen nicht mehr schaffe, noch einmal umziehen müssen. Steckdosen sind Mangelware. Im Schlafzimmer sind es derer gerade mal zwei und da hängt die ganze Computeranlage dran. In der Küche habe ich keine Heizung. Die musste weichen, damit ich in dem kleinen Raum meine komplette Küche nebst Waschmaschine und Trockner unterbringen konnte. Aber immerhin war sie renoviert, ich wohne in einer sehr ruhigen Nebenstraße und habe aber doch entsprechende Infrastruktur in der Nähe. Auch wird die Grünanlage von einem Hausmeister betreut. Da kann ich schon früh sein. Was natürlich besonders toll ist: In dieser Anlage gibt es Wohnungen in verschiedenen Größen. Sollte ich also einmal eine aus irgendwelchen Gründen eine größere oder kleinere Wohnung benötigen, werde ich es sicherlich leichter haben, Wenn man erst einmal bei einer Wohnungsgesellschaft wohnt und keinen Ärger macht. wird man vielleicht bevorzugt. Ja, so viel zu meinem persönlichen Wohnungsproblem
Hoppla … wo ist denn der städtische/staatliche Wohnungsbau hin? Haaaalllo, volkseigener Wohnungsbau, Wohnungsbaugenossenschaft, gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft … wo seid Ihr?
Im übrigen hätte auch ich (als ^böse^ Vermieterin) günstigen Studi-WG-Wohnraum befristet zu bieten: 9 € kalt den m² bei 14 m² Zimmergröße , inklusive Mobiliar (das von Nichteigentümern oft erstaunlich unpfleglich behandelt wird), inkl. Internet-/Tel.-Flat. 15 Min. per Rad von der Bremer Uni. Strompauschale (Naturstrom) liegt momentan bei 32 € … dürfte zu zweit bei etwa 50-55 € liegen (bei ’normalen‘ Energieverbrauchsgewohnheiten). Übrige NK ca. 50 €.
Wir halten Vermieter nicht für „böse“ – es gibt nach wie vor viele faire Vermieter, die gute Wohnqualität zu vernünftigen Preisen anbieten, die nicht unbedingt nehmen, was „der Markt maximal hergibt“. Und gerade Kleinvermieter investieren oft viel Arbeit und Geld, um zufriedene Mieter zu haben und ihre Wohnungen in guten Händen zu wissen. Es geht uns darum, Exzesse zu stoppen, die von einigen Vermietern – gerade auch großen Immobiliengesellschaften – angestoßen und in immer neue Dimensionen getrieben werden. Bei den dadurch ständig steigenden Mietspiegeln kann dann oft auch der eine oder andere „gute“ Vermieter nicht mehr widerstehen und steigt ebenfalls ein ins Erhöhungsspiel… Mittelfristig führt das Ganze dann dazu, dass die Miete immer mehr Menschen die Haare vom Kopf frisst – deshalb müssen die Erhöhungsspielräume eingeschränkt werden.
In unserem Appell fordern wir auch eine Wiederaufnahme des sozialen Wohnungsbaus – der tatsächlich seit einigen Jahren weitestgehend nicht mehr existiert. Von den einst über 3 Millionen Sozialwohnungen gibt es heute nur noch etwa 1,5 Millionen – und jedes Jahr „verschwinden“ weitere 100.000. Im deutschen System des Sozialwohnungsbaus ist die Sozialbindung bisher fast immer nur befristet gewesen – und bei den meisten Wohnungen, die zu Hochzeiten des Sozialwohnungsbaus erstellt wurden, ist diese Frist abgelaufen oder läuft bald aus. Die einst mit öffentlicher Förderung erstellten Wohnungen landen dann auf dem freien Markt – zu deutlich höheren Mietpreisen, die von Sozialmietern oft nicht mehr gezahlt werden können. Einer bundesweiten Studie des Pestel-Instituts zufolge fehlen deshalb heute 4 Millionen Sozialwohnungen (es gibt 5,6 Millionen Haushalte, die aufgrund ihres geringen Einkommens auf eine solche Wohnung angewiesen sind, aber nur 1,5 Millionen verfügbare Wohnungen). Wir fordern deshalb, dass Bund und Länder wieder deutlich mehr Geld dafür in die Hand nehmen: für den Neubau ebenso wie für den Rückkauf von privatisierten Sozialwohnungen, aber auch für den Erhalt der jetzt noch bestehenden, deren soziale Bindungsfrist verlängert oder in eine unbefristete Sozialbindung umgewandelt werden muss.
Das Problem ist komplex, und wenn Mietwucher (mesitens von Großinvestoren) betrieben werden, darf man nicht vergessen, dass für kleine Investoren (meistens auf der Suche nach einer einigermassen sicheren Altersvorsorge) Mietobjekte immer weniger attraktiv sind: Ich nenne hier nur einige Gründe: Kaufppreise, die in die Höhe durch Knappheit, Baukosten und Bauauflagen getrieben werden, Verwaltungsaufwand und Kosten durch ein nicht ausgewogenes Mietrecht zu Lasten der Vermieter (Mietrisiko, Vandalismus,…), und systematischer Vertverlust durch immer neuen Auflagen, womit Wohnraum zu Wegwerfware gemacht wird. Für Kleinanleger sind Gesamtverluste über 50% der Investition keine Seltenheit.
Erst, wenn diese Probleme an die Wurzel angepackt werden, werden kleine Anleger sich wieder für Mietobjekte interessieren. Der Markt wird von professionelen Großinvestoren beherrscht, die wenig Rücksicht auf Zahlungsschwachen haben.
Das Österreichische Modell scheint eine gute Alternative zu bieten, wenn es in der Praxis seine Versprechungen erfüllt.
Man kann nicht alle Kosten hochtreiben, und verlangen, dass der Wohnraum billig bleibt. Wenn diese Kosten nicht unter Kontrolle gehalten werden können, müssen halt die Löhne und Renten entsprechend angepasst werden.