SPD übernimmt unsere Forderungen – zum Teil
Die SPD will im Bundesrat dafür initiativ werden, die Mietpreisspirale gesetzlich zu bremsen: „Bei Neuvermietungen darf die Miete um nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Bestandsmieten wollen wir Mieterhöhungen auf max. 15 Prozent in vier Jahren begrenzen“, heißt es in einem von Kanzlerkandidat Steinbrück, dem Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und dem niedersächsischen […]
Die SPD will im Bundesrat dafür initiativ werden, die Mietpreisspirale gesetzlich zu bremsen: „Bei Neuvermietungen darf die Miete um nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Bestandsmieten wollen wir Mieterhöhungen auf max. 15 Prozent in vier Jahren begrenzen“, heißt es in einem von Kanzlerkandidat Steinbrück, dem Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und dem niedersächsischen Spitzenkandidaten Weil verfassten wohnungspolitischen Strategiepapier, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Damit würde die SPD zwei Kernforderungen unseres Appells „Wohnen muss bezahlbar sein!“ in den Bundesrat einbringen. Die erste Ankündigung zu einer SPD-Initiative durch den Hamburger Senat im vergangenen Herbst hatte noch 20 Prozent maximalen Preisaufschlag bei Neuvermietungen als Ziel genannt.
Weiterhin wollen die Sozialdemokraten Mietsteigerungen aufgrund energetischer Sanierungen dämpfen. Künftig sollen statt 11 nur noch 9 Prozent der Investitionskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen.
Keine Reform der Vergleichsmiete
Keinen Handlungsbedarf sehen die Sozialdemokraten jedoch bei der Berechnung der „ortsüblichen Vergleichsmiete“. Sie ist der zentrale Bezugspunkt im Mietpreis-System. So darf die Miete in laufenden Verträgen alle 15 Monate auf das Niveau der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ erhöht werden. Derzeit fließen in die Vergleichsmiete nach § 558 BGB nur Mieten ein, die in den jeweils letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert (d. h. in 99 Prozent der Fälle: erhöht) wurden. Mieten, die in diesem Zeitraum unverndert geblieben sind, werden nicht berücksichtigt. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist also keineswegs ein getreues Abbild der örtlichen Durchschnittsmiete, sondern ein Teuerungs-Beschleuniger. Jede einzelne Mieterhöhung führt dazu, dass schon binnen kurzer Frist alle anderen Mieten erhöht werden dürfen – ohne dass die Preispolitik zurückhaltender Vermieter darauf bremsenden Einfluss hätte.
Ohne Reform der Vergleichsmieten-Berechnung sind in den vom „Mietenwahnsinn“ geplagten Städten noch auf Jahre stetig steigende Mieten garantiert – stagnierende oder gar sinkende Preise bleiben auf absehbare Zeit ausgeschlossen, obwohl die Schmerzgrenzen für Mieter dort längst erreicht und überschritten sind. Wir werden deshalb dafür Druck machen, dass auch die Reform der Vergleichsmiete in das Gesetzespaket des Bundesrats aufgenommen wird. Unsere Forderung: Den Berechnungszeitraum von 4 auf 10 Jahre ausdehnen – und auch die Mieten berücksichtigen, die sich in dieser Zeit nicht verändert haben.
Sozialer Wohnungsbau: viele Ideen, aber zu wenig Geld
Im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau enthält das Papier einige gute Vorschläge, die allerdings oft vage bleiben. So sollen Bund, Länder und Kommunen ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ mit den Mieter- und Sozialverbänden sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft schließen. Zudem soll der genossenschaftliche Wohnungsbau stärker gefördert werden. Unklar bleibt jedoch, wer dafür zusätzliche Geldmittel in welchem Umfang bereitstellen soll. Auch ein Sonderfonds für die Kommunen, der ein Scheitern von Bauvorhaben aufgrund mangelnder kommunaler Eigenmittel künftig verhindern soll, ist eine gute Idee – doch auch hier ist der Finanzumfang ungeklärt.
2013 wird entschieden, ob und in welchem Umfang die Bundeszuschüsse zur sozialen Wohnraumförderung der Länder fortgeführt werden. Bisher steuert der Bund jährlich 518 Millionen Euro dazu bei, und wenn es nach der SPD-Führung geht, soll dies bis 2019 so bleiben. Gut daran ist die Einsicht, dass sich ein Zurückfahren der Zuschüsse angesichts der wachsenden Wohnungsnot verbietet. Doch auch die Fortführung im jetzigen Rahmen reicht bei weitem nicht aus, um den Wohnungsmangel innerhalb einer Generation spürbar einzudämmen.
Beispiel Niedersachsen: Dort fehlen rund 350.000 Sozialwohnungen, insgesamt müssen bis 2030 rund 150.000 neue Wohnungen gebaut werden, schätzt das Sozialministerium. Doch die 10 Millionen Euro, die das Land 2012 für die Förderung des Sozialwohnungsbaus bereitstellte, reichen gerade einmal für 200 neue Sozialwohnungen. Legt man dieses Modell zugrunde, würde der gesamte bisherige Bundeszuschuss von 518 Millionen Euro für jährlich 10.360 Wohnungen langen.
Es fehlen jedoch 250.000 Mietwohnungen bundesweit – Tendenz steigend. Hinzu kommt, dass jedes Jahr die soziale Bindungsfrist von rund 100.000 Sozialwohnungen ausläuft. Schon jetzt stehen für die 5,6 Millionen Haushalten, die aufgrund ihres geringen Einkommens Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, nur noch 1,6 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung. Der Rückkauf von Sozialwohnungen und die Verlängerung der sozialen Bindungsfrist bei den noch vorhandenen Sozialwohnungen gehören also ganz oben auf die Agenda – zusätzlich zum Neubau. Mit dem von der SPD avisierten Finanzrahmen ist das nicht zu schaffen – wie in unserem Appell gefordert, müssen Bund und Länder deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Nachtrag 15. Januar: Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) antwortete gestern per Mail auf unseren Appell: „Die Landesregierung von Baden-Württemberg teilt Ihre Sorge über die stetig steigenden Mieten, vor allem in Ballungszentren. Von daher beabsichtigt das Land Baden-Württemberg einen Antrag des Bundeslands Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, der auf die Einführung einer Begrenzung des Anstiegs von Wohnungsmieten bei Neuverträgen auf 10 % im Bürgerlichen Gesetzbuch zielt.“ Ein guter Anfang – der aber kein Stückwerk bleiben darf.
Nachtrag 24. Januar: Nun hat uns auch die nordrhein-westfälische Landesregierung geantwortet und für unsere Mietrechts-Forderungen Unterstützung auf der Linie des SPD-Strategiepapiers signalisiert: 10 Prozent Begrenzung bei Neuvermietungen, bei Bestandsmieten 15 Prozent in vier Jahren. Bauminister Groschek nennt in seinem Brief außerdem Zahlen zum NRW-Wohnungsbau-Programm und spricht eine wichtige Hürde auf dem Weg zu mehr Sozialwohnungen an, die es aus dem Weg zu räumen gilt. Dazu bald mehr im Blog.
Warum darf die Miete überhaupt stärker steigen als die allgemeine Teuerung? Womit ist diese Monopolstellung von (unvernünftigen) Vermietern zu begründen, die damit die Innenstädte ausbluten, soziale Gemeinschaften zerstören und den sozialen Frieden des Landes gefährden, nur um das gewonnene Geld in dubiosen Immoblilienfonds sinnfrei und in Luxus zu verheizen?
Aber ich frage mich, ob dauernde Mieterhöhungen gerechtfertigt sind. Ich habe schon so manche (leere) Wohnung gesehen, bei denen solche Erhöhungen nicht angebracht wären. Ziemlich heruntergewirtschaftet – bereits teils von außen erkennbar – , weil manche Vermieter es nicht für nötig halten, ihren Pflichten nachzukommen, aber wehe die Mieter zahlen nicht pünktlich ihren Obolus …!
Müsste der Mietspiegel auch nicht viel differenzierter gestaltet sein?
Die derzeitige Politik und Wirtschaft tun alles, wie mir scheint, dass es vermehrt Minijobs gibt, von denen die meisten Arbeitnehmer jedoch mehr schlecht als recht leben können, und dann gibt es kaum KOSTENGÜNSTIGE Wohnungen?! Dann steigen noch die Energiepreise u.a. … Ja, sollen besagte Gering(st)verdiener und andere, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, wohl auf gut Deutsch unter der Brücke schlafen?!
Zum Schluss:
Können sich die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen – denen es in finanzieller Hinsicht bestimmt ausgezeichnet geht (!) … oder kennen Sie dort vielleicht einen sogenannten armen Schlucker (?) – überhaupt vorstellen und hineinversetzen, wie das ist, in Existenzängsten leben zu müssen?!
WOHL NICHT, oder?!