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Rekord: 100.000 beteiligen sich an Bürgerklage gegen CETA

Unglaublich: Unsere Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“ wird von 100.000 Menschen unterstützt – und ist damit die bisher größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Warum wir mit der Bürgerklage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – und wie Du mitmachen kannst, erfährst Du hier.

HUrra! 100.000 Menschen beteiligen sich an der Bürgerklage gegen CETA; Grafik: Sascha Collet/Campact

Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ ist schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Mehr als 100.000 Bürger/innen haben bislang eine schriftliche Vollmacht per Post eingeschickt. Das Aktions­bündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie hat die Verfassungsbeschwerde gegen CETA initiiert, weil das geplante EU-Kanada-Abkommen die demokratischen Rechte der Bürger/innen auszuhöhlen droht. „Wir freuen uns, dass so viele Menschen die Gefahr erkannt haben und die Beschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützen“, sagte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie.

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Im Herbst will der EU-Ministerrat beschließen, dass CETA „vorläufig” in Kraft treten kann. Die Verfassungsbeschwerde fordert zu prüfen, ob CETA sowie seine „vorläufige Anwen­dung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Mit diesem Kniff der vorläufigen Anwendung wäre es möglich, dass CETA bereits wirksam wird – noch bevor Bundestag und Bundesrat darüber entschieden haben. Das bedeutet: Schon im nächsten Jahr könnten Konzerne Sonderklagerechte erhalten, die unsere Demokratie aushebeln und unsere Verbraucherschutzrechte gefährden. Konzerne könnten Staaten dann wegen demokratischer Gesetze auf Milliarden “Schadensersatz” verklagen. Das dürfen wir nicht zulassen.

Die “vorläufige Anwendung” im EU-Rat stoppen

„CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln. Er vertritt das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Es soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat untersagen, CETA und seiner „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.

 

Bei CETA geht es nur am Rande um die Senkung von Zöllen und die Angleichung technischer Standards. Im Gegensatz zu bisherigen Freihandelsverträgen greift dieses Abkommen tief in gesellschaftliche Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmer­schutz ein. „Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‚vorläufig‘ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedstaaten dafür die Hand gehoben hat – das ist ein Demokratieskandal“, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

„Neben Demonstrationen und Aktionen ist die Bürgerklage ein wichtiges Standbein unserer Kampagne, um CETA politisch zu verhindern”, sagte Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. „Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren.“

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4 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Pingback: Positive Medienberichterstattungen zur Bürgerklage gegen CETA: „Bürgerklage gegen CETA auf Rekordkurs!“ | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

  2. Wir mögen keine Politik, die zur Bereicherung verschiedener Lobbyisten gemacht wird. Unser Leben, das Leben unserer Kinder und Enkel wollen wir schützen, nicht klonen.

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