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CETA-Urteil: Was es wirklich bedeutet

Wirtschaftsminister Gabriel feiert das heutige CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben - und die die Kritik der CETA-Gegner bestätigen.

Wirtschaftsminister Gabriel feiert das heutige CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die die Kritik der CETA-Gegner bestätigen.

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Zitat von Camaignerin Maritta Strasser zur CETA-Klage. Grafik: Zitrusblau/Campact (CC)

 

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Was die mehr als 125.000 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist:

Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen

  • Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.
  • Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.
  • Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen.

Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Mach bitte mit!

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Die Zeit, die gewonnen ist, nutzen wir.

Wir wollen das tun, was die Campact-Aktiven in einer Umfrage vor zwei Wochen besonders dringend und sinnvoll fanden:

  • Die große Koalition im Europaparlament will CETA im Schnellverfahren beschließen. Das bricht alle Versprechen, die die SPD-Führung dem Wolfsburger Parteikonvent gegeben hat. Bei Aktionen vor Ort werden wir die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, der Debatte über CETA mehr Raum zu geben und dem Abkommen nicht zuzustimmen.
  • Wenn Deutschland die “vorläufige Anwendung” einseitig beenden darf – dann müssen andere EU-Länder das auch dürfen. Referenden gegen CETA in anderen EU-Ländern sind jetzt noch wichtiger. Wir unterstützen deshalb das Referendum in den Niederlanden und mögliche weitere Referenden, zum Beispiel in Irland.
  • Wir wollen natürlich die Ratifizierung in Deutschland verhindern. Unsere größte Chance ist der Bundesrat, in dem die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung eine Blockade-Mehrheit haben. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.
  • Mit einem Volksbegehren in Bayern wollen wir die bayrische Landesregierung zwingen, CETA im Bundesrat abzulehnen. Damit wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat gesichert.

Klar ist: Wir lassen uns nicht verunsichern! Und CETA steht ab jetzt unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das bietet neue Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen!

Verbreite diese Nachricht bitte so weit wie möglich:

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Du siehst, wir haben es in der Hand, CETA zu stoppen.

Das ist eine langwierige und schwierige Aufgabe – wie bei anderen Themen auch, die Campact anpackt. Wir sind dabei besonders auf regelmäßige Beiträge angewiesen. So können wir schnell Kampagnen starten und lange dranbleiben.

PS: Nicht nur in Deutschland kämpfen Bürgerinnen und Bürger gegen CETA. In Belgien weigert sich die Mehrheit des Parlamentes der Wallonischen Region, der Zentralregierung die Zustimmung zu CETA zu erlauben. In Österreich gibt es starke Proteste. Und der irische Senat möchte die vorläufige Anwendung verhindern. Doch alle diese Chancen sind noch offen – daher müssen wir auch hier bei uns mit aller Kraft dranbleiben.

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Autor*innen

Appelle, Aktionen und Erfolge: Darüber schreibt das Campact-Team. Alle Beiträge Jörg Haas, Jahrgang 1961, war Campaigner bei Campact. Nach einem Berufseinstieg in die Entwicklungszusammenarbeit in einem Regenwaldprojekt in Ecuador war er lange Jahre als Ökologiereferent für die Heinrich-Böll-Stiftung tätig. 2008 wechselte er als Programmdirektor zur European Climate Foundation. Intensives Engagement in den UN-Klimaverhandlungen in Kopenhagen. Ohne öffentliche Mobilisierung fehlt jedoch der Handlungsdruck - daher der Wechsel zu Campact, zuerst als Pressesprecher, dann als Campaigner. Alle Beiträge

80 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Vielleicht kann mich mal jemand aufklären, aber wie kann es sein das die Bundesregierung am 27.10. einen Vertrag unterzeichnen will ohne bisher (also einen Tag vorher) die vom Bundesverfassungsgericht gemachten Aufgaben erfüllt zu haben?

    Ok, das die Wallonien hier das ganze blockiert ist ja jetzt eine andere Sache, aber wenn dies jetzt nicht wäre dann hätte also Gabriel, Merkel und Co einfach den Vertrag unterzeichnet und gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgericht gehandelt oder wie?

  2. Ich frage mich, wie unsere Politiker permanent und ungestraft gegen den deutschen Amtseid verstossen können. Allein schon die Idee, Konzernen ein Klagerecht wegen angeblich entgangener Gewinne einzuräumen, sofern ein Gesetz sie an der Gewinnmaximierung hindert, spottet jeder Beschreibung! Und natürlich zahlt das dann der Steuerzahler, der für sein Geld arbeitet. Die Kapitalertragsteuer beträgt ja nur lächerliche 25%, als Abgeltungssteuer. So kommt es dann, dass der Arbeiter prozentual mehr Steuern zahlt als der Aktionär.

  3. Freihandelsabkommen wären eine gute Sache wenn sie nicht grundsätzliche Regelungen über viele Bereiche hinweg treffen würden ohne im Einzelnen zu differenzieren.
    Man könnte auch dieses undemokratische CETA-Abkommen durchgehen lassen wenn im Gegenzug alle Konzerne gestaffelt nach Grösse eine sogenannte Konzernsteuer von 2-45 % zahlen müssten. So könnte man endlich den Grosskonzernen das Wachstum und die Macht eindämmen, welche seit Jahrzehnten auf Kosten der Bürger geht.

  4. Danke, das so viele gegen TTIP , CETA und natürlich auch TISA kämpfen und nun einen beachtlichen Teilerfolg erziehlen konnten. Ich möchte mich nicht später mal von meinen Enkeln fragen lassen ; „Wieso habt ihr nichts dagegen unternommen?“ Genau deshalb war ich bei den 3 großen Demo`s in Berlin, Hannover und Leipzig! Und meine Klage liegt auch in Karlsruhe. Man muss sich doch mal fragen, wer den Freihandel (Globalisierung) eigentlich braucht. Ich jedenfalls nicht, und wer denkt, es würden dadurch Arbeitsplätze geschaffen, sollte sich mal das NAFTA – Abkommen näher ansehen. Neben der Gewinnmaximierung der Konzerne gibt es auch viel Armut und Leiden in der Bevölkerung Mexiko`s und auch der USA. Die Wirtschaft will die Macht über alle Staaten erlangen und die Bevölkerung entmündigen. Dann ist die Demokratie gestorben und man braucht nicht mehr zur Wahl gehen. Jetzt ist die Gelegenheit gekommen, zur Bundestagswahl in einer Art Volksabstimmung den zu wählen, der gegen CETA ,TTIP u. TISA ist.

    • Ein Glück, daß wir ein BVerfG haben, daß rechtlich auf die Verfassung (GG 49) achtet. Das war leider nicht immer so. Der Schutz der Verfassung obliegt einem gewissen Herrn De Maizière, der das GG durch Gesetze, Verordnungen schleichend aushebelt, und zusammen mit dem Verfassungsschutz, ein gewisser Herrn Maaßen, der seine Macht nur die Bürger ausspioniert. Der Erste, der das GG (Art.20,3) unzulässig (gemäß Art.79,3 GG) geändert hat, hieß Konrad Adenauer, CDU. Dieser Tradition folgten alle konservativen InnenMinister.
      Um so mehr ist die EilEntscheidung des BVerfG zu würdigen. „Auf deutschem Boden gilt deutsches
      Recht“ hatte Frau Merkel richtig konstatiert – aber selbst nicht dran gehalten.
      Liest man den Bericht von Frau Strasser – übrigens, verbindlichen Dank – dann haben wir noch etliche Chancen CETA zu verhindern – „und das ist gut so“. Let’s do it.

  5. Seit längerem erhalte ich die campact Infos und finde sie sehr gut aufgemacht. Dies hat mich auch dazu bewogen regelmäßig einen kleinen monatlichen Betrag zu sprenden. Es ist wichtig, dass es Leute gibt die informieren, Widerstand organisieren, etc.
    CETA und TTIP sollten keinesfalls so kommen, wie bisher geplant. D.h. natürlich nicht, dass da alles schlecht ist, aber darum geht es ja, keine unkritische Übernahme.

  6. Also, herzlichen Glückwunsch, das beruhigt uns erstmal und ist ein toller Erfolg, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten.Aber der Kampf muss jetzt weiter gehen und dabei muss in der Auseinandersetzung mit den Wasserträger der Großbanken und großen Konzerne medial doch ein Punkt im Zentrum stehen, nämlich dass es doch letzten Endes gar nicht um Handel geht, das ist doch eine Nebelkerze.Die Zölle sind schon so niedrig in beide Richtungen,dass man fast schon von Freihandel reden kann. Hier soll doch durch die Hintertür eine marktkonforme Diktatur der großen Konzerne durchgesetzt werden, die alles was wir bisher politisch erreicht haben, zunichte macht, ein Rückfall ins Mittelalter.Und das wird auch von einer Partei( Gott sei Dank nicht von der Basis) vertreten, die sich vor langer Zeit einmal der sozialen Gerechtigkeit verschrieben hatte und heute dieses Etikett noch vor sich herträgt. Also, der mediale Kampf gehört auf die Seiten der Politik und nicht in den Wirtschaftsteil.

  7. Ich glaube auch nicht das es den Initiatoren darum ging grundsätzlich ein Handlesabkommen zu blockieren, aber wenn eines so gegen die Demokratie, die Rechte der Bürger und gegen unsere Verfassung durchgesetzt werden soll ist es unser Recht und Pflicht uns dagegen zu wehren. Die letzten beiden Jahre haben mich in meinem Glauben an unsere Volksvertreter so weit erschüttert, das es mir einfach nicht mehr möglich ist deren Handlen im „Sinne des Volkes und der Verfassung“ zu vertrauen. Und noch mehr erschüttert mich das sie nicht einmal ensehen wollen das ihr Handlen nicht richtig ist (selbst die niederschlagenden Wahlprognosen scheinen für sie kein Grund mehr zu sein, ihr Handlen zu überdenken)

  8. Die Entscheidung des Bundes-Verf.-Ger. hat, Gott sei Dank, dem angeblichen Sieg des Herrn Gabriel einen Riegel vorgeschoben, der für das gesamte deutsche Volk Gültigkeit hat. Das beweist doch, daß Herr Gabriel bewußt Schaden für das Deutsche Volk in Kauf genommen hätte und das obwohl er bei Annahme seines Jobs geschworen hat Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden. Ist somit gsehen unser Bundeswirtschaftsminister noch tragbar ?

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