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CETA im Bundesrat kippen: Volksbegehren in Bayern vor dem Verfassungsgericht

Am Dienstag startete die Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof über unseren Antrag für ein Volksbegehren gegen CETA. Das Urteil wird Mitte Februar erwartet – wir sind optimistisch und startklar für das Volksbegehren gegen CETA in Bayern. Seit Dienstag verhandelt nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob die Bürger/innen in Bayern über das EU-Kanada-Abkommen CETA mitentscheiden dürfen.

Am Dienstag startete die Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof über unseren Antrag für ein Volksbegehren gegen CETA. Das Urteil wird Mitte Februar erwartet – wir sind optimistisch und startklar für das Volksbegehren gegen CETA in Bayern.

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet über Antrag zu Volksbegehren
Foto: Christof Stache
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Seit Dienstag verhandelt nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob die Bürger/innen in Bayern über das EU-Kanada-Abkommen CETA mitentscheiden dürfen. Erst im im November lehnte das Innenministerium als zuständige Prüfstelle das Volksbegehren ab. Angeblich würden keine Hoheitsrechte Bayern durch CETA auf die EU übertragen. Jetzt verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof über unseren Volksbegehrenantrag. Durch Abstimmung der Bürger und Bürgerinnen in Bayern wollen wir die Bayerische Staatsregierung verpflichten, CETA im Bundesrat abzulehnen.

Noch ist keine Entscheidung gefallen

Die neun Verfassungsrichter/innen ließen sich am Dienstag in München nicht in die Karten blicken. Doch wir sind optimistisch, dass ihre Entscheidungsfindung zu Gunsten unseres Volksbegehrens ausfällt. Ein Kern-Argument des Innenministerium ist, dass keinerlei Gesetzgebungsbelange Bayerns durch CETA betroffen seinen. Zudem sei es Sache der Bundesregierung zu entscheiden, ob Hoheitsrechte Bayerns durch CETA auf die EU übertragen werden. Unser juristischer Vertreter Bernhard Kempen, Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, führt den Richter/innen zahlreiche Beispiele dafür auf, dass tatsächlich Hoheitsrechte des Freistaates auf die EU und auf CETA-Organe übertragen werden. Diese hat Kempen dem Bayerischen Verfassungsgericht in seiner 66 Seiten umfassenden schriftlichen Begründung ausführlich erläutert.

CETA greift in sensible Bereiche der Landesgesetzgebung ein

Ein Beispiel sei der gemischte CETA-Ausschuss, in dem nach einer Ratifizierung CETAs auch über Bereiche entschieden werde, die in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer fallen, so Kempen. Die Landesgesetzgebung werde durch CETA in vielen sensiblen Bereichen eingeschränkt. Kempen nennt dabei das Bayerische Enteignungsgesetz, das festlege, wann in Bayern eine Enteignung überhaupt stattfinden dürfe. CETA schaffe aber mit dem Investitionsschutz einen eigenen, sehr weitgehenden Enteignungstatbestand, mit dem sich das Bayerische Gesetz nicht mehr aufrecht erhalten lasse.

Aber auch das Bayerische Naturschutzrecht und Wassergesetz, die kommunale Daseinsvorsorge oder die Kulturleistungen könnten laut Prof. Kempen betroffen sein, würde CETA ratifiziert. Deswegen müsse das Volksbegehren gegen CETA entsprechend der Bayerischen Verfassung zugelassen werden.

Wir sind startklar für das Volksbegehren!

Jetzt werden wir die Zeit bis zur Urteilsverkündung nutzen, um uns auf das Volksbegehren vorzubereiten. Denn nach der Urteilsverkündung, die für den 15. Februar angesetzt wurde, bleiben nur acht bis zwölf Wochen bis der Eintragungszeitraum startet. Dann müssen wir es schaffen, dass sich fast eine Million wahlberechtigter Menschen innerhalb von nur zwei Wochen in ihren Rathäusern in die Volksbegehrenslisten eintragen. Dafür brauchen wir viele Unterstützer und Unterstützerinnen.

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Autor*innen

Campaigner - Dr. Michael Stanglmaier, Jahrgang 1963, ist seit über 25 Jahren aktiv im Umwelt-, Energie - und Verkehrsbereich. Neben seinem kommunalpolitischen Engagement gründete und leitete Michael mehrere Bürgerinitiativen. Darüber hinaus ist er Mitbegründer und ehrenamtlicher Aufsichtsrat einer Bürgerenergiegenossenschaft. Michael studierte Chemie und promovierte am Genzentrum München. Seit 2015 ist er als Campaigner bei Campact zuständig für die TTIP/CETA Kampagne in Bayern. Alle Beiträge

2 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Mit der Machtergreifung Trumps hat die Weltwirtschaft sich geändert. Schutz vor unfairer US-Handelspolitik ist nun vordringlich. Dazu braucht es einige engere Bindungen an verlässlichere Wirtschaftspartner, um einen Teil angedrohter Ausfälle an eingeplanten Exporten in die USA kompensieren zu können. Einige Exportausfälle ins Trumpland koennten ins Trudeauland gehen (oder über das Trudeauland doch noch ins Trumpland). Dabei wird CETA wesentlich schnellere Entscheidungen ermöglichen. Die bisher diskutierten CETA-Gefahren verblassen vor den neuen Gefahren, auch einer weiteren (von den USA losgetrumpelten) Weltwirtschaftskrise. Gegen unfaires „america first“ sollten US-Handelspartner verstaerkt miteinander handeln.

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