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Wir haben gewonnen: Stopp unserer Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA war unrechtmäßig

Nach zwei Jahren gibt uns das Europäische Gericht endlich recht: Die EU-Kommission hätte unsere Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA zulassen müssen. Für den Stopp der Abkommen auf europäischer Ebene kommt dieses Urteil zu spät. Lest hier, warum unsere Bürgerinitiative trotzdem ein Erfolg war.

Der EuGH gibt uns Recht im Streit mit der Kommission. / Foto: Campact e.V.
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Als wir im Juli 2014 eine EBI gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA starten wollten, wurde uns dies von der EU-Kommission verweigert. Die rechtlichen Gründe, die dafür angefügt wurden, waren fadenscheinig. Das bestätigt uns jetzt der Europäische Gerichtshof (EuG). Dort hatten wir Klage gegen die Kommission wegen der Nichtzulassung der EBI eingereicht. Nach einer zweijährigen Auseinandersetzung erklärte der Gerichtshof den Stopp unserer Initiative gestern für unrechtmäßig. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde. Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus […]

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf

Was ist eine EBI?

Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein offizielles Instrument der EU. Mit ihr können Europäerinnen und Europäer Forderungen an die europäische Politik herantragen. Um erfolgreich zu sein, braucht eine EBI mindestens eine Million Unterschriften. Außerdem muss eine Mindestanzahl an Unterschriften in wenigstens sieben Mitgliedsländern erreicht werden.

Leider kommt dieser Richterspruch zu spät: Die EBI forderte ein Ende der TTIP-Verhandlungen und richtete sich gegen die Ratifizierung von CETA durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. Eben diese Ratifizierung des Handelsabkommens mit Kanada wurde im Februar abgeschlossen. Die EBI hätte diese Ratifizierung zwar nicht direkt verhindern können. Sie hätte aber zumindest eine Anhörung im Europäischen Parlament zur Folge gehabt. Außerdem wäre die EU-Kommission gezwungen gewesen, sich für den Abschluss von CETA öffentlich zu rechtfertigen.

Bürgerinitiativen erwünscht

Trotzdem ist das Urteil ein Gewinn für die Demokratie. Das europäische Gericht stellt ganz klar fest: Europäische Bürgerinitiativen zu internationalen Handelsverträgen sind nicht nur zulässig, sondern erwünscht. Denn sie sind ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Europa. Die strenge Auslegung der Regeln einer EBI durch die Kommission war ein Rechtsbruch und politisch motiviert. Die Kommission erhoffte sich damit die Diskussion um TTIP und CETA klein zu halten, wurde nun aber klar von den Gesetzeshütern abgemahnt.

Warum unsere EBI trotzdem erfolgreich war

Eines haben wir aber trotzdem erreicht: 3,3 Millionen Europäerinnen und Europäer sprachen sich gegen TTIP und CETA aus. Denn das Bündnis „Stop TTIP“ ließ sich nicht von der EU-Kommission bremsen. Nachdem uns eine offizielle EBI untersagt wurde, riefen wir kurzerhand zu einer selbstorganisierten Bürgerinitiatvie auf. Unser Bündnis wuchs auf über 500 Mitgliedsorganisationen aus ganz Europa. Mit dabei: Gewerkschaften, Umweltorganisationen, Richtervereinigungen, der Katholische Arbeitnehmerbund und viele mehr. Hunderttausende gingen auf die Straße. So entstand eine europaweite Bewegung gegen die Handelsverträge und für einen fairen Handel, die nicht übersehen werden kann.

CETA kann noch gestoppt werden

Obwohl der Richterspruch zu spät kommt, haben wir noch eine Chance: Die Ratifizierung von CETA ist noch nicht abgeschlossen. Wir können das Abkommen noch stoppen. Denn bisher haben nur der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament zugestimmt. Jetzt müssen alle Mitgliedsstaaten einzeln befragt werden.

In Deutschland muss CETA durch den Bundestag und den Bundesrat. In der Länderkammer könnte das Abkommen endgültig scheitern: Die Grünen und Linken sind in der Mehrzahl der Bundesländer an der Regierung beteiligt und könnten dafür sorgen, dass CETA abgelehnt wird. Deshalb gilt: Wir bleiben dran!

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3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. es ist sehr, sehr gut, dass es Organisationen wie Eure gibt. Als engagierter Bürger, aber doch als Laie in rechtlichen Dingen, seid Ihr von unschätzbarer Hilfe. Es braucht
    immer ein paar Menschen, die die Dinge in die Hand nehmen und auch durchfechten bis zum Ende. So oder so, es kommt immer etwas dabei heraus.

  2. Ich glaube mich laust ein Affe, was für ein Erfolg wurde erzielt.
    Keiner!!!
    Die Fakten: Badenwürtenberger Grünen sind für CETA und TTIP, daraus machen die keinen Hehl daraus. In Bayern wurde das Volksbegehren per Gerichtsurteil gestoppt, Wideraufnahme eines neuen Prozesses – fraglich.
    Und im übrigen kann man davon ausgehen das die Eurokraten in Brüssel mit diesem Urteil vom EuG geahnt hatten, darum wurde die Abstimmung im Europaparlament vorgezogen- das Ergebnis ist ja bekannt.
    3,3Millionen Bürger von ganz Europa ist auf den ersten Blick schon eine Hausnummer, aber wieviele Menschen leben in Europa, da sieht das Verhältnis wieder anders aus.
    Mein Credo, jetzt gehört ein Faktencheck gemacht, und nochmal alle Kräfte mobilisieren, dass diese Abkommen in der jetztigen Verfassung nicht durchgewunken werden.

  3. Gute Arbeit trotzdem, ja CETA muss verhindert werden weil das die Hintertür für TTIPP ist. Habe von Anfang an bei Frau Grimmenstein (chang org. ) mitgemacht. Hut ab vor dieserFrau und Euch auch!!!

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