CETA bleibt gefährlich
Das Handelsabkommen CETA gefährdet unsere Demokratie und ist schlecht für Umwelt- und Klimaschutz. Zwar urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Teile des Abkommens juristisch zulässig sind – doch politisch bleibt es eine Katastrophe. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Das Gesetz muss noch durch den Bundestag.
Verfassungskonform? Ungewiss
Am 15. März 2022 war es so weit: Nach fast sechs Jahren Verhandlungszeit entschied das Bundesverfassungsgericht über die von Campact, “Mehr Demokratie” und Foodwatch getragene Büger*innenklage gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Das “Comprehensive Economic and Trade Agreement” war 2017 nur teilweise in Kraft getreten. Das Urteil: Die bereits geltenden Teile des Abkommens sind aus juristischer Sicht unbedenklich.
Die Krux dabei: Über eine der größten Kontroversen – die privaten Schiedsgerichte – wollte das Gericht nicht urteilen, bevor sie gesetzlich beschlossen sind. Somit bleibt nach der Entscheidung weiterhin offen, ob CETA in seiner Gesamtheit verfassungskonform ist.
Juristisch möglich, politisch falsch
Was wir wissen: CETA ist keineswegs harmloser als sein amerikanisches Pendant TTIP und bleibt politisch falsch. Hier die wichtigsten Kritikpunkte:
- Die im Abkommen vorgesehenen, bisher aber nicht aktiven, Schiedsgerichte schaffen eine nicht kontrollierte Paralleljustiz. Diese Gerichte könnten demokratisch beschlossene Arbeits- und Umweltstandards mit Milliardenstrafen ahnden – nur weil sie Konzernen nicht passen.
Klagen wie die eines kanadischen Bergbauunternehmens gegen den Staat Kolumbien wären dann auch in Deutschland möglich: Dort war der Bau einer Goldmine gerichtlich gestoppt worden; das Unternehmen klagte gegen den Beschluss. Die Schiedsrichter*innen gaben dem Konzern recht und sprachen ihm 800 Millionen Dollar Entschädigung zu – obwohl das Bauvorhaben die Wasserversorgung einer Großstadt gefährdete. - CETA ist TTIP durch die Hintertür: 80 Prozent der US-Investoren in Europa haben Niederlassungen in Kanada und könnten das Abkommen für Klagen nutzen.
- CETA-Ausschüsse sollen hinter verschlossenen Türen weitreichende Entscheidungen über unsere Gesundheit, unsere Arbeit und unser Leben treffen – ohne Mandat von kanadischen und europäischen Bürger*innen. Das schwächt unsere gewählten Vertreter*innen.
- Der Handelsdeal gefährdet das Vorsorgeprinzip, ein Kernprinzip des Gesundheitsschutzes der EU. Es ermöglicht bisher, Gentechnik, Pestizide und Chemikalien zu verbieten, solange Risiken für die Gesundheit nicht klar ausgeschlossen sind. CETA dagegen orientiert sich am kanadischen Modell, das mögliche, aber noch nicht erwiesene Gefahren nicht berücksichtigt. Unzählige, potenziell gesundheitsgefährdende Produkte, die bislang in der EU verboten sind, würden durch das Abkommen auf den europäischen Markt gespült.
Mehr Infos zur CETA-Entscheidung
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.3.2022
- Das vollständige Urteil
- Weitere Infos zu unserer Bürger*innenklage “Nein zu CETA”
Klagen sorgen für demokratische Rückbindung
Um den demokratischen Albtraum CETA zu verhindern, sind Foodwatch, der Verein “Mehr Demokratie” und Campact 2016 gemeinsam mit 125.000 Bürgeri*innen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Obwohl das Urteil teils ernüchternd ausfällt, steckt darin auch ein wichtiger Sieg: Der so genannte “Gemischte CETA-Ausschuss” darf nicht ohne Bundesregierung und Bundestag entscheiden. Damit erkennt das Gericht unsere Kritik an Demokratiedefizit und Intransparenz des Gremiums an. Diese Klarstellung hätte es ohne unsere Verfassungsbeschwerde nicht gegeben.
Es ist noch nicht vorbei
Wie es jetzt weitergeht? CETA tritt erst in Kraft, wenn alle EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Innerhalb der Ampel-Koalition ist der Deal mit Kanada ein Streitthema. Führende Grünen-Politiker*innen sträuben sich gegen die Ratifizierung. Es ist also noch längst nichts entschieden. Gemeinsam mit unseren Mitkläger*innen setzen wir uns weiter gegen CETA ein – und damit für Demokratie, Transparenz, Arbeits- und Umweltschutz.
Das kann künftig bedeuten, CETA-Kritiker*innen in der Koalition zivilgesellschaftlichen Rückenwind zu geben. Es kann bedeuten, unseren hunderttausendfachen Protest aus dem Sommer 2016 zurück auf die Straße zu bringen. Wenn nötig, ziehen wir erneut vor das Verfassungsgericht. Denn sollte der Bundestag CETA doch ratifizieren, muss Karlsruhe zu den Schiedsgerichten Stellung nehmen. In welcher Gestalt sie auch kommt, unsere Botschaft bleibt stark und klar: Nein zu CETA!
Ich bin zwar kein Jurist und kann das
auch nicht beurteilen, in wie fern das
Abkommen Demokratie und Umwelt
gefährdent sein soll zu mal unsere
Regierung mittler weile von einen zum
anderen Fettnäpfchen springt, da zu
kann man schon viele Beispiele an führen
wie kann man E Autos als Umweltfreundlich
ein stufen ob wohl sie es nicht sind warum
sagen die Grünen wir sind gegen das Bäume
fällen für die Kohle aber wenn Bäume für
Windräder gefällt werden sollen da sagt
keiner mehr was.