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3 Fragen an … Miriam Schader, Campact-Expertin fürs Stiftungsgesetz

Normalerweise ist Campact blitzschnell: Mit Eil-Appellen, Bildaktionen und Demos greifen wir aktuelle Entwicklungen auf. Doch manchmal braucht es Zeit und Geduld. Zum Beispiel, um dafür zu sorgen, dass rechte Stiftungen nicht aus Steuergeldern gefördert werden. Wie das funktioniert, erklärt Teamleiterin Miriam Schader.

Ein Zeitungsausschnitt aus der Süddeutschen Zeitung: Es geht um das Stiftungsgesetz, für das Campact einen Gesetzesvorschlag erstellt hat.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Vorschlag zum Stiftungsgesetz, den Campact erstellt hat.

„Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung, Organisation und Finanzierung parteinaher Stiftungen“ – klingt erstmal ganz schön sperrig. Doch mit diesem Gesetz kann eine wichtige Lücke geschlossen werden, denn bisher gibt es für die Arbeit parteinaher Stiftungen in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Dabei bekommen diese Stiftungen über 500 Millionen Euro im Jahr aus Steuermitteln. Davon möchte jetzt auch die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Millionen abhaben. 

Miriam Schader leitet das Kampagnenteam, das sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagiert. Ihr Team hat den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Markus Ogorek und sein Team beauftragt, einen Gesetzentwurf zu schreiben, damit demokratiefeindliche Stiftungen keine Steuergelder erhalten – und das Stiftungswesen endlich transparenter wird. 

Warum braucht es ein Gesetz für die parteinahen Stiftungen?

Bisher wurde die Förderung für die parteinahen Stiftungen ohne ein eigenes Gesetz vergeben – die Gelder kommen von verschiedenen Ministerien und werden dann als Teil des Bundeshaushalts vom Haushaltsausschuss verabschiedet. Jetzt will auch die AfD mit ihrer Stiftung ein Stück von diesem Kuchen abhaben – immerhin geht es um über 500 Millionen Euro pro Jahr, die verteilt werden. Dabei ist klar: Die AfD ist rechtsextrem und auch in ihrer Stiftung gab und gibt es Menschen, die bestens mit der extremen Rechten vernetzt oder selbst in der rechtsextremen Bewegung aktiv sind. Das hat eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung und der Organisation FragDenStaat sehr eindrücklich gezeigt. Der Staat würde also eine Stiftung mit Millionen ausstatten, die die Demokratie und ihre Institutionen am liebsten aushöhlen würde. Über die DES können Diskurse und politische Einstellungen weiter nach rechts verschoben werden, indem sie rechtes Geschwurbel wissenschaftlich verpackt. Gelder und Ressourcen können über die Stiftung in rechte Strukturen fließen und sie dadurch stärken. Außerdem kann sie Stipendien für den rechten Nachwuchs vergeben und die (extreme) Rechte in Deutschland und darüber hinaus vernetzen. Und das alles mit unserem Steuergeld. Darum ist es gerade jetzt wichtig, die Millionen-Förderung mit einem Gesetz an klare Kriterien zu binden.

Was genau soll das Stiftungsgesetz regeln?

Die Grundidee ist, dass alle parteinahen Stiftungen aktiv Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern und ebenso aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. Das bedeutet: Ihr Handeln muss von der Gleichheit und Würde aller Menschen ausgehen und alle geförderten Stiftungen müssen aktiv für Menschenrechte, Völkerverständigung, Demokratie und die Gleichbehandlung aller eintreten – unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder einer Behinderung. Ein reines Lippenbekenntnis in der Satzung reicht dazu nicht aus. Um sicherzustellen, dass nur Stiftungen gefördert werden, die alle Kriterien erfüllen, müssen sie sich in einem Stiftungsregister erfassen lassen, über das die Bundestagspräsidentin wacht. Außerdem sieht der Entwurf mehr Transparenz vor: Alle registrierten parteinahen Stiftungen müssen angeben, wer in ihren Gremien tätig ist – und Partei- und Stiftungsgremien klar voneinander trennen. 

Mehr zu unseren Aktionen gegen Rechts findest Du hier.

Darüber hinaus sollen die Stiftungen offenlegen, woher Großspenden kommen – was bei den Parteien schon längst normal ist – und umfassende Jahresberichte veröffentlichen. Wenn sie das nicht tun, kann ihnen die Förderung gekürzt oder gestrichen werden. Wir finden außerdem wichtig, dass die Gesamtsumme, die den Stiftungen zur Verfügung steht, gedeckelt ist. Dafür soll auch klarer festgelegt werden, wie die Mittel verwendet werden: Alle Stiftungen erhalten die gleiche Grundfinanzierung. Darüber hinaus gibt es Gelder, die an bestimmte Projekte gebunden sind und welche, die vom Wahlerfolg der assoziierten Partei abhängen. Für die bereits geförderten Stiftungen ändert sich damit gar nicht so viel, aber ihre Finanzierung steht damit endlich auf einer starken rechtlichen Grundlage mit klaren Kriterien für die Förderung.

Wie geht es jetzt mit dem Entwurf weiter?

Viele der rechtlichen Abwägungen rund um die parteinahen Stiftungen sind sehr komplex – wir hoffen darum, dass unser Entwurf eine gute Diskussionsgrundlage für die Entscheidungsträger*innen sein kann. Wir haben den Abgeordneten, die sich mit dem Thema befassen, den Entwurf zugeschickt und sie für ein Fachgespräch mit den Verfassern eingeladen. Auch mit den Stiftungen selbst wollen wir ins Gespräch kommen und ihnen den Entwurf vorstellen. Vielleicht können wir so einige Befürchtungen abbauen, die die Stiftungen mit mehr Regulierung verbinden. Vor allem aber wollen wir erreichen, dass die Ampel bald einen Gesetzgebungsprozess anstößt. Die AfD hat nämlich vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, damit ihre Stiftung auch gefördert wird. Das Urteil wird bald erwartet und es kann sehr gut sein, dass das Gericht entscheidet, dass es eine eigene gesetzliche Regelung braucht. Dann müssen die Abgeordneten vorbereitet sein – damit am Ende ein gutes Gesetz rauskommt.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf

Update 19. Januar 2023

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) mitteilt, wird es am 22. Februar sein Urteil über die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus Bundesmitteln verkünden. Die AfD hat das Verfahren angestrengt – sie will, dass die DES wie die parteinahen Stiftungen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien aus Steuermitteln finanziert wird. Neben jährlichen Millionenbeträgen fordert sie eine üppige Nachzahlung. Klage eingereicht hat die AfD bereits 2019. Die demokratischen Parteien im Bundestag hatten also mehr als drei Jahre Zeit, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass über die DES nicht Millionen Euro Steuermittel in die rechte Szene fließen. Jetzt drängt die Zeit! Umso wichtiger ist unser Gesetzentwurf.

Update 22. Februar 2023

Ein bitterer Tag: Das Gericht gibt der DES grundsätzlich Recht. Dass die Stiftung 2019 keine Gelder aus öffentlichen Fördertöpfen erhalten habe, verletze ihr Recht auf Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das bedeutet allerdings immerhin nicht, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich noch Geld bekommt. Der AfD-Antrag auf eine Förderung der Stiftung für 2022 ist noch offen und wird separat verhandelt. Das BVG sagt allerdings auch: Es braucht ein eigenes Gesetz, das die Finanzierung von Stiftungen regelt. Hier kommt jetzt der Gesetzgeber, also die Ampel-Regierung ins Spiel: Sie muss jetzt endlich handeln und ein Stiftungsgesetz ausarbeiten!

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