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Montagslächeln: Wahlrechtsreform

Der Bundestag wächst seit Jahren. Die Ampel will das ändern. Lies hier, warum die Wahlrechtsform besonders Linkspartei und CSU hart treffen könnte.

Foto: Kostas Koufogiorgos, Toonpool

Alle vier Jahre wird in Deutschland der Bundestag gewählt – die Zahl der Abgeordneten steigt seit Jahren. Die Ampel will das ändern und hat eine Wahlrechtsreform vorgelegt, die besonders bei den Parteien Die Linke und CSU für Unmut sorgt, worauf auch die Karikatur von Kostas Koufogiorgos anspielt. 

Erststimme und Zweitstimme

Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl: Ein Teil der Abgeordneten wird direkt gewählt, ein Teil über die Listen der Parteien. Bei der Wahl haben Wahlberechtigte daher zwei Stimmen: die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme bestimmen die Wähler*innen den*die Kandidat*in aus ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme entscheiden sich Wähler*innen für eine Partei – und bestimmen so, welche Partei wie viele Sitze erhält. 

Was plant die Ampel mit ihrer Wahlrechtsreform? 

Der Bundestag ist zu groß – darüber sind sich die Fraktionen einig. Derzeit sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag, also 138 mehr als das Bundeswahlgesetz vorsieht. Grund dafür, dass immer mehr Abgeordnete dazu kommen, sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, die mit der Reform gestrichen werden sollen. Die Ampel sieht außerdem vor, die Grundmandatsklausel zu streichen. 

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Was sind Überhangmandate? 

Bei einem Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme kann es passieren, dass eine Partei mehr Erststimmen erhält als sie laut Zweitstimme hat. Werden beispielsweise 43 Abgeordnete einer Partei per Direktmandat gewählt und der Partei stehen laut Zweitstimme nur 40 Sitzplätze im Bundestag zu, dann erhielt die Partei bislang drei Überhangmandate

Um die Mehrheitsverhältnisse dadurch nicht zu beeinflussen, erhielten andere Fraktionen entsprechende Ausgleichsmandate. Die Folge: Die Zahl an Abgeordneten nahm immer weiter zu. Die Ampel sieht mit ihrer Wahlrechtsreform vor, dass Parteien nur noch so viele Sitze erhalten, wie ihr laut der Zweitstimme zustehen. 

Welche Folgen hat die Streichung der Grundmandatsklausel? 

Die Wahlrechtsreform sieht vor, dass nur die Parteien in den Bundestag einziehen können, die mit ihren Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde meistern konnten. Die Fünf-Prozent-Hürde soll verhindern, dass Kleinstparteien ins Parlament einziehen und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

Eine Ausnahme gab es bislang: wenn eine Partei über die Erststimme drei Direktmandate erhalten hat. Dank ihrer Direktmandate schaffte es die Partei Die Linke bei der letzten Bundestagswahl 2021 gerade noch in den Bundestag, obwohl sie mit ihren Zweitstimmen nur 4,9 Prozent an Zweitstimmen erhielt. Die Streichung der Grundmandatsklausel stoß neben der Linkspartei auch bei der CSU auf viel Kritik. Bei der letzten Bundestagswahl gewann die Regionalpartei 45 Direktmandate, doch eben nur 5,2 Prozent an Zweitstimmen.

Wie viele Abgeordnete sitzen nun im Bundestag? 

SPD, Grüne und FDP wollen die Regelgröße des Bundestags anheben: Bislang sah das Bundeswahlgesetz eine Richtgröße von 598 Abgeordneten vor. Diese wurde seit Jahren überschritten. Die künftige Regelgröße mit 630 Mandaten soll fortan eingehalten werden. Mit der Anhebung will die Ampel sicherstellen, dass aus den meisten Wahlkreisen direkte Vertreter*innen in den Bundestag einziehen. 

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