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Heizungsgesetz: Was Du jetzt wissen musst

„Fair Heizen statt verheizen“ – die CDU bringt sich in Stellung und schürt die Ängste der Verbraucher*innen. Warum die Kampagne der Union scheinheilig ist und was Du zum neuen Heizungsgesetz wissen musst, liest Du hier.

Fair Heizen: Was Du zum Heizungsgesetz wissen musst
Nachhaltig heizen: Um bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein, muss sich bei der Wärmeversorgung dringend etwas ändern. / Foto: Imago

„Fair Heizen statt verheizen“ – mit diesem Slogan startete die CDU am Donnerstag ihre poltrige Kampagne, mit der sie die Pläne der Ampel-Regierung zum langfristigen Abschied von Öl- und Gasheizungen verhindern will. Mit angeblich Tausenden Unterschriften will sie laut Selbstbeschreibung „Ein Zeichen setzen gegen den Heizungs-Hammer der Ampel“.

Saboteure der Wärmewende 

Mit ihrer Kampagne gegen die Wärmewende befeuert die CDU die Ängste, die gerade viele haben. Angst vor hohen Kosten für eine Wärmepumpe, die Sorge, sich keine neue Heizung leisten zu können – angesichts des Tempos, mit dem die Ampel-Regierung die Wärmewende voranbringen will, ist das verständlich. Dieses Tempo ist deswegen dringend nötig, weil die Union 16 Jahre lang alle notwendigen Vorbereitungen verpasst hat. 

Charakterlos, dubios und unverfroren: Die CDU macht da weiter, wo FDP (für alle, die es vergessen haben, Koalitionspartner von den Grünen) und BILD angefangen haben. Mit ihrer Kampagne gegen das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) brachten sie die Wärmewende schon mal ganz schön ins Wanken. 

Ab wann gilt das Heizungsgesetz? 

Klar ist, um bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein, muss sich bei der Wärmeversorgung dringend etwas ändern. Der Entwurf des Heizungsgesetzes sieht vor, dass ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden sollen, die nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer schon vor 2024 eine Gasheizung, eine Ölheizung oder eine andere fossile Heizung genutzt hat, darf sie natürlich auch weiter nutzen. 

Klimafreundlich heizen: Wärmepumpe und Co.

Die bekannteste klimafreundliche Heizungstechnologie ist die Wärmepumpe; aber auch Fernwärme kann klimaneutral bereitgestellt werden. Außerdem gibt es weitere Technologien wie Stromheizungen oder Geothermie – welche Technologie die jeweils sinnvollste ist, hängt vom spezifischen Gebäude ab.

Ob das Gesetz wirklich ab 2024 greift, entscheidet am Ende der Bundestag. Schon im Mai diskutiert er den Gesetzesvorschlag. 

Sind Gasheizungen jetzt verboten?

Alle Verbraucher*innen, die derzeit mit Gas oder Öl heizen, dürfen das auch weiterhin tun. Geht in den nächsten Jahren die häusliche Gasheizung oder Ölheizung kaputt und kann repariert werden, darf sie laut Entwurf auch weiterlaufen – entweder, bis sie die maximale Lebensdauer erreicht hat oder bis spätestens 2045. 

Klimafreundlich heizen heißt günstig heizen

Natürlich kann die Wärmewende nicht von heute auf morgen klappen. Die meisten alten Heizungen werden noch viele Jahre weiterlaufen. Doch wir brauchen jetzt neue Regeln – damit nicht im Neubau landet, was eh keine Zukunft hat. Der Pfad ist klar: Damit Deutschland 2045 klimaneutral ist, braucht es jetzt Regeln, denn Heizungen haben eine lange Lebensdauer. Eine Gasheizung läuft durchschnittlich 15 bis 20 Jahre. Deswegen müssen schon jetzt die ersten Schritte Richtung Wärmewende her.

Fair Heizen: Heizen klimafit und bezahlbar machen!

Die Ampel hat jetzt die Chance, die Wärmewende vorausschauend und sozial gerecht zu gestalten.

Campact startet einen Appell für eine gerechte Wärmewende: Heizen muss klimafreundlich und sozial gerecht werden!

Durch die CO₂-Bepreisung, die jährlich steigen wird, wird fossiles Heizen bald so gut wie unbezahlbar. Wer dauerhaft günstig heizen will, der muss also auf Erneuerbare umsteigen. Laut Berechnungen des Verbraucherportals Verivox sind die klimafreundlichen Heizungen fast ein Drittel günstiger als Erdgaskessel. Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, zeitnah zu wechseln und die versprochenen Förderungen mitzunehmen.

Mieterschutz muss gegeben sein 

Klar ist, wer mit einer neuen Heizung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, braucht rechtliche Sicherheit und finanzielle Hilfe. Dabei müssen vor allem Mieter*innen geschützt werden. In Zeiten von Wohnungsmangel können sie sich meist nicht aussuchen, in was für ein Haus sie ziehen oder in welcher Wohnung sie leben – sie nehmen, was sie kriegen, Heizung inbegriffen. Will der Vermieter die Heizung auswechseln, kann er aktuell die gesamten Kosten über die Modernisierungsumlage auf die Mieter*innen umlegen. Bislang sieht das GEG so gut wie keinen Mieterschutz vor – das kritisiert auch der Deutsche Mieterbund. Die Ampel-Regierung muss dafür sorgen, dass der Heizungstausch in Mietshäusern mit Förderungen unterstützt und sozialverträglich ausgestaltet wird.

Auch im Sommer lohnt es sich, Energie zu sparen. Ob beim Waschen, in der Küche oder im Badezimmer – lies hier unsere 10 Tipps zum Energiesparen: 

Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Wer seine Heizung erneuert, um klimaneutral zu heizen, dem oder der ist laut Gesetzentwurf eine Förderung sicher. Die Ampel unterscheidet drei verschiedene sogenannte Klimaboni, die als Förderungen abgerufen werden können. Bislang geht der Vorschlag jedoch in Richtung Gießkannenförderung: Superreiche mit großer Villa und beheiztem Pool bekommen für ihren Heizungstausch genauso viel Unterstützung wie Menschen, die ihr Leben lang auf ein Eigenheim hingearbeitet haben und durchschnittlich verdienen. Das ist ungerecht. Um die Wärmewende sozial gerecht zu gestalten, muss die Förderung abhängig vom jeweiligen Einkommen sein – nur so kann die Ampel sicherstellen, dass bei der Wärmewende niemand allein gelassen wird.

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