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Warum Seenotrettung nicht bestraft werden darf

Angriff auf die zivile Seenotrettung: Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium kriminalisiert Retter*innen, sogar lange Haftstrafen drohen. Dagegen regt sich Widerstand – unter anderem von über 100.000 Bürger*innen auf WeAct.

Das Schiff Sea-Watch 3. Seine Kapitänin Carola Rackete kam wegen Seenotrettung vor Gericht.
Das Rettungsschiff Sea-Watch 3. Foto: IMAGO / ZUMA Wire

Sie rettete Menschen und musste dafür in Italien vor Gericht: Carola Rackete, Kapitänin der Sea-Watch 3. Jetzt drohen Seenotretter*innen solche Verfahren auch in Deutschland. Denn die Ampel-Minister*innen haben erst kürzlich dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ zugestimmt. Neben massiven Verschärfungen des Asylrechts sollen Seenotretter*innen künftig strafrechtlich verfolgt werden. Dabei drohen den Menschen, die Ertrinkende aus dem Meer retten, bis zu zehn Jahren Haft.

Bis zu zehn Jahre Haft für Seenotrettung

Und das, obwohl Seenotrettung eine rechtliche und humanitäre Pflicht ist. Sea-Watch und weitere zivile Rettungsorganisationen haben auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, eine Petition gegen das Gesetz gestartet.

Das entscheidende Detail im Gesetzesentwurf hat das Bundesinnenministerium in Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes versteckt. Dieser kann die private Seenotrettung in Zukunft strafbar machen. Bisher galt bei illegaler Schleuserei die eigene Vorteilsnahme – sprich eine Bezahlung für die Rettung – als ausschlaggebend. Mit der Anpassung können auch Helfer*innen in den Fokus von Ermittlungen gelangen, die uneigennützig handeln und kein Geld bekommen. Einfach, weil sie mehrere Menschen in ihr Boot oder in ihr Auto aufnehmen oder versorgen.

Schau Dir im Video an, was das Gesetz für Seenotretter*innen wie Sea-Watch bedeutet

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Kritik an Innenministerin Faeser

Nach breiter Kritik am Gesetzesentwurf ruderte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zwar verbal zurück, ihr Ministerium veröffentlichte eine sogenannte „Klarstellung“ auf X (ehemals Twitter) – doch eine Änderung am umstrittenen Passus im Gesetz hat die Ministerin nicht angekündigt. Das Gesetz liegt noch immer so auf dem Tisch, dass Hilfe weiter kriminalisiert werden könnte.

Jurist*innen sehen Gefahr für Seenotrettung

Jurist*innen sehen hier eindeutig eine Gefahr für die zivile und humanitäre Seenotrettung. So zum Beispiel David Werdermann, der als Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte arbeitet. Er kontert die Aussagen des Ministeriums, das in seiner Klarstellung auf X behauptete, die Gesetzesänderung solle Rettungen nicht erschweren. Werdermann hält fest:

Seenotretter*innen erfüllen künftig den objektiven Tatbestand des Einschleusens.

David Werdermann

Das müsse nicht bedeuten, dass Seenotretter*innen jetzt „reihenweise verurteilt werden“, sagte Werdermann gegenüber netzpolitik.org. Doch die Gesetzesänderung eröffne „Möglichkeiten zur Behinderung und Erschwerung von Seenottern“. Würde das Gesetz so verabschiedet, seien Anzeigen und strafrechtliche Ermittlungen gegen die Organisationen denkbar, auch Telefonüberwachungen würden dadurch möglich, erklärte der Jurist.

Auch die Strafrechtsprofessorin Katrin Höffler sieht in den Änderungen „eine Pervertierung staatlicher Fürsorgeideale. Die europäischen Länder weigern sich, Menschen in Lebensgefahr zu retten, und kriminalisieren diejenigen, die dieses Staatsversagen auf eigene Faust versuchen zu kompensieren.“

Man lässt keine Menschen ertrinken

Knapp 100.000 Bürger*innen fordern auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact: Keine Haft für zivile Seenotrettung. Die zivile Seenotrettung ist notwendig, weil es an Rettungskapazitäten im Mittelmeer fehlt. Und sie ist die einzige Form der Seenotrettung, die sich ausschließlich dem Retten von Menschen in Seenot verpflichtet und keine anderen politischen Ziele verfolgt. Darum machen sich WeAct und Campact seit Jahren für Seenotrettung stark. Und dafür braucht es nur diesen einzigen Grund – man lässt keine Menschen ertrinken. Punkt. 

100.000 Bürger*innen reagieren – und die Ampel?

In der Zivilgesellschaft regt sich also Widerstand. Die Regierung reagiert darauf ganz unterschiedlich, wie immer: Die Grünen möchten, dass die Seenotrettung ausdrücklich ausgenommen ist und der Passus gestrichen wird. Die FDP spricht sich dafür aus, dass Seenotrettung kriminalisiert wird. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann sieht keinen Grund zu einer Änderung. Doch in einem Punkt sind sich leider alle Ampel-Parteien einig: Rückführungen sollen verschärft und eine restriktive Asylpolitik angestrebt werden.

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Autor*innen

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