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Gesichert rechtsextrem: Fünf Gründe für ein AfD-Verbot 

Die AfD gilt seit Freitag als gesichert rechtsextrem. Die Rufe nach einem Verbot werden lauter. Was spricht für ein Parteiverbot?

Tausende Menschen demonstrieren vor dem Brandenburger Tor gegen Rechts und die AfD. Eine Person hält ein Schild. Darauf steht: "AfD Verbot sofort"
Foto: IMAGO / Christian Ender

AfD ist gesichert rechtsextremistisch

Die gesamte Alternative für Deutschland gilt seit vergangenen Freitag als gesichert rechtsextremistische Partei. Das hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 erklärt. Bislang galt dies nur für die drei AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. 

Die Entscheidung könnte zu einer ernsten Gefahr für die AfD werden – denn sie macht ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht deutlich wahrscheinlicher. Parteiübergreifend häufen sich seitdem Stimmen, die sich für ein Verbot der Partei aussprechen.

Fünf Gründe, warum ein AfD-Verbot jetzt geprüft werden muss:

1. AfD hat aktive Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen

Die Partei pflegt nachweislich enge Kontakte mit anderen rechtsextremen und neonazistischen Parteien und Gruppen – wie der Identitären Bewegung und der NPD. Die Positionen sind oftmals deckungsgleich. 

Bei der Bundestagswahl holte die AfD rund 20 Prozent und zieht mit 152 Abgeordneten ins Parlament ein. Die neue Fraktion ist ein Sammelbecken der dunkelsten politischen Ansichten – vom SS-Verharmloser bis hin zum selbsterklärten „freundlichen Gesicht“ des NS. 

Ein Verbot würde der AfD nicht nur ihre Finanzierung entziehen – die Rechtsextremen müssten auch alle Mandate im Bundestag und in den Landtagen aufgeben. Sie hätten deutlich weniger Möglichkeiten, Hass, Hetze und Lügen zu verbreiten. Und Parteien, Regierung und die Zivilgesellschaft bekämen die Chance, zumindest einen Teil der Anhänger*innen wieder für unsere Demokratie zu gewinnen.

2. AfD will Demokratie von innen heraus zerstören

Natürlich muss eine Demokratie rechte Positionen aushalten können. Doch das 1.100 Seiten lange Gutachten belegt nun schwarz auf weiß, dass die AfD die Demokratie in Deutschland zerstören will. 

Beispiele aus der Vergangenheit zeigen deutlich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen gezielt nutzt, um unsere Demokratie zu sabotieren: Als Vorsitzender des Rechtsausschusses sorgte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner beispielsweise für Skandale und Chaos im Ausschuss, provozierte mit verbalen Entgleisungen und blieb den Sitzungen oft fern. Immer wieder fiel er durch antisemitische und rassistische Äußerungen auf. 2019 wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner als Vorsitzenden wieder ab – ein bisher einmaliger Vorgang. 

Der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler legte 2024 den Thüringer Landtag lahm, indem er trotz wiederholter Aufforderungen aller Fraktionen nicht über die Anträge anderer Parteien abstimmen ließ. Die Sitzung des Landtags musste ergebnislos abgebrochen werden. Erst ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts konnte die Blockade beenden.  

3. AfD hat sich zunehmend radikalisiert 

Die AfD hat sich zunehmend radikalisiert. AfD-Politiker:innen äußern sich immer wieder abwertend über Minderheiten, wie Migrant*innen, Muslime oder LGBTQ+-Personen. Während das Wort „Remigration“ anfangs noch offiziell vermieden wurde, steht es jetzt sogar im Wahlprogramm der Partei.  

AfD-Politiker*innen verharmlosen wiederholt den Nationalsozialismus – und verletzen damit einen Grundpfeiler des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Ihr Ziel: Die Geschichte umdeuten und die deutsche Verantwortung für die Nazi-Verbrechen herunterspielen, um ihre völkische Ideologie zu verbreiten. 

4. AfD inhaltlich stellen reicht nicht 

Gegner*innen eines AfD-Verbotes argumentieren zu Recht, dass ein Parteiverbot die Einstellungen ihrer Unterstützer*innen nur bedingt verändern würde. Sie empfehlen, die AfD inhaltlich zu stellen – oder sie sogar regieren zu lassen und so zu entzaubern. Doch die konstant hohen Umfragewerte der AfD oder die Wiederwahl von US-Präsident Donald Trump zeigen: Es wäre naiv, alleine auf diese Strategie zu setzen. 

Nach der Bundestagswahl ist die AfD zweitstärkste Kraft. Die Gefahr, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzt, wird immer größer. Wie groß diese Bedrohung ist, zeigt sich mit Blick auf die Bundesländer: In den Landtagen von Thüringen und Brandenburg verfügt die AfD über ein Veto-Recht, die sogenannte Sperrminorität. Wichtige Entscheidungen kann sie so blockieren. 

5. Immer mehr Politiker*innen für AfD-Verbot 

Die Frage nach einem AfD-Verbot wurde schon oft diskutiert. In der letzten Legislaturperiode hatten 124 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke um eine Mehrheit gerungen; leider vergeblich. Zuvor forderten über 400.000 Menschen das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD vor der Bundestagswahl vorzulegen.

Nach dem Urteil des Bundesamts für Verfassungsschutz sollten letzte Zweifel ausgeräumt sein. Auch immer mehr Unions-Politiker*innen sprechen sich für ein Verbot aus. Campact appelliert daher direkt an Friedrich Merz (CDU) und fordert die Prüfung eines AfD-Verbots.    

Einige Unions-Politiker, zum Beispiel Jens Spahn, hatten vor Kurzem gefordert, die AfD wie eine normale Partei zu behandeln und ihnen wichtige Posten des Ausschussvorsitzenden zu überlassen. Spahn musste seinen Fehler einsehen und ruderte zurück.

Schärfstes Schwert einer Demokratie

Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert einer Demokratie. Doch auch darüber hinaus eröffnen sich jetzt – nachdem die AfD gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist –neue Möglichkeiten. 

Ein Weg, um Faschisten wie Björn Höcke zu stoppen, wäre ihnen das Recht auf Wählbarkeit zu entziehen. Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben eine entsprechende Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, unterzeichnet. 

Hürden für Parteiverbot sind hoch

Ein Parteiverbot ist ein drastischer Schritt – deshalb können es nur Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen strenge Kriterien für ein solches Verbot entwickelt. In der Vergangenheit waren bisher nur zwei Anträge erfolgreich. 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht die SRP (Sozialistische Reichspartei) als verfassungswidrig, da sie die Demokratie abschaffen wollte. Vier Jahre später wurde die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, verboten. 

Die Partei muss in ihrer Gesamtheit verfassungsfeindlich sein sowie systematisch und gezielt die Menschenwürde oder die Kernelemente von Demokratie und Rechtsstaat bekämpfen. Das neue Gutachten des Verfassungsschutzes weist klar in diese Richtung.

Damit ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben kann, braucht es vorher eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung, ob die Kriterien für ein Parteiverbot erfüllt sind und bewiesen werden können. Das muss die Bundesregierung jetzt anstoßen.

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