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Im Eilverfahren hat das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt: Die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen ist rechtswidrig. Doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versucht das Europarecht nun einfach wegzulächeln und sagt sinngemäß: Ist mir egal, wir machen weiter, ist ja nur eine Einzelfallentscheidung.

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Bundesinnenminister Dobrindt bricht Europarecht

Damit ignoriert der CSU-Bundesinnenminister ganz bewusst die Gerichte und damit den Rechtsstaat. Denn sobald eine Person an der deutschen Grenze ein Asylgesuch ausspricht, muss Deutschland diesem Gesuch nachkommen – auch wenn „eigentlich“ laut Dublin III ein anderes Land zuständig gewesen wäre. Dabei hilft auch Dobrindts Einzelfall-Ausrede nicht.

Bereits im Wahlkampf hat Friedrich Merz verkündet, ab „Tag eins“ seiner Regierungszeit für ein faktisches Einreiseverbot von Menschen ohne gültige Papiere sorgen zu wollen. Ausnahmen solle es nur noch für einige Gruppen wie Kinder und Schwangere geben. Sein Innenminister Dobrindt setzt genau das jetzt um. Dabei ist sein Vorgehen weder konservativ noch christdemokratisch – das ist bayerischer Trumpismus, kommentiert Campact-Vorstand Christoph Bautz.

Die schwarz-rote Regierung verschärft die Migrationspolitik massiv: Auch der Familiennachzug soll teils beendet werden. Am Mittwoch hat die Regierung zudem beschlossen, die Einstufung von sicheren Herkunftsländern zu vereinfachen, um Abschiebungen zu beschleunigen.


Petition fordert Dobrindts Rücktritt

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