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Haftbefehle gegen Steuerfahnder: Schweizer Bundesanwalt war früher Bankenlobbyist

Der Schweizer Bundesanwalt, der die Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder erwirkte, war früher als Lobbyist für Liechtensteiner Banken tätig. Doch die Haftbefehle stärkten eher die Kritiker des umstrittenen Steueramnestieabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Unterdessen treibt die Bundesregierung die Ratifizierung des Abkommens voran. Offenbar hofft Schäuble einzelne SPD-Länder herauskaufen zu können, um so eine Mehrheit im Bundesrat zu erreichen.

Die Schweizer Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen die Debatte über das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz angeheizt. Die Süddeutsche Zeitung machte dabei heute auf einen pikanten Zusammenhang aufmerksam: Im Jahr 2008 hatte der oberste Wuppertaler Steuerfahnder Peter B. und sein Team die Verstecke deutscher Steuerbetrüger bei der LGT Treuhand aufgespürt. Fast alle Geldhäuser im Fürstentum Liechtenstein gerieten durch die Ermittlungen der deutschen Fahnder unter Druck. Geschäftsführer des Liechtensteiner Bankenverbandes war damals ein Jurist namens Michael Lauber. Seit ein paar Monaten ist der ehemalige Bankenlobbyist als Bundesanwalt der oberste Strafverfolger der Schweiz. „Zu seinen ersten Amtshandlungen als Bundesanwalt gehörte es, Haftbefehle gegen Peter B. und zwei weitere frühere Liechtensteinermittler auf den Weg zu bringen, weil sie bei Ermittlungen im Fall der Credit Suisse eine Art Spionage betrieben und das Bankgeheimnis verletzt haben sollen“, so Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 4.4.12). Auch wenn Lauber in der Schweiz als integer gelte, wie die Süddeutsche Zeitung weiter schreibt, so hat das Ganze doch mehr als nur ein „Geschmäckle“, wie man in meiner baden-württembergischen Heimat sagen würde. Es wirf ein Schlaglicht darauf, wie eng verfilzt Politik, Banken und Justiz in der Schweiz sind – und nicht nur dort. Und es drängt sich die Frage auf, ob der Schweizer Chef-Ankläger bei diesem Thema befangen ist.

In Deutschland haben die Haftbefehle hohe Wellen geschlagen. Während Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und FDP-Generalsekretär Döring Verständnis für das Vorgehen der Schweizer Behörden zeigten, forderte der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft (so nennt sich die Gewerkschaft der Finanzbeamten), Thomas Eigenthaler, nun auch Haftbefehle gegen Schweizer Bankvorstände zu erwirken, da diese nach deutschem Recht Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätten. Die drei Steuerfahnder bezeichnete Eigenthaler als „Bauernopfer“, nach der Logik der Schweiz müsste eigentlich Haftbefehle gegen Bundesfinanzminister Schäuble und den nordrhein-westfälischen Finanzminister erlassen werden, da diese dem Kauf der Steuerdaten-CD zugestimmt haben.

Durch die Schweizer Haftbefehle ist die Wahrscheinlichkeit weiter gesunken, dass das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz eine Mehrheit im Bundesrat findet. Dennoch versucht Bundesfinanzminister Schäuble die Ratfifizierung des Abkommens mit dem Argument voranzutreiben, nur so könne man die deutschen Steuerfahnder vor einer Strafverfolgung in der Schweiz schützen. Doch damit würde Deutschland vollends vor der Schweiz einknicken, nachdem die Eidgenossen Schäuble bereits bei den Verhandlungen über das Steuerabkommen über den Tisch gezogen haben. Nach dem Abkommen blieben Steuerbetrüger anonym und könnten sich gegen einen viel zu geringen Obolus freikaufen. Zudem würde die Zahl der Abfragen, die deutsche Behörde an die Schweiz richten könnten auf 500 begrenzt – das heißt nicht einmal jedes der 600 deutschen Finanzämter könnte eine Abfrage pro Jahr an die Schweiz richten. Zudem könnten künftig keine Steuerdaten-CDs mehr erworben werden. Dazu kommt noch dass das Steuerabkommen zahlreiche Schlupflöcher enthält, durch die Steuerbetrüger ihr Schwarzgeld der pauschalen Besteuerung entziehen könnten.

Ohnehin ist ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz der falsche Weg. Nötig wäre eine europäische Regelung auf der Basis des automatischen Informationsaustausches. Nicht ohne Grund sieht die EU-Kommission das deutsch-schweizer Abkommen äußerst kritisch. Doch Schäuble scheint die Hoffnung noch nicht aufgegeben zu haben, einzelne SPD-Länder aus der Ablehnungsfront im Bundesrat herauskaufen zu können. Und da man einen alten Fuchs wie Schäuble niemals unterschätzen sollte, gilt es weiter Druck zu machen, damit die von SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer bei ihrer Ablehnung bleiben. Mehr Argumente gegen das Steuerabkommen finden Sie in unserem Faktencheck.

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Autor*innen

Yves Venedey war Campaigner im Kampagnen-Team 1, verantwortlich für Klima-Themen. Er war schon Marktforscher, Briefträger, Geschäftsführer, Journalist und Pressesprecher. Yves Venedey ist Autor des Buchs "Abschalten", das 2011 im Fischer Verlag erschienen ist. Alle Beiträge

2 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Hallo, habe gerade via Deutschlandfunk von diesem Bündnis erfahren. Finde es im Großem und Ganzem ok. Nur bei den Photovoltaikanlagen bin ich völlig anderer Meinung. Eine Hochsubventionstechnik die hier nicht funktioniert und eldiglich viel geld in die Kassen von Investmentbankern gespült hat. Hm und beim Steuerabkommen mit der Schweiz hielte ich es auch für vernünftiger dem jetzt zuzustimmen. Damit es endlich vorbei ist mit der faktisch grenzenlosen Steuerflucht. Die jetzige Ablehnung ist einfach nur populistisch, bringt uns allen gar nichts. Außer das die Steuerhinterzieher noch mehr Zeit zum Geldumschaufeln bekommen.

    Viele begreifen das auch genau so und also wird es ein Schuß ins Knie der Gut und Besser menschen. Eine Selbstverstümmelung geradezu. So wie es der Günter G. gerade vorgemacht hat.

    beste Ostergrüße

    db

  2. Nur kurz vorneweg:
    Es könnte durchaus sein, dass mein letzter Kommentar ziemlich scharf ausgefallen ist und somit gewissermaßen über die Grauzone hinausgeschossen ist. Tut mir im Nachhinein leid, wenn es so gewesen sein sollte …
    Gut, ich kann dann verstehen, dass er deswegen vielleicht von der
    Campact-Moderation nicht freigeschaltet werden konnte.
    Nun, eins sollte man unbedingt wissen:
    Die Wahrheit ist durch ihre Direktheit meist sehr unbequem, hart und sogar regelrecht bitter, dass sie einem nicht immer munden will …
    Daher wird sie, damit sie eher bekömmlich ist, von sozusagen kleinen Lügen umkleidet, so dass man sich an ihre Spitzen nicht mehr so leicht verletzen kann.
    Auch mein letzter Kommentar war sehr direkt und hielt nichts hinterm
    Berg.
    Well, zum obigen Artikel möchte ich deshalb nur eins als Kommentar abgeben:
    Der Inhalt an sich hat mehr Aussagekraft als irgendwelche tausend Worte.
    Wenn er den Tatsachen entspricht, dann dürfte meiner Ansicht nach wirklich Befangenheit beim Bundesanwalt vorliegen.
    Man könnte dessen Vorgehen eventuell als Racheakt werten.
    Es wäre also kein Zufall, warum ausgerechnet der betreffende Steuerfahnder Peter B. und sein Team gewissermaßen ins Visier geraten sind.
    Was zur Zeit abläuft, ist mehr als unschön und stößt gewaltig sauer auf …
    Ich teile nicht die Meinung von Herrn Schäuble, die besagt, dass ein Abschluss des Steuerabkommens vonnöten wäre, um die jetzige hochbrisante Lage einigermaßen zu glätten oder sogar auszubügeln.
    Das wäre völlig falsch!
    NEIN, im Gegenteil, dieses Abkommen darf aufgrund der miserablen Vor-
    aussetzungen auf gar KEINEN Fall zustandekommen.
    Mehr möchte ich nun nicht dazu sagen – in meinem jetzt relativ lau ausgefallenen Kommentar …

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