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Menschenwürde vor Gericht. Gestern verhandelte das Verfassungsgericht über Flüchtlingsrechte

Endlich – in die Diskussion zum Asylbewerberleistungsgesetz kommt Bewegung. Gestern verhandelte in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz. Wir waren mit einer Presseaktion vor der Tür und anschließend als Beobachter/innen bei der Verhandlung dabei. Es ging früh los. Schon um 8:00 Uhr waren wir mit 50 Menschen aus Karlsruhe und Umgebung vor dem Gericht – […]

Endlich – in die Diskussion zum Asylbewerberleistungsgesetz kommt Bewegung. Gestern verhandelte in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz. Wir waren mit einer Presseaktion vor der Tür und anschließend als Beobachter/innen bei der Verhandlung dabei.

Es ging früh los. Schon um 8:00 Uhr waren wir mit 50 Menschen aus Karlsruhe und Umgebung vor dem Gericht – eine Aktion gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräten und Pro-Asyl. Mit einer Presseaktion wollten wir unsere Wut über die Untätigkeit von Ursula von der Leyen in ein Bild fassen, dass dann später in der Tagesschau und heute in Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder dem Hamburger Abendblatt erschienen ist.

Denn der mündlichen Verhandlung gestern ging eine unerträgliche politische Hängepartie voraus. Zwar hat die Bundesregierung schon vor mehr als einem Jahr anerkannt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht verfassungskonform ist und novelliert werden muss. Getan hat die zuständige Ministerin Ursula von der Leyen aber nichts. Dabei leiden unter dem Gesetz tagtäglich zehntausende von Menschen leiden, darunter die mehr als 40.000 Kinder von Schutzsuchenden.

Wenn das höchste deutsche Gericht eine mündliche Verhandlung anberaumt, macht es damit den besonderen Stellenwert deutlich, dem es der Sache beimisst. Ursula von der Leyen hat gestern ebenfalls klar gestellt, was sie von der Sache hält: sie ist nicht vor Gericht erschienen. Statt dessen schickte sie ihre Staatssekretärin.

Beim mündlichen Verhandlungstermin wird nicht entschieden. Das Gericht lädt die Prozessbeteiligten und Experten ein, um sich noch einmal genauer und aus erster Hand zu informieren. Trotzdem finden sich in den Fragen, Einordnungen und Einschätzungen der Richter/innen Hinweise, wohin die Reise gehen könnte.

Der Vorsitzende Richter Ferdinand Kichhof steckte schon in seinem Eingangsstatement einen klaren Rahmen. Das Gericht hatte 2010 über die Hartz-IV-Regelsätze geurteilt: Die Höhe der Regelsätze müsse sich als Existenzminimum am Gebot der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip messen lassen. Leistungen des Staates zur Existenzsicherung dürfen nicht offensichtlich unzureichend sein und die Höhe könne nicht Pi mal Daumen nach politischen Erwägungen festgelegt werden. Sie müsse einem transparenten, nachvollziehbar begründeten Berechnungsverfahren entspringen.

Kirchhof und auch die zuständige Berichterstatterin Richterin Baer ließen keinen Zweifel daran, dass diese Kriterien auch für das Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Die Sicherung der Menschenwürde sei kein Deutschenrecht, sondern gelte für alle Menschen. Weder migrations- noch finanzpolitische Erwägungen dürfen den Schutz der Menschenwürde in Frage stellen.

Berichterstatterin Baer wies darauf hin, dass die Bezüge über die 19 Jahre seit Einführung des Gesetzes nicht ein einziges Mal angepasst wurden. Dabei sieht das das Gesetz eine jährliche Überprüfung vor. Sie kündigte an, dass sich das Gericht auch mit der Frage beschäftigten werde, ob eine zeitliche verzögerte Anpassung des Existenzminimum überhaupt tragbar ist. Hier sei schließlich die Menschenwürde betroffen.

Die Berichterstatterin gab auch zu bedenken, dass in der Regel kurze Aufenthaltsdauer als Grund genannt werde, von Hartz-IV abzuweichen. Der Gesetzgeber habe aber die Mindestbezugsdauer von einem auf vier Jahre ausgeweitet. Mehr als 60% der vom Gesetz Betroffenen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Viele haben keine Perspektive auf eine Rückkehr in die ursprüngliche Heimat.

Wir waren gespannt, wie die Vertreter/innen der Bundesregierung reagieren würden. Anstelle von Ursula von der Leyen übernahm die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Annette Niederfranke, die undankbare Aufgabe. Sie musste die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung verteidigen.

Sie räumte ein, dass auch die Bundesregierung nach dem Hartz-IV-Urteil einen erheblichen Anpassungsbedarf sieht und dass die dort formulierten Anforderungen auch für eine Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten. Das habe man gelernt. Man werde sich am Berechnungsverfahren der Hartz-IV-Regelsätze orientieren. Gleichzeitig betonte sie gemeinsam mit dem Bevollmächtigten der Bundesregierung Prof. Dr. Kay Heilbronner, dass das Berechnungsverfahren nicht gleichbedeutend mit einer Erhöhung der zukünftigen Leistungen seien. Der Gesetzgeber brauche einen Gestaltungsspielraum auch bei der Definition des Existenzminimums.

Hailbronner versuchte sich an einer Relativierung des menschenwürdigen Existenzminimums. Innereuropäische Migrationsbewegungen aufgrund unterschiedlich hoher Leistungen seien zwar nicht belegt, aber doch irgendwie denkbar. Deshalb sollte man alle Bereiche, die nicht zur Sicherung eines eng gefassten Subsistenzminimums (warm, satt, sauber, trocken), als von der Bundesregierung gestaltbar begreifen. Zum Teil entsetzte Nachfragen der Richter machten deutlich, dass diese Perspektive nicht bei allen auf Gegenliebe stieß. Pikant dabei: Ein Versuch der EU-Kommission, die Bezüge europaweit an die jeweiligen Sozialhilfesätze der Staaten anzugleichen, scheiterte vor einiger Zeit unter anderem am heftigen Widerspruch der deutschen Bundesregierung.

Im Laufe der Verhandlungen kam in vielen Stellungnahmen immer wieder die besondere Situation von Flüchtlingskindern zur Sprache. Von der massiven Armut, dem Fehlen eine Rechtsanspruches auf eine adäquate medizinische Versorgung, den Diskrimierungen des Sachleistungsprinzip wie auch vom Leben in Sammellagern sind Kinder besonders betroffen. Viele Kinder leben vier und mehr Jahre unter diesen Bedingungen. Vier Jahre, die für die Entwicklung eines Kindes eine Ewigkeit bedeuten. Die Richter hatten in Ihrem Hartz-IV Urteil 2010 dem Schutz der Kinder eine besondere Bedeutung zugewiesen.

Und was tun die Verfassungsrichter mit den vielen gehörten Argumenten? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird sich vermutlich noch mehrere Monate hinziehen. Die Bundesregierung wird die Entscheidung abwarten und bis dahin weiter nichts tun.

Unser Resümee ist durchwachsen: Einerseits hat die gestrige Verhandlung klar gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Thema eine hohe Bedeutung beimisst. Das Urteil wird sicher zu eine Verbesserung der katastrophalen Lage beitragen. Die Leistungen werden angehoben werden müssen. Möglicherweise wird das Gericht auch die Ausweitung der Empfängergruppe und die Länge des Leistungsbezugs in Frage stellen. Die generelle Ungleichbehandlung von Kindern mit und ohne deutschen Pass könnte das Gericht in Hinblick auf die geltenden Kinderrechtskonvention verbieten. Das alles ist gut.

Aber Anderseits: Wie weit werden die Richter gehen? Entstehen neue Hürden wie zum Beispiel eine Stärkung des für die Flüchtlinge fatalen Systems der Sachleistungen? Und gelingt es dem Gericht eine schnelle Lösung zu erzwingen, obwohl die Bundesregierung bisher keinerlei Interesse zeigt sich überhaupt zu bewegen? Die Regelsätze wurden schließlich 19 Jahre nicht angehoben, obwohl dies das Gesetz selbst vorschreibt.

Der Idealfall ist klar: Das Bundesverfassungsgericht müsste die Anwendung des Gesetzes solange aussetzen, bis die Bundesregierung eine neue Lösung präsentiert. Die Betroffenen würden solange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz-IV und Sozialhilfe) erhalten.

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Autor*innen

Astrid Goltz, Jahrgang 1983, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Santiago de Chile studiert. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in Umweltprojekten aktiv, zuletzt bei den Klimapiraten. Hauptamtlich hat sie für die BUNDjugend zum ökologischen Fußabdruck gearbeitet und für den BUND das Klimaforum Bonn 2010 mit organisiert. Ihre Schwerpunktthemen als Campaignerin bei Campact sind Gentechnik und Agrarpolitik sowie Flüchtlingspolitik. Alle Beiträge

3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Meine Frage nun:
    Sind die Asylbewerber auch krankenversichert? Werden sie auch da wie Menschen zweiter Klasse behandelt?
    Wenn ich so bedenke, dass nicht wenige aufgrund der katastrophalen Er-
    eignisse in ihren Herkunftsländern und der daraus resultierenden, gravierenden Erfahrungen, die sie machen mussten, ziemlich traumatisiert sind, vielleicht aus besagten Gründen sogar richtig psychisch krank geworden sind!
    Wer hilft ihnen denn in DIESER Notlage?
    Erschwerend hinzu kommt noch die FINANZIELLE Not! Diese Leute sind schon allein doppelt und dreifach belastet.
    Wer kann dazu etwas sagen?
    Häufig spielt Geld eine große Rolle, es hilft aber lediglich über materielle Probleme hinweg – und was ist, wie gesagt, mit der psychischen Gesundheit, die kommt nämlich bei dieser Diskussion viel zu kurz? – – –

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