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Mehr Transparenz mit großen Lücken

Nach der Debatte über Peer Steinbrücks Vortragshonorare hat der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages nun neue Regeln für die Veröffentlichung von Abgeordneten-Nebeneinkünften vorgeschlagen. Der Vorschlag ist zwar besser als die bisherige Regelung, es bleiben aber große Lücken.

Nach der Debatte über die Vortragshonorare von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat der zuständige Bundestagsausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP nun neue Transparenzregeln für die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten beschlossen. SPD, Grünen und Linken im Bundestag geht die Neuregelung nicht weit genug. Künftig sollen die regelmäßigen monatlichen Einkünfte in zehn Einkommensstufen veröffentlicht werden – bisher hatte es nur drei Stufen gegeben.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags schlägt vor, dass Abgeordnete die Höhe ihrer Nebeneinkünfte demnächst anhand von zehn Stufen angeben müssen:
Stufe 1: 1000 bis 3500 Euro
Stufe 2: 3501 bis 7000 Euro
Stufe 3: 7001 bis 15.000 Euro
Stufe 4: 15.001 bis 30.000 Euro
Stufe 5: 30.001 bis 50.000 Euro
Stufe 6: 50.001 bis 75.000 Euro
Stufe 7: 75.001 bis 100.000 Euro
Stufe 8: 100.001 bis 150.000 Euro
Stufe 9: 150.001 bis 250.000 Euro
Stufe 10: mehr als 250.000 Euro

Derzeit gibt es lediglich drei Stufen. Die erste Stufe liegt bei 1.000 bis 3.500 Euro, die zweite bei 3.500 bis 7.000 Euro und die dritte bei mehr als 7.000 Euro. Gegenüber der bisherigen Regelung bringt das Zehn-Stufen-Modell zwar deutlich mehr Transparenz, doch die genaue Höhe ihrer Nebeneinkünfte sollen die Bundestagsabgeordneten nach dem Willen von Schwarz-Gelb auch weiterhin nicht angeben müssen. Zudem bleiben große Lücken. So werden alle Nebeneinkünfte über 250.000 Euro in einer Stufe zusammengefasst. Ob ein Abgeordneter „nebenbei“ 250.001, 500.000 oder gar mehrere Millionen dazuverdient hat, sollen die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft nicht erfahren – obwohl das ja ein erheblicher Unterschied ist. Zu dem sind die einzelnen Stufen immer noch viel zu groß. Campact, Lobby Control und Transparency Internation Deutschland fordern deshalb weiterhin, dass die Abgeordneten all ihre Nebeneinkünfte auf Heller und Cent veröffentlichen müssen.

In der Debatte über die Vortragshonorare von Peer Steinbrück hatten Politiker von CDU/CSU und FDP vom SPD-Kanzlerkandidaten die Offenlegung seiner Nebeneinkünfte gefordert. Doch dieselbe Transparenz lehnten sie als Regel für alle Abgeordneten ab. Mit dieser Doppelmoral zog Schwarz-Gelb massive öffentliche Kritik auf sich. Innerhalb kurzer Zeit haben fast 70.000 Menschen den Appell „Transparenz muss für alle gelten“ unterschrieben, den Campact gemeinsam mit Lobby Control und Transparency International Deutschland gestartet hat. Darin forderten sie den Bundestag auf, die Nebeneinkünfte der Abgeordneten künftig auf den Euro genau offen zu legen. Außerdem verlangten sie, dass die Abgeordnetenbestechung endlich wirksam unter Strafe gestellt wird und Deutschland endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert.

Ohne die massive öffentliche Kritik an ihrer Doppelmoral hätten Union und FDP schärferen Transparenzregeln wohl kaum zugestimmt. Wieder einmal zeigt sich: Protest wirkt! Doch mit halbherzigen Lösungen werden wir uns nicht zufrieden geben. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern werden wir nicht locker lassen, bis die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte auf den Euro genau veröffentlichen müssen.

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Autor*innen

Yves Venedey war Campaigner im Kampagnen-Team 1, verantwortlich für Klima-Themen. Er war schon Marktforscher, Briefträger, Geschäftsführer, Journalist und Pressesprecher. Yves Venedey ist Autor des Buchs "Abschalten", das 2011 im Fischer Verlag erschienen ist. Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Ach ja, noch eins habe ich eben vergessen zu erwähnen:
    Die Abgeordneten haben doch alle ein Privatleben…
    Fällt denn die Familie sozusagen ganz unter den Tisch?
    Soweit jeder doch weiß, hat der Tag immer noch 24 Stunden!
    Wie soll das also gehen, alles, WIRKLICH alles unter einen Hut zu bringen – ohne irgendetwas zu vernachlässigen?!
    Abgeordnete kochen schließlich auch nur mit Wasser, sind partout keine Übermenschen und sind doch nicht schlechter oder besser als wir Durchschnittsbürger …
    Es ist aber im Grunde unmöglich – bei der Menge an Aufgabenbewältigung – egal, in welchem Bereich -, seine Pflichten voll und ganz zu erfüllen!
    Es wird hierbei immer etwas zu kurz kommen.
    UND wenn es dann – die Haupttätigkeit als Abgeordnete ist, weil andere Dinge u.U. – mehr Raum und Zeit in Anspruch nehmen?!
    Wie gesagt:
    Der Tag hat schließlich NUR 24 Stunden!
    … Und an die Abgeordneten zum Schluss die Frage:
    Erklären Sie bitte einmal – irgendeinem Bürger aus dem Volk, wie das ALLES richtig funktionieren soll! –
    Ich, ehrlich gesagt, könnte es NICHT …
    Oder Sie vielleicht?

  2. Ich halte nichts von der Stufenregelung.
    Später wird z.B. nur noch Stufe soundso angegeben, und was hat das noch mit Transparenz zu tun?!
    Meinen Sie wohl, ich habe stets den 10-Stufen-Plan zuhause vor mir liegen, wenn ich mich informiere, wieviel ein/e Dame oder Herr Abgeordnete/r in ihrer/seiner Nebentätigkeit verdient hat?
    Und was sagt schon z.B. Stufe 1 aus?!
    Eigentlich nur, dass der Nebenverdienst ZWISCHEN 1000 UND 3500 Euro liegt!
    Das ist doch HÖCHST UNGENAU … ein einziges Ratespiel, wie ich finde, wie viel die oder der Abgeordnete GENAU dazuverdient hat.
    Nein die 10-Stufenregelung ist einfach zu unpräzise und deshalb VÖLLIG unbefriedigend wie auch recht WENIG aussagekräftig und daher immer noch weiter verschleiernd!
    DAS ist kein ECHTES Entgegenkommen seitens des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestages.
    Eine WAHRE Transparenz sieht tatsächlich anders aus!
    Möglichst auf JEDEN Euro und Cent sollte der Nebenverdienst UNBEDINGT genauestens aufgeschlüsselt angegeben werden.
    Alles andere kann man vergessen …
    UND dann sollte der Summe aus der Nebentätigkeit – die Höhe des Verdienstes aus der HAUPTtätigkeit als Abgeordnete/r gegenübergestellt werden!
    Übersteigen erstere und auch der mit der Nebentätigkeit verbundene Zeitaufwand –
    Zeit und Verdienst, welche mit der Hauptarbeit als Abgeordnete/r im Zusammenhang stehen, DANN muss sich diese/r wirklich fragen lassen, ob sie oder er sich wahrhaftig Volksvertreter/in nennen darf?!
    Konsequenz aus dem GANZEN wäre, dass sie/er den „Beruf“ als Abgeordnete/r quasi an den Nagel hängt und nur noch freiberuflich als Redner/in o.dgl. tätig ist …
    Ganz einfach!
    … dann brauchen die Betreffenden ihren Verdienst diesbezüglich auch wirklich NICHT MEHR offenzulegen.
    Es müsste schließlich darauf hinaus laufen:
    Entweder … oder – UND NICHT sowohl … als auch!
    BEIDES geht im Grunde tatsächlich nicht, wenn man als Abgeordnete/r GEWISSENHAFT und ORDENTLICH ihrer bzw. seiner Arbeit nachkommen will!
    Deshalb die ENTSCHEIDENDE Frage an die Abgeordneten: WAS wollen Sie?

  3. Nebeneinkünfte gehören Verboten! Er ist gewählt worden um die Interessen der Bürger zu vertreten und das sollte eigentlich soviel Zeit in Anspruch nehmen, dass es unmöglich ist noch einen Nebenjob zu erledigen. Das Grundgehalt der Abgeordneten darf steigen, nur die Rentenabsicherung sollte entfallen. Jeder Bürger muss für seine eigene Rente selber sorgen.
    Solange die Gesetzgebung leider nichts anderes Verlangt muss jeder Cent der dazuverdient wird, Veröffentlicht werden.

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