Ein bespitzeltes Leben: Rolf Gössner über vier Jahrzehnte unter Dauerüberwachung
Über 38 Jahre lang wurde der Jurist und Publizist Rolf Gössner vom deutschen Inlandsgeheimdienst - dem Verfassungsschutz - beobachtet. Gegen die Überwachung hat er geklagt - und Recht bekommen. Über die fadenscheinigen Überwachungsargumente der Geheimdienstler und welche Folgen die Bespitzelung für sein Berufs- und Privatleben hatte, erzählt der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte im Interview.
Wie haben Sie davon erfahren, dass sie überwacht wurden?
Offiziell erfahren habe ich von meiner Überwachung erst ein Viertel Jahrhundert nach deren Beginn und zwar durch eine offizielle Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das war 1996. Ich hatte Auskunft über die personenbezogenen Daten verlangt, die über mich in BfV-Dateien und Akten erfasst wurden und gespeichert werden. Daraufhin erhielt ich ein erstes lückenhaftes Personendossier, eigentlich eher eine Art Sündenregister mit Artikeln, Reden und Interviews, die ich in vermeintlich „linksextremistischen“ Publikationen veröffentlichte sowie eine Liste von Veranstaltungen, in denen ich referierte und diskutierte, deren Organisatoren aber ihrerseits unter Beobachtung des „Verfassungsschutzes“ (VS) standen.
Dabei hat sich herausgestellt, dass ich seit 1970 ununterbrochen geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden bin. Beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen.
Wie haben Sie sich daraufhin verhalten, was dagegen unternommen?
Im Anschluss an das erste Dossier von 1996 habe ich alle zwei Jahre beim BfV mein neuestes Sündenregister abgefragt. Fast zehn Jahre lang – bis es mir zu blöd wurde, weil die Überwachung munter weiterging, egal unter welcher Bundesregierung. 2005 entschied ich mich, dagegen zu klagen und so dem Dauerspuk ein Ende zu bereiten. Geklagt hatte ich auf vollständigen Einblick in meine Personenakte sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Langzeitüberwachung.
Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln dauerte über fünf Jahre und endete im Februar 2011 mit einem sensationellen Urteil: Meine VS-Überwachung war von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Doch erstaunlicherweise ist dieses Urteil bis heute, nach über dreieinhalb Jahren, nicht rechtskräftig, weil die Bundesregierung die Zulassung der Berufung beantragte, über die das jetzt zuständige Oberverwaltungsgericht Münster (Ende 2014) immer noch nicht entschieden hat.
Wie wurde Ihre Überwachung begründet?
Zunächst warf mir das BfV eine Art Kontaktschuld vor. Also berufliche und ehrenamtliche Kontakte, die ich zu Gruppen und Personen unterhielt, die vom VS als „linksextremistisch“ oder „linksextremistisch beeinflusst“ eingestuft wurden und ihrerseits unter Beobachtung standen – wie etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN), die Rechtshilfegruppe „Rote Hilfe“, Publikationsorgane wie „Blätter für deutsche oder internationale Politik“ und „Demokratie und Recht“.
Ich soll diese inkriminierten Gruppen und Presseorgane, so die Unterstellung des VS, als „prominenter Jurist“ mit meinen publizistischen und Rede-Beiträgen „nachdrücklich unterstützt“ und quasi gesellschaftsfähig gemacht haben. So konstruiert das BfV aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten zu nicht verbotenen Organisationen und Organen eine verfassungswidrige ‚Kontaktschuld’. Erst später, während des Gerichtsverfahrens, zog der VS auch meine eigenen Schriften und Publikationen in Misskredit und setzte sie einem Extremismusverdacht aus.
Wie sieht so eine Geheimdienstakte über einen politisch „verdächtigen“ Menschen aus? Haben Sie da mal in Ihre eigene rein sehen können?
Das BfV musste zwar meine gesamte Personenakte dem Gericht vorlegen – doch von den mehr als 2000 Seiten sind aufgrund einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums wesentliche Teile ganz oder teilweise geschwärzt, manipuliert und ganze Seiten der Akte entnommen worden. Begründung: Würde der Inhalt der geheimgehaltenen Dokumente bekannt, könnte dies dem „Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten“ (Staatswohl); und die Funktionsfähigkeit des VS würde beeinträchtigt, wenn verdeckte Arbeitsweise und operative Interessen bekannt werden (das nennt sich dann „Ausforschungsgefahr“). Die Geheimhaltung diene aber in aller erster Linie dem Schutz der Informationsquellen, deren Identität nicht enttarnt werden dürfe („Quellenschutz“); denn ihre Enttarnung könne zu einer „Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Freiheit“ von geheimen Informanten, V-Leuten, Verdeckten Ermittler oder anderen VS-Bediensteten führen.
Gegen diese Aktenverweigerung klagte ich parallel vor dem Bundesverwaltungsgericht, um die Geheimhaltung in einem „In-camera-Verfahren“ überprüfen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein rechtsstaatlich problematisches Geheimverfahren – zwangsläufige Folge von Geheimdienstarbeit, die sich bis hinein in Justizverfahren verlängert. Als Kläger hatte ich keinen Einfluss auf das Verfahren – im Gegensatz zum BfV und Bundesinnenministerium. Nach Auswertung der gesperrten Aktenteile in geheimer Sitzung kamen die höchsten Verwaltungsrichter zu dem Ergebnis, dass diese Aktenteile weiterhin geheim gehalten werden müssten. Somit konnte das Verwaltungsgericht Köln nur auf dieser eingeschränkten Beweisgrundlage seine Entscheidung über Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit der Überwachung treffen.
Sie sind gleichzeitig Anwalt und Publizist. Seit 2007 sind Sie sogar stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Wie hat sich das Wissen um die eigene Überwachung auf Ihre Arbeit ausgewirkt?
Meine beruflichen Tätigkeiten waren schwer beeinträchtigt, gerade weil es sich um gesetzlich eigens geschützte Berufe handelt: So musste ich immer befürchten, dass bei meiner publizistischen Arbeit meine investigativen Recherchen und oft heiklen Kontakte zu gewissen Informanten ausgespäht und meine Informanten dadurch gefährdet würden. Tatsächlich habe ich mehrfach erlebt, dass meine Kontakte ausgeforscht und observiert wurden. Um meine Informanten dennoch so gut wie möglich zu schützen, bedurfte es oft aufwändiger, anstrengender und kostenintensiver Klimmzüge. In Einzelfällen mussten Kontakte sicherheitshalber unterbleiben oder abgebrochen werden.
Auch als Rechtsanwalt und Strafverteidiger musste ich mit geheimdienstlicher Ausforschung rechnen. Seit meine geheimdienstliche Überwachung nicht mehr zu verheimlichen war, sah ich mich genötigt, meine Mandanten darüber aufzuklären. Ich hatte immer wieder mit besorgten Ratsuchenden zu tun, die verständlicherweise Probleme hatten, sich mir unbefangen anzuvertrauen, die Angst hatten, womöglich selbst zum Objekt der Begierde zu werden. Manche sind abgesprungen; wie viele den Kontakt zu mir deshalb erst gar nicht suchten, kann ich selbstverständlich nicht ergründen.
Das Mandatsgeheimnis, Voraussetzung einer freien Verteidigung, und der für die Pressefreiheit so wichtige Informantenschutz waren jedenfalls so nicht mehr durchgängig zu gewährleisten; die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandant sowie zwischen Journalist und Informant waren erschüttert, meine Berufsfreiheit und berufliche Praxis damit mehr als beeinträchtigt.
Wie hat sich die Überwachung auf ihr Privatleben ausgewirkt?
Mein privates Umfeld hat mir enorm geholfen, mit dieser Situation fertig zu werden. Selbstverständlich kann man sich nicht völlig frei machen von den Belastungen eines realen Überwachungsfalls, darf dabei aber keinesfalls in Ängstlichkeit oder gar Paranoia verfallen. Mir war wichtig, zwar sensibel, aber so normal wie möglich damit umzugehen – ohne mich pausenlos umzusehen oder alles, was nicht auf Anhieb erklärbar scheint, geheimen Mächten anzulasten.
Tatsächlich betrifft diese VS-Beobachtung mein gesamtes bewusstes Leben. Dabei zeichnet das BfV in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild und konstruiert abstruse Anschuldigungen. Letztlich geht es um die Deutungshoheit über ein politisches Leben, über politisches Handeln und berufliche Kontakte, deren sich der VS mit seiner obsessiven Gesinnungskontrolle und seiner amtlichen Interpretation, besser: Fehlinterpretation, bemächtigt.
Wie kann ich als normale/r Bürger/in herausfinden, ob ich ins Visier von Geheimdiensten gekommen bin?
Jede Bürgerin, jeder Bürger hat das Recht, bei den bundesdeutschen Geheimdiensten – also „Verfassungsschutz“, Bundesnachrichtendienst oder Militärischem Abschirmdienst – formlose Anträge auf Auskunft zu den dort über sie gespeicherten Daten zu stellen. Beim BfV und in einigen Bundesländern müssen noch bestimmte Voraussetzungen für einen Auskunftsantrag erfüllt sein: Hier muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen sowie einen Sachverhalt schildern, in dessen Zusammenhang er möglicherweise gespeichert sein könnte – eine kleine Selbstdenunziation also.
Man erhält auf diesem Wege aber nur Datenauskunft, keine Akteneinsicht. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa aus Gründen des „Quellenschutzes“ – können die VS-Ämter die Auskunft auch verweigern oder lediglich Teilauskünfte geben. Um die Antwort des VS rechtlich überprüfen zu lassen, kann man den oder die jeweils zuständige/n Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragte/n einschalten. Und man kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, um etwa eine vollständige Auskunft zu erhalten oder die Rechtswidrigkeit einer Beobachtung feststellen zu lassen.
Als Sie das erste Mal von den Snowden-Enthüllungen lasen – wie war ihre Reaktion? Hatten Sie gehofft, dass sich jetzt etwas ändert?
Erstaunt und entsetzt war ich, wie wohl die meisten. Insbesondere die globale Dimension dieses größten Massenüberwachungsskandals in der Geschichte verblüffte selbst Menschen, die sich mit Geheimdiensten schon längere Zeit beschäftigen. Selbstverständlich hofft man immer wieder, dass sich nach solchen Riesenskandalen endlich etwas zum Besseren ändert. Aber das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung hielt es nicht einmal für nötig, die Bevölkerung vor den feindlichen Geheimdienstattacken zu schützen. Und was wir gerade erleben ist kein Innehalten angesichts dieses unglaublichen Riesenskandals – im Gegenteil: Wir werden Zeugen eines Wettrüstens in einem globalen Informationskrieg der Geheimdienste – an vorderster „Front“ der bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst BND, der umfassend aufgerüstet und massenüberwachungstauglicher werden soll.
Ich empfand im Übrigen schon im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal und der jahrzehntelangen Nichtermittlung des rassistischen Hintergrunds der Nazi-Morde die Rolle des VS und seine heillose Verwicklung in Neonaziszenen mehr als erschreckend. Nach Abschluss der NSU-Untersuchungsausschüsse im Bundestag und im Thüringer Landtag ist allenthalben von Reformen des VS die Rede. Die offiziell postulierten Versprechen, die da lauten: „mehr Transparenz und Kontrolle“, sind jedoch nicht wirklich einlösbar – denn ein transparenter, voll kontrollierbarer Geheimdienst ist und bleibt ein Widerspruch in sich.
Die Alternative lautet: den „Verfassungsschutz“ als Geheimdienst auflösen. Denn hinter dem wohlklingenden Tarnnamen „Verfassungsschutz“ verbirgt sich letztlich ein skandalträchtiger Regierungsgeheimdienst, der demokratischen Prinzipien widerspricht. Ausgerechnet einer solch demokratiewidrigen Institution wird der Schutz von Verfassung und Demokratie anvertraut, anstatt ihr so schnell wie möglich die Lizenz zum Infiltrieren, Schnüffeln und zur Gesinnungskontrolle zu entziehen – voll im Einklang mit dem Grundgesetz, wonach der Verfassungsschutz eben kein Geheimdienst sein muss. Alles andere ist Sache von Politik und Zivilgesellschaft, im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen ist dies Sache von Polizei und Justiz.
Zur Person
Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Seit 2007 ist er stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie Mitglied der staatlichen Deputation für Inneres der Bremischen Bürgerschaft. Zudem ist er als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren des Bundestages und von Landtagen tätig. Gössner ist Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises „BigBrotherAward“ sowie der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Der Bremer ist außerdem Mitherausgeber der Zweiwochenschrift „Ossietzky“ und des „Grundrechte-Reports“, und als solcher ausgezeichnet mit der Theodor-Heuss-Medaille 2008. Weitere Auszeichnungen: Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik 2012 und Bremer Kultur- und Friedenspreis 2013. Mehr auf: www.rolf-goessner.de
WEM unterstehen der BND und Verfassungsschutz?
Das Bundesinnenministerium bzw. auf Länderebene bzgl. Verfassungsschutz die Innenministerien der Länder?
Als Bürger weiß man viel zu wenig, im Grunde überhaupt nichts über den Aufbau von BND und Verfassungsschutz und deren Verantwortlichkeiten, ich möchte mehr Transparenz in dieser Angelegenheit, während diese Institutionen wohl eine ganze Menge über uns Bürger wissen können oder zu scheinen, ohne dass wir aber davon Kenntnis haben …
Es erinnert mich schon ein bisschen an die düsteren, schrecklichen Zeiten – in der Naizzeit und in der ehemaligen DDR (Stasi). In die Stasi-Akten, soweit noch vorhanden, kann man Einblick bekommen, ALLERDINGS ERST, als es die DDR nicht mehr gab.
Und hier in Deutschland?
Das Papier, auf dem das Grundgesetz steht, scheint wohl nichts wert zu sein …
WIE OFT – gerade unzählige Male – werden die Grundrechte und Freiheiten mit Füßen getreten,
nicht immer nur aus Versehen, sondern vielmehr willentlich, wissentlich?!
Dieses Grundgesetz wurde einst erlassen, auf dem das gesamte deutsche Rechtssystem beruht, die ganzen Gesetze, welche als Grundlage das Grundgesetz haben, wurden und werden vom Gesetzgeber (Legislative) erlassen, die für alle Bürger hier in Deutschland maßgeblich sind, DOCH gerade manche bei der politischen und wirtschaftlichen Elite scheinen
gleicher als gleich zu sein und meinen tatsächlich, sich NICHT an die Gesetze, welche sie selbst (= Abgeordnete) verabschiedet haben, halten zu müssen, als ständen sie ÜBER den Gesetzen, nur der Rest der Republik hat sich bitte schön daran zu halten, so ihr Credo!
Das entspricht aber nicht dem demokratischen Prinzip …
Sorry, das muss einmal gesagt werden, weil es EINFACH NUR die WAHRHEIT ist!
Bei so viel Offenheit, die ich HIER an den Tag lege, wäre ich wahrscheinlich zur Nazi- und DDRzeit zum Staatsfeind Nr.1 erklärt und eingebuchtet worden – und u.U. zu Tode gekommen.
Und HEUTE?!
… NOCH leben wir in einer (Art) Demokratie, denn sie wird in Wirklichkeit immer weiter geschwächt und vielleicht sogar abgebaut – gerade von DENEN, die sie eigentlich schützen sollten – oder sogar müssten …
IST es NICHT SO?
Nicht nur in Deutschland operieren Geheimdienste, auch in der Schweiz. Ich schrieb dazu einen längeren Text in der Neuen Rheinischen Zeitung, abrufbar unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20008
Geheimdienst-Aktivitäten auch in der Schweiz
Von Heinrich Frei
Nicht nur Geheimdienste der USA suchen in einem unermesslichen Datenmeer nach potentiell gefährlichen Subjekten, wie Stecknadeln in einem unendlich großen Heuhaufen. Diese Apparate führen in vielen Staaten ein Eigenleben, eben Beamte und an dieser „Arbeit“ beteiligte private Firmen die daran interessiert sind, dass diese immense Sammel- und Spionage-Tätigkeit der Dienste aufrechterhalten oder sogar noch ausgeweitet wird. usw. usw.
Siehe weiter unter: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20008
Ich weiß nicht, was schlimmer ist – die Jahrzehnte-lange Überwachung des Bürgers von verschiedensten Geheimdiensten und das Verschachern gewonnener Informationen daraus oder die Gleichgültigkeit der Bürger, durch die sich dieses System erst halten kann? Oder sind es die ausgewählten Politiker, die keine Anstalten machen, etwas daran zu ändern, weil sie erpressbar gehorchen? Jedenfalls lassen sich Völker damit gefährlich einfach steuern. Potenzielle Kritiker des Systems können zum richtigen Zeitpunkt schlagkräftig und gleichzeitig ausgeschaltet werden und so wird die Geschichte einen weitgehend geplanten Verlauf nehmen …
Ich kommen nicht mit einem Menschenrechtspreis, nur mit meinem Dank. An Rolf Gössner, Anwalt und Bürgerrechtler.
Verstößt gegen das GRUNDGESETZ: Die Würde des Menschen ist unantastbar.Rechtsbruch des VERFASSUNGSSCHUTZES muß mit sofortigem Rausschmiß enden.
Bin seit längere Zeit für eine Auflösung dieses Machtapparates im STAAT mit dunklen Machenschaften und Arbeitsverweigerung in der NSU-Mordserie an ausländische Mitbürgern erweißt den Verfassungsschutz als Intrigenplaner.Und wenn es eng wird für einige Beamte,werden belastende Dokumente geschreddert .
Aus dieser Information heraus komme ich zu der Auffassung, daß R. Gössner als Persönlichkeit nicht hoch genug zu würdigen ist.
Sollte nicht unser Herr Bundespraesident als ausgewiesener
Kenner der Tätigkeit von Geheimdiensten, natürlich unter dem Aspekt, dass unsere drei Geheimdienste ausschließlich zu den „Guten“ zaehlen, gebeten werden, den „Fall Gössner“ mal zu bewerten ?