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Attac-Urteil trifft jetzt Campact

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes hat auch für uns dramatische Folgen: Campact wird höchstwahrscheinlich seinen Status als gemeinnützige Organisation verlieren. Deswegen können wir keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Campact-Protest in Berlin. Demo für schnellen Kohleausstieg / Foto: Campact e.V. [CC BY-ND 2.0]
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Verein Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Ein Grundsatzurteil mit “toxischer Wirkung” für die gesamte Zivilgesellschaft, wie der Journalist Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung prophezeite. Leider zu Recht, wie wir jetzt wissen.

Unsere Steuerberater*innen und Anwält*innen haben das Urteil analysiert und kommen zu dem Fazit: Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen. Deswegen dürfen wir ab sofort keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen – alles andere wäre Betrug.

Progressive Stimmen mundtot machen

Mit ihrem Attac-Urteil haben die Richter am Bundesfinanzhof auch AfD und CDU/CSU einen lang ersehnten Wunsch erfüllt. Politiker*innen dieser Parteien fordern seit Jahren, Campact die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Campact macht ihnen Angst. Zu oft haben wir bewiesen, dass eine starke, progressive Bürgerbewegung großen Konzernen gefährlich werden kann – etwa mit Kampagnen gegen Fracking, TTIP, Gentechnik oder Steuerflucht.

Das Kalkül ist offensichtlich: keine Gemeinnützigkeit = weniger Spenden = keine schlagkräftigen Kampagnen mehr. Diese Gleichung darf nicht aufgehen. Zeigen wir unseren Gegner*innen: Angriffe auf Campact schwächen unsere Bürgerbewegung nicht, sondern machen uns sogar noch stärker. Denn hinter Campact steht eine solidarische Gemeinschaft von über zwei Millionen Bürger*innen – so wie Du.

Unsere Bitte: Werde heute Campact-Förderer*in und unterstütze uns mit einer regelmäßigen Spende. 

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Gemeinnützigkeitsrecht muss grundlegend geändert werden

Gemeinnützige Vereine müssen ihren steuerlichen Status alle drei Jahre rückwirkend beim Finanzamt überprüfen lassen. In der Vergangenheit hat das Finanzamt Berlin unsere Arbeit immer wieder als gemeinnützig bewertet. Im vergangenen Dezember reichten wir die nötigen Unterlagen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wie gewohnt ein. Wir waren sicher, dass uns die Gemeinnützigkeit erneut bestätigt wird.

Doch das hat sich mit dem Attac-Urteil schlagartig geändert. Denn nach Auffassung der Richter sind Kampagnen und politische Bildung nicht förderbar, wenn sie eingesetzt werden, “um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen”. Davon ausgenommen sind nur 25 anerkannte Zwecke – darunter der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz.

Klimaschutz ist nicht gemeinnützig

Nicht gemeinnützig sind dagegen die Wahr­nehmung und Verwirklichung von Grund­rechten, der Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Diese gigantische Lücke war nur so zu verkraften: Gemeinnützige Vereine konnten sich bisher auf die Förderung der Bildung berufen, wenn sie zu diesen Themen arbeiten wollten.

Doch damit haben die Richter des Bundesfinanzhofes jetzt Schluss gemacht. Auch zum Verhängnis von Campact, da wir unsere Gemeinnützigkeit ebenso wie Attac auf die Förderung der Bildung stützen. Dabei versuchen wir selbstverständlich, Politik und Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sie jetzt handeln müssen, um die Klimakrise abzuwenden. Oder dass die internationalen Finanzmärkte reguliert werden müssen, damit am Ende nicht wieder die Steuerzahler*innen die Banken retten.

Kampagne „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“

Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein. Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu. Trotzdem werden wir gemeinsam mit vielen Partner*innen unsere Kampagne “Zivilgesellschaft ist gemeinnützig” verstärken. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss grundlegend geändert werden, um die gefährliche Wirkung des Attac-Urteils für die Zivilgesellschaft aufzuheben.

Die nächsten Monate sind für uns mit viel zusätzlicher Arbeit und Unsicherheit verbunden. Bitte stärke uns in dieser schwierigen Situation den Rücken und werde noch heute Campact-Förderer*in.

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PS: Gegen Glyphosat und Atomkraft, für soziale Gerechtigkeit und eine ökologischere Landwirtschaft: Campact streitet seit 15 Jahren als Teil von mehreren Protestbewegungen für progressive Politik. Mittlerweile sind wir über 2 Millionen Menschen. Uns ist klar: Das gefällt nicht allen. Damit wir auch weiterhin dann unbequem sein können, wenn es nötig ist, setzen wir auf Deine Unterstützung.

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Autor*innen

Dr. Felix Kolb ist Politikwissenschaftler. Er promovierte zwischen 2002 und 2005 an der FU Berlin über die politischen Auswirkungen sozialer Bewegungen. Seine Dissertation erschien im Campus-Verlag. Nach dem Studium war er Pressesprecher von Attac. Zusammen mit Christoph Bautz stieß er die Bewegungsstiftung an und initiierte mit ihm und Günter Metzges Campact. Er ist seit April 2008 Geschäftsführender Vorstand. Auf Twitter findet man ihn unter @felixkolb Alle Beiträge

18 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Ich setze mich jetzt an meinen Schreibtisch und sende einen sachlichen und durchaus freundlichen Brief an unseren Finanzminister sowie unsere Bundeskanzlerin, um gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wichtiger zivilgesellschaftlicher Organisationen zu protestieren. Ich glaube, das ist das beste, was man jetzt machen kann. Wer mithelfen möchte – hier die Adressen:
    .
    Herrn Bundesminister
    Olaf Scholz
    -Bundestag-
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    .
    Frau Bundeskanzlerin
    Angela Merkel
    -Bundestag-
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  2. Campact hat fahrlässig seine Gemeinnützigkeit aufs Spiel gesetzt:

    Vor der Bundestagswahl rief campact zur Wahl von Karl Lauterbach (SPD) mit den Worten auf: „mit der Direktwahl von Herrn Lauterbach hätten wir einen mutigen Gegner Glyphosat-Lobby im Parlament.“

    Das widerspricht eindeutig den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit:

    „Die Anerkennung Gemeinnützigkeit kann aber verweigert werden, wenn sich eine Organisation über die Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke hinaus allgemein politisch betätigt. Das gilt besonders für die Stellungnahme zu tagespolitischen Themen ohne Bezug zum Satzungszweck und bei der Unterstützung von Parteien.“ Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9.02.2010, 6 K 1908/07 K

    campact hätte seine Jurist*innen schon damals zu Rate ziehen sollen.

    • Dieser Kommentar wurde erst Tage später freigeschaltet, warum? Dauert die Prüfung des Wahrheitsgehaltes so lange?

    • Lieber E. Hooijer,
      uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Kommentare erreicht. Da kann es leider mal passieren, dass eine Freischaltung etwas länger dauert als üblich.

      Wir bitten um Euer Verständnis.
      Das Campact-Team

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