Das Urteil, zu dem die renommierte Gemeinnützigkeit-Kanzlei Winheller über den Bund der Steuerzahler kommt, ist eindeutig: Der Verein bricht mit den Regeln des Gemeinnützigkeitsrecht. Und auch sechs Landesverbände sind davon betroffen, denn sie führen den gleichen Satzungszweck wie der Bundesverband – und überschreiten mit ihrer politischen Einmischung die Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Was haben wir uns über den Koalitionsvertrag gefreut: Gleich an zwei Stellen verspricht die Ampel-Regierung Großes für gemeinnützige Körperschaften.
Aber was geben die Formulierungen wirklich her? Und was hat die Ampel links liegen gelassen? Eine Analyse.