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Das Bild zeigt ein Ungleich-Symbol, das in einer Menschenmenge hochgehalten wird
· Ann-Kathrin Seidel

Bund der Steuerzahler zu Unrecht gemeinnützig

Das Urteil, zu dem die renommierte Gemeinnützigkeit-Kanzlei Winheller über den Bund der Steuerzahler kommt, ist eindeutig: Der Verein bricht mit den Regeln des Gemeinnützigkeitsrecht. Damit belegt das von Campact in Auftrag gegebene Rechtsgutachten die Zwei-Klassen-Zivilgesellschaft, in der linke progressive Vereine stärker unter den Folgen der Attac-Rechtsprechung leiden als konservative.

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