TTIP durch die Hintertür: Das ist CETA, das Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada. Es enthält die gefährlichen Investitionsschutzklauseln, dank derer demokratische Entscheidungen zu Schadensersatzklagen vor Schiedstribunalen führen können.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) fordert nun: CETA ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Und sie verweist darauf, dass notfalls die zuständigen Gerichte angerufen werden müssen.
Milliardenschwere Konzernklagen gegen unsere Gesetze drohen, wenn CETA in Kraft tritt: Welch gefährlicher Zündstoff sich in Regeln zum „Investitionsschutz“ verbirgt, erschließt sich Nicht-Fachleuten nur schwer. Der Handels- und Investitionsexperte Peter Fuchs (Power Shift e. V.) hat den Vertragstext genau unter die Lupe genommen.
Maude Barlow ist schockiert. Die kanadische Trägerin des Alternativen Nobelpreises hat den geleakten Text von CETA gesehen und sagt: „Er beseitigt, was an demokratischer Regierungsführung noch übrig ist.“ Tief besorgt bittet sie Europa, das Abkommen abzulehnen.
Heute hat die FAZ einen bemerkenswerten Artikel abgedruckt. Darin werden Investorenklagen auf „Schadensersatz“ in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe verteidigt – von der Anwältin einer Kanzlei, die damit gutes Geld verdient. Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung antwortet ihr mit einem Leserbrief: Zu dem heutigen Beitrag »Schiedsgerichte sind keine geheime Paralleljustiz der Konzerne« von Patricia […]