Nebeneinkünfte
Bewertung des Gesetzentwurfes
Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten (Änderung des Abgeordnetengesetzes §44a und b; Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestag) wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Er entspricht weitgehend den Ankündigungen des Eckpunktepapiers der Regierungsfraktionen aus dem Februar. Wichtig dabei ist die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen Berufstätigkeit […]
Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten (Änderung des Abgeordnetengesetzes §44a und b; Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestag) wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Er entspricht weitgehend den Ankündigungen des Eckpunktepapiers der Regierungsfraktionen aus dem Februar.
Wichtig dabei ist die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen Berufstätigkeit und Nebeneinkünften. Alle Tätigkeiten jenseits des Mandats sollen anzeigepflichtig werden. Das Mandat soll den Mittelpunkt der Tätigkeiten eines Abgeordneten bilden. Alle Einkünfte über einer Grenze von 1000 Euro im Monat, bzw. 10.000 Euro (bei Gutachten, publizistischen und Beratungstätigkeiten) im Jahr müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Auch die Veröffentlichungspflicht im Handbuch des Bundestages und im Internet wird erweitert. Die Einkünfte aus den Tätigkeiten sollen in Zukunft pauschaliert in drei Gruppen (bis 3500 Euro/bis 7000 Euro/mehr als 7000 Euro) veröffentlicht werden. Ein wichtiger und begrüßenswerter Bestandteil des Gesetzentwurfes ist die Verschärfung der Sanktionen gegen Verstöße der Verhaltensregeln. Hier drohen bei Fehlverhalten Strafen bis zur Hälfte der Abgeordnetendiäten.
Teilweise lässt das Gesetz aber doch zu wünschen übrig. Die Campact-Forderung, bei der Veröffentlichung weitere Einkommensstufen nach oben und nach unten einzuführen, wurde nicht aufgenommen. Darüber hinaus erscheint die Freigrenze von 1.000 Euro als zu hoch. Es steht zu befürchten, dass zum Beispiel Beratungsaufträge gestückelt werden und die vorgesehenen Grenzen nicht erreicht werden. Zudem wurde demVorschlag von Transparency International nicht gefolgt, ein externes Kontrollgremium einzusetzen. Nun entscheidet weiterhin das Präsidium des Bundestages – bestehend aus Abgeordneten der verschiedenen Parteien – über Fehlverhalten. Hier sind ggf. Interessenskonflikte je nach Fraktionszugehörigkeit zu erwarten.
Am kommenden Freitag wird das Gesetz in die erste Lesung des Bundestags eingebracht und anschließend federführend vom Geschäftsführungsausschuss beraten. Es ist – trotz der Kritikpunkte – nun alles dafür zu tun, dass das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden kann.