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Vergangenen Freitag fand die erste Lesung des Rot-Grünen Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten statt. Am 2. Juni, also zu Beginn der voraussichtlich letzten Sitzungswoche des 15. Deutschen Bundestages, soll der Geschäftsordnungs-Ausschuß abschließend über den Entwurf und die Änderungswünsche der Opposition beraten. Zweite und dritte Lesung, sowie die anschließende Abstimmung über die Neuregelung sind für den folgenden Tag (30. Juni) angesetzt worden.
Dieser enge Zeitplan gibt der Opposition vielfältige Möglichkeiten, die Abstimmung zu verzögern und damit den Gesetzentwurf vorerst scheitern zu lassen. Stimmen aus den Reihen der Opposition lassen derartige Schritte befürchten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen (CDU), äußerte sich gegenüber der Berliner Zeitung ablehnend zum vorliegenden Gesetzentwurf: „Durch die möglichen vorgezogenen Neuwahlen präsentiert Rot-Grün nun Vorschläge, die wir zum Teil noch nicht für ausgewogen halten“.
Denkbare Strategien zur Verhinderung des erfolgreichen Abschlusses wären ein negatives Votum des Bundesrates, mit anschließendem Verweis an den Vermittlungsausschuss oder die Beantragung einer Expertenanhörung im Geschäftführungs-Ausschuss.
Lesen Sie hierzu die Berichte in Der Welt und in der Neues Deutschland.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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