Die massiven Lobbybemühungen der Konzerne zur Durchsetzung grenzenloser Patentierbarkeit von Software scheinen Früchte zu tragen. Trotz aller Anstrengung der Softwarepatentgegner, die Stimmen der davon betroffenen Mehrheit zu Gehör zu bringen, ist der zuständige Ausschuß im Europaparlament JURI in weiten Teilen den Wünschen der Konzerne gefolgt. Mit 16 Stimmen von EPP, ALDE und Ligua Lombardia zu 10 Stimmen von Grünen, SPE und parteilosen Abgeordneten wurde gestern eine Empfehlung zur Abstimmung am 5. Juli verabschiedet.
Darin konnte einzig eine einigermassen tragbare Definition des „technischen Beitrags“ erreicht werden – wenn auch der Bereich der Datenverarbeitung nicht grundsätzlich von einer Patentierbarkeit ausgeschlossen wurde, wie noch in der ersten Lesung vom Parlament gefordert. Weder in der für Publikationsfreiheit wichtigen Frage eines Patentanspruchs auf den reinen Text eines Programmes (Programmanspruch) noch in der besonders für Freie und Open-Source-Software überlebenswichtigen Frage der Interoperabilität ist dies gelungen. Nun wird es darauf ankommen, ob die Abgeordneten im Plenum sich der Empfehlung des JURI anschliessen, oder auf den Änderungsanträgen ihrer ersten Lesung beharren. Damit sind die Hürden einer Entscheidung für eine notwendige Begrenzung der Patentierbarkeit nochmals erhöht worden – es kommt jetzt umso mehr darauf an, die Stimme der Betroffenen hörbar zu machen und ein klares Zeichen gegen den Lobbyismus der Mächtigen zu setzen.