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Schriftlicher Schlagabtausch im Bundestag: Protokoll der ersten Lesung

Das Protokoll der ersten Lesung zum Abgeordnetengesetz ist mittlerweile veröffentlicht worden. Die Abgeordneten hatten am vergangenen Freitagnachmittag beschlossen, die mündliche Debatte nicht abzuhalten und stattdessen die Redebeiträge lediglich schriftlich zu Protokoll zu geben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Wilhelm Schmidt verkündete in seinem Beitrag, dass die Regierungskoalition mit dem vorliegendem Gesetzentwurf ihr im Januar gegebenes […]

Das Protokoll der ersten Lesung zum Abgeordnetengesetz ist mittlerweile veröffentlicht worden. Die Abgeordneten hatten am vergangenen Freitagnachmittag beschlossen, die mündliche Debatte nicht abzuhalten und stattdessen die Redebeiträge lediglich schriftlich zu Protokoll zu geben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Wilhelm Schmidt verkündete in seinem Beitrag, dass die Regierungskoalition mit dem vorliegendem Gesetzentwurf ihr im Januar gegebenes Versprechen zur Verbesserung der Verhaltensregeln für Abgeordnete einhalte. Der Opposition warf er in diesem Zusammenhang vor, dass sie bislang keine Initiative gezeigt habe.
Der Gesetzentwurf biete den „Bürgerinnen und Bürgern hinreichende Informationen darüber, ob und wie der Abgeordnete den Wählerauftrag umsetzt.“ Darüber hinaus hätten die verschärften Transparenzregeln eine präventive Wirkung gegen unzulässiges Fehlverhalten, welches, so betonte Christian Lange (SPD), gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger gesellschaftlicher Umbruchprozesse eine verheerende Signalwirkung habe.

Volker Beck (GRUENE) attackierte in seinem Redebeitrag die Opposition ungleich stärker als der Koalitionspartner SPD. Die Vertreter von CDU/CSU und FDP hätten während der Beratungen der Rechtsstellungskommission das Vorhaben einer Neuregelung beharrlich blockiert. Er warnte die Opposition davor, das Nebentätigkeitsgesetz zu verschleppen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Lammert (CDU) entgegnete in seiner Stellungnahme, dass die CDU/CSU-Fraktion zu jeder Zeit dazu bereit wäre, sich an einer sachgerechten Weiterentwicklung der Verhaltensregeln zu beteiligen. Das Rot-Grüne Vorhaben, zukünftig auch die ungefähre Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen, kritisierte er ausdrücklich. Er teile nicht die weit verbreitete Einschätzung, dass aus der Höhe der Einkünfte mögliche Abhängigkeiten zu erkennen seien.
Die wirksamste Sanktion gegen unangemessene Einkünfte sei, so Lammert weiter, in jedem Fall das „Scharfgericht der öffentlichen Diskussion“, an deren Ende oftmals der Rücktritt oder die Abwahl des Parlamentariers stehe. Diese Wirkung könne auch das schärfste Abgeordnetengesetz nicht haben.

Jörg van Essen (FDP) äußerte vor allem verfassungsrechtliche Bedenken. Er sehe die Gefahr, dass durch die geplante Neuregelung nicht nur die Grundrechte der Parlamentarier arg strapaziert werden, sondern auch die Grundrechte der Geschäftpartner oder Ehegatten von Abgeordneten. Dadurch sei in Zukunft eine geringere Anzahl an Kandidaturen von Freiberuflern und Gewerbetreibenden für den Bundestag zu befürchten.

Lesen Sie hierzu auch das Vollständige Plenarprotokoll und die Gesetzestexte: Änderung des Abgeordnetengesetzes / Änderung der Verhaltensregeln.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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