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Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten erschienen – doch Lammert will Veröffentlichungspflicht auf Sankt Nimmerleinstag verschieben

Die Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten liegen jetzt Campact vor. Sie sehen eine Anzeige der Nebeneinkünfte von Abgeordneten beim Bundestagspräsidenten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag vor. Dies wäre der 18. Januar 2006. Zu diesem Termin würden wir Bürger/innen erstmals unfassend über Einkünfte von Abgeordneten aus Berufs- und Nebentätigkeiten […]

Die Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten liegen jetzt Campact vor. Sie sehen eine Anzeige der Nebeneinkünfte von Abgeordneten beim Bundestagspräsidenten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag vor. Dies wäre der 18. Januar 2006.

Zu diesem Termin würden wir Bürger/innen erstmals unfassend über Einkünfte von Abgeordneten aus Berufs- und Nebentätigkeiten informiert. Neben den Tätigkeiten werden auch die Einkünfte in drei Einkommensstufen (bis 3.500 Euro / bis 7.000 Euro / mehr als 7.000 Euro) veröffentlicht.

Bundestagspräsident Lammert will allerdings die die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte „einer weiteren Beratung zu unterziehen“. Dies geht aus
einem Brief Lammerts an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien hervor, der Campact vorliegt. Die Regeln sollen per Bundestagsbeschluss bis zum Abschluss aller notwendigen vorbereitenden Arbeiten ausgesetzt werden. Im Klartext: Lammert will mit weiteren Beratungen die Transparenzpflicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben. Die Fraktionen haben drei Wochen Zeit auf den Brief zu antworten, dann soll im Bundestag entschieden werden.

Herr Lammert scheint es besonders auf die Veröffentlichung von Einkünften aus parallel zum Bundestagsmandat weitergeführten Berufstätigkeiten abgesehen zu haben. Das betrifft einen wesentlichen Kern der neuen Regelung und würde ein riesiges Schlupfloch schaffen. „Diese Vorgabe bewirkt nach meiner Auffassung für Freiberufler, selbständige Unternehmer und Landwirte zunächst einen erörterungswürdigen Aufwand. Darüber hinaus stellen sich ernste Fragen des Grundrechtsschutzes im Hinblick auf die Abgeordneten beziehungsweise deren Kunden, Klienten, Mitgesellschafter und andere Vertragspartner.“

Beide Argumente sind völlig irreführend. Die Einkünfte sollen lediglich einer der drei Einkommensstufen zugeordnet werden, ein wirklich vertretbarer Aufwand. Von welchen Kunden, Klienten, Mitgesellschaftern und anderen Vertragspartnern die Einkünfte stammen, wird überhaupt nicht veröffentlicht. Hierzu bestehen Ausnahmeregelungen in den Verhaltensrichtlinien. So gut sollte Herr Lammert eigentlich informiert sein.

Campact wird in den nächsten Tagen eine neue Aktion starten, um Druck gegen das Verwässern und Herauszögern der neuen Transparenzregeln zu machen.

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