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Politiker-Nebeneinkünfte: Dreistes Spiel auf Zeit

Es ist unfassbar, mit welcher Chuzpe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) alle Register zieht, um die lichtscheuen Gestalten im Bundestag zu decken. Lammert will die Offenlegungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte auf die lange Bank zu schieben. Erst einmal müsse das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von sechs Bundestagsabgeordneten gegen die neue Transparenz-Pflicht entscheiden, schrieb der CDU-Politiker in dieser Woche […]

Es ist unfassbar, mit welcher Chuzpe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) alle Register zieht, um die lichtscheuen Gestalten im Bundestag zu decken. Lammert will die Offenlegungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte auf die lange Bank zu schieben. Erst einmal müsse das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von sechs Bundestagsabgeordneten gegen die neue Transparenz-Pflicht entscheiden, schrieb der CDU-Politiker in dieser Woche an seine Abgeordnetenkolleg/innen. Das kann noch Monate dauern. Durch die zögerliche Haltung des Bundestagspräsidenten wird offenbar, dass es hier nicht nur um die Interessen von sechs Abgeordneten geht. Die Zahl derer, welchen die verschärfte Offenlegungspflicht ein Dorn im Auge ist, ist unter den Abgeordneten deutlich höher. Jetzt sind die Fraktionsvorsitzenden gefragt. Sie müssen dafür sorgen, dass das Spiel auf Zeit nun endlich ein Ende hat. Sie müssen ihren Einfluss auf den Bundestagspräsidenten geltend machen.

Die Bürger/innen haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wem sich die Mandatsträger/innen primär verpflichtet fühlen. Die Abgeordneten haben 2003 das Arbeitsmarkt-Gesetz Hartz IV auf den Weg gebracht; es zwingt ALG II-Empfänger dazu, ihre gesamten Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Gerade einmal 100 Euro dürfen anrechnungsfrei hinzu verdient werden; Behörden sind ermächtigt, die Kontostände der Hartz IV-Empfänger abzufragen. Wer sich nun gegen mehr Transparenz bei den Politiker-Nebeneinkünften wehrt, misst mit zweierlei Maß. Warum sollen die Abgeordneten, deren Mandat im Mittelpunkt steht, weiter die Höhe ihrer Nebeneinkünfte verschleiern dürfen? Während sich im Niedriglohnsektor Arbeitnehmer/innen mit zwei, drei oder vier Jobs mühsam über Wasser halten, scheinen die Abgeordneten ihr Arbeitspensum trotz zahlreicher Nebenjobs mühelos zu bewältigen. Allein Friedrich Merz (CDU) kommt auf sage und schreibe elf solcher Nebentätigkeiten. Wie dies möglich ist, kann Merz mit seinen fünf Mitklägern in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erklären. Wir reaktivieren indes unsere Kampagne für eine umfassende Transparenzpflicht und werden uns weiter dafür einsetzen, dass sich die Verzögerungstaktik am Ende nicht auszahlt.

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