Nebeneinkünfte
Staatsrechtler von Arnim im Campact-Interview: „Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs“
Der Staatsrechter Prof. Hans Herbert von Arnim teilt unsere Empörung über die Hinhalte-Taktik von Bundestagspräsident Lammert. Dessen Entscheidung, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, bezeichnet von Arnim im Campact-Interview als „Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs“. „§ 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben.“ Lammert sei somit […]