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Staatsrechtler von Arnim im Campact-Interview: „Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs“

Der Staatsrechter Prof. Hans Herbert von Arnim teilt unsere Empörung über die Hinhalte-Taktik von Bundestagspräsident Lammert. Dessen Entscheidung, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, bezeichnet von Arnim im Campact-Interview als „Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs“. „§ 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben.“ Lammert sei somit […]

Der Staatsrechter Prof. Hans Herbert von Arnim teilt unsere Empörung über die Hinhalte-Taktik von Bundestagspräsident Lammert. Dessen Entscheidung, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, bezeichnet von Arnim im Campact-Interview als „Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs“. „§ 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben.“ Lammert sei somit gar nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen, kritisiert der Staatsrechtler.

Fast 2.000 Bürger/innen haben in den ersten 48 Stunden unserer Aktion mit E-Mails, Faxen und Telefonanrufen Lammert aufgefordert, die Veröffentlichung unverzüglich vorzunehmen. Wir freuen uns über das Engagement der Campact-Akiven und die zahlreichen positiven Rückmeldungen auf unsere Aktion. An dieser Stelle sei schon einmal allen gedankt, die bisher mitgemacht haben.

Wir wollen weiter Druck machen für eine schnelle Umsetzung der verschärften Offenlegungspflicht. Noch ist Zeit, sich an unserer Eil-Aktion zu beteiligen.

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