Agrar
Hühner-Verordnung nimmt Umweg über Brüssel / Beschluss des Bundesrats veröffentlicht
Die Entscheidung von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer über die Aufhebung des Verbots von Legebatterien wurde nach Auskunft der Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums gegenüber Campact überraschend um drei Monate verschoben. Seehofer reichte die am 7. April vom Bundesrat geänderte Legehennenverordnung unverändert an die EU-Kommission in Brüssel weiter. Kein gutes Zeichen, denn damit verzichtet Seehofer entgegen früherer Ankündigungen darauf, […]
Die Entscheidung von Landwirtschaftsminister Horst Seehofer über die Aufhebung des Verbots von Legebatterien wurde nach Auskunft der Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums gegenüber Campact überraschend um drei Monate verschoben. Seehofer reichte die am 7. April vom Bundesrat geänderte Legehennenverordnung unverändert an die EU-Kommission in Brüssel weiter. Kein gutes Zeichen, denn damit verzichtet Seehofer entgegen früherer Ankündigungen darauf, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Die Kommission prüft nun, inwieweit die geänderte Fassung mit einer entsprechenden EU-Richtlinie im Einklang steht. Andere EU-Staaten haben Einspruchsmöglichkeiten. Erst danach wird Seehofer endgültig über die Richtlinie befinden.
Auf der Webseite des Bundesrates wurde jetzt der Wortlaut des Beschlusses des Bundesrats veröffentlicht. Die Verordnung schmückt sich mit dem neu kreierten Begriff der „Kleingruppenhaltung“. Doch hinter der schillernden Fassade lugt überall der herkömmliche Käfig hervor. Die Mindestfläche, die jedem Huhn zur Verfügung steht, soll 0,08 m² betragen und damit nur eine Handbreit mehr als die 0,055 m² herkömmlicher Käfige. Lediglich für Legehennen über zwei Kilogramm sind 0,09 m² vorgeschrieben. Die Mindesthöhe des Käfigs soll 50 cm betragen und muss nur am Futtertrog 60 cm aufweisen. Der Käfig muss einen Einstreubereich von 0,09 m² für jeweils 10 Hennen beinhalten, im Klartext: 10 Prozent sind artgerechter Untergrund, 90 Prozent Käfiggitter. Von gleicher Größe muss ein weniger ausgeleuchtetes Gruppennest sein. Wird die Verordnung geltendes Recht, werden zudem Sitzstangen Pflicht, deren Sinn sich nur schwer erschließt. Schon bei einer Käfighöhe von 50 cm kann sich ein Huhn nur schwer aufrichten, wie dann aber auf einer Sitzstange?
Mit der Verordnung soll „die Kleingruppenhaltung als gleichwertige Alternative zur Boden- und Freilandhaltung in Deutschland eingeführt werden“, heißt es in der Begründung der Verordnung. Sprich: Die Käfighaltung soll im Gegensatz zur von Rot-Grün erlassenen Legehennenverordnung weiter erlaubt bleiben. „Großbetrieben muss – um ein Abwandern der Legehennenhaltung in Staaten mit geringeren Tierschutzstandards möglichst zu verhindern – die Chance eingeräumt werden, gegenüber der Legehennenhaltung in anderen EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig zu sein.“ Ein beliebtes Argument, mit dem immer wieder gegen Umwelt- und Sozialstandards zu Felde gezogen wird. An Überzeugungskraft gewinnt es dadurch nicht. Die deutsche Landwirtschaft muss sich endlich auf Hochqualitätsprodukte spezialisieren und damit auf einem Zukunftsmarkt etablieren. Angesichts des Imports von einem Drittel der aus artgerechter Haltung stammenden Eier aus anderen EU-Staaten hat sie diese Chance bisher verschlafen. Würde Seehofer in drei Monaten den Beschluss des Bundesrates unverändert unterschreiben, wird sie wohl weiter schlummern.