Wir haben Post aus dem Bundestagspräsidium erhalten. In dem Schreiben nimmt ein Referent im Auftrag Lammerts Stellung zu unserer Kampage. Neuigkeitswert hat die Antwort nicht. Darin heißt es, Lammert sei qua Geschäftsordnung verpflichtet, die Rechte der Bundestagsabgeordneten zu wahren. Um keine Rechtsverletzung zu riskieren, sei es also statthaft, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen der Abgeordneten abzuwarten. Wir bleiben derweil bei unserer Kritik. Lammert hat bereits eine Rechtsverletzung riskiert. Im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln des Bundestags ist nicht vorgesehen, die Veröffentlichung der anzeigenpflichtigen Angaben auszusetzen. Die klagenden Abgeordneten haben ebenfalls keinen Eil-Antrag beim Verfassungsgericht gestellt, um die Offenlegung per einstweiliger Anordnung zu verhindern. Mit seinem Verhalten setzt sich Lammert weiterhin dem Verdacht der Parteilichkeit aus.
Es mag sein, dass das Verfassungsgericht eine zügige Entscheidung anstrebt. Doch die Mühlen des Justiz mahlen langsam. Eine erneute Anfrage beim Bundesverfassungsgericht bestätigt dies. Erst im Juni sei absehbar, ob das Verfassungsgericht noch vor der Sommerpause Ende Juli entscheiden werde, so eine Sprecherin heute.