Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften ist nicht absehbar. Das sagt heute die Pressesprecherin des Bundesverfassungsgericht auf Anfrage von Campact. Ob der 2. Senat des Bundesverfasungsgerichtes noch vor der Sommerpause entscheidet, könne nicht gesagt werden.
Damit erhärtet sich unsere Befürchtung, dass die Entscheidung des Bundestagspräsidenten das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten, zu einer erheblichen Verzögerung der Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte führt.
Dabei zeigt das Beispiel von Norbert Röttgen, bisheriger parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, wie wichtig eine zügige Entflechtung zwischen Wirtschaftsfuntionären und Parlamentariern wäre. Röttgen wechselt zum Bundesverband der Deutschen Industrie. Er werde, so ein Bericht unter finanzen.de, deshalb aus der Fraktionsspitze ausscheiden, aber sein Bundestagsmandat behalten. Erst in der nächsten Legislaturperiode will er auf eine neuerliche Kandidatur verzichten. Mit dem Wechsel zum BDI erhält der Wirtschaftsverband einen Parlamentarier als Geschäftsführer mit direktem Draht zur Bundeskanzlerin.