Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) über die Veröffentlichungspflicht der Politiker-Nebeneinkünfte wird erst nach der Sommerpause fallen. Das bestätigte jetzt eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes auf Nachfrage von Campact.
Die Stellungnahme des Rechtbevollmächtigten von Bundestagspräsident Lammert sei kürzlich eingegangen. Die klagenden Abgeordneten können darauf bis zum 10. Juli 2006 antworten. Danach erhalte der Bundestagspräsident eine letzte Möglichkeit zur Stellungnahme. Erst dann sei der Anhörungsprozess abgeschlossen und das BVG in der Lage ein Rechtsgutachten anzufertigen.
Mit der Erstellung des Rechtsgutachtens wird der 60 jährige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß betraut. Broß ist seit September 1998 Richter des zweiten Senates. Auf Grundlage seines Rechtsgutachtens wird der zweite Senat unter Leitung des Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio über die Klage entscheiden. Wann die Entscheidung fällt, sei im Moment nicht absehbar.
Die Bürger/innen und die Richter/innen am Bundesverfassungsgericht stehen vor einer klassischen „Bock und Gärtner“-Situation. Der Bundestagspräsident stand bisher einer Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften ablehnend gegenüber. Nun ist es ausgerechnet Norbert Lammert, der gegen die Klagen der Abgeordneten im Sinne einer Veröffentlichungspflicht Stellung bezieht. Es bleibt zu hoffen, dass Herr Broß und die Richter vom 2. Senat die Paradoxie einer solchen Konstellation in ihre Überlegungen miteinbeziehen und wirklich unabhängig entscheiden.