Am Mittwoch, den 11. Oktober 2006 um 10 Uhr wird sich der 2. Senat des Bundesverfassungsgericht mit der Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte befassen. Mit einem Urteil Urteil ist laut Gerichtssprecherin Dietlind Weinland nicht vor zwei Monaten zu rechnen. Wahrscheinlich sei eine Urteilsverkündung erst im kommenden Jahr.
Gemeinsam mit Transparency International hatte Campact im Januar 2005 eine Kampagne für die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften gestartet. Im Juli 2005 beschloss der Bundestags eine Veröffentlichungspflicht in pauschalierten Einkommensgruppen. Auf seiner konsituierenden Sitzung im Oktober bestätigte auch der neu gewählte Bundestag die getroffene Regelung.
Zwischenzeitlich hatten mehrere Bundestagsabgeordnete Klage gegen diese Regelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts haben diese Klagen keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Bundestagspräsident könnte umgehend die Veröffentlichung der Angaben der Bundestagsabgeordneten vornehmen
Doch Bundestagspräsident Norbert Lammert war von Anfang an gegen die beschlossene Regelung. Paradoxerweise vertritt er nun den Bundestag gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bei der anhängenden Klage.
Nun hat Herr Lammert nach einem Bericht der Welt prüfen lassen, ob ihn denn die Parteien mit einer Klage zur Veröffentlichung zwingen können. Können Sie nicht, so die Ansicht der Parlamentsverwaltung. Herr Lammert reicht das. Uns reicht das nicht. Denn wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik. Wir werden weiter darauf drängen, dass sich auch der Parlamentspräsident an die Beschlüsse des Parlamentes zu halten hat.