Die Position Deutschlands zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen umfassenden Transparenzpflicht über EU-Agrarsubventionen ist weiter Streitpunkt zwischen den damit befassten Ministerien. Nachdem Ende August eine Einigung an der Forderung von Wirtschaftsminister Michael Glos nach einem Schwellenwert für die Veröffentlichungspflicht in Höhe von 2 Millionen Euro scheiterte, soll jetzt am 18. September bei einem Treffen der für europäische Fragen zuständigen Staatssekretäre eine Einigung erzielt werden. Schon Ende August stand Glos in der Frage des Schwellenwerts in der Bundesregierung isoliert da. Glos will nur jährliche Subventionszahlungen an Betriebe von über 2 Millionen Euro veröffentlichen. Damit wären der allergrößte Teil der Empfänger von der Transparenzpflicht ausgenommen, diese ad absurdum geführt.
Auch die Entscheidung in der EU über den Vorstoß der Kommission wurde verschoben. Ursprünglich sollte diese am 27. September fallen. Mittlerweile soll die entsprechende Durchführungsverordnung an diesem Termin nur noch beraten werden. Erst Ende November soll die Abstimmung erfolgen. Damit verbleibt uns jetzt doch noch einige Zeit, um auf die Position der deutschen Bundesregierung Druck auszuüben. Schwellenwerte dürfen nicht die Transparenzpflicht aushöhlen. Stattdessen müssen weitere Angaben wie die Größe der Betriebe, die Zahl der Beschäftigten oder die Einhaltung sozialer, ökologischer und Tierschutz-Kriterien veröffentlicht werden. Nur durch diese Informationen können wir die Auswirkungen der Subventionen beurteilen.
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